krankmeldung imMidijob,muss der Arbeitgeber die Kranktage (mit AU) bezahlen?

2 Antworten

Wie lange arbeitet Dein Sohn schon dort? Wenn es weniger als vier Wochen sind, bekommt er sein Geld von der Krankenkasse.

An welchen Tagen arbeitet Dein Sohn und an welchen Tagen war er arbeitsunfähig geschrieben?

Wenn Dein Sohn an Tagen an denen er arbeiten muss arbeitsunfähig war und er auch schon länger als vier Wochen im Betrieb ist, muss der AG diese Tage bezahlen als hätte er gearbeitet.

Hier gilt das Entgeltausfallprinzip nach § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz: "Dem AN ist das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen."

War Dein Sohn allerdings an Tagen krank an denen er sowieso nicht gearbeitet hätte, kann er dafür auch kein Geld verlangen.

Dann war dein Sohn vielleicht noch keine vier Wochen ununterbrochen in dem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach diesen vier Wochen.

Wenn er aber doch schon länger dort beschäftigt ist, muss er seinen Arbeitgeber darauf ansprechen.