Spätschicht kommt nicht / Einzelhandel?

10 Antworten

ruft doch morgen jemanden an, der übern stormanager ist und erzählt das dem. eine person kann das definitiv nicht machen. oder den storemanager im urlaub anrufen.

folgen: kein umsatz, keine kundenberatung, niemand der sich ordentlich um die lieferungen kümmern kann

Ist nicht hier einige rechtliche Hinweise. Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmer in der Woche arbeiten?

Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich an einem Werktag nicht mehr als acht Stunden arbeiten (§ 3 Satz 1 ArbZG). Pausen zählen nicht dazu. Wer da­her mor­gens um 9 Uhr startet und abends um 17:45 Uhr den Be­trieb verlässt, hat acht St­un­den im Sin­ne des Gesetzes ge­ar­bei­tet, da eine 45 Mi­nu­ten lan­ge Mit­tags­pau­se abgezogen wird.

zehn-Stunden-Tag - In besonderen Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber den Arbeitstag auf maximal zehn Stunden verlängern. Diese Zehn-Stunden-Grenze darf keinesfalls überschritten werden.

https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/

Pause heißt Pause, deine Frau ist nicht gezwungen ein Teilchen oder so zu verzehren während Sie beispielsweise kassiert

Grundsatz: Tägliche Arbeitszeit von höchstens 8 Stunden

§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt vor, dass Sie an Werktagen (Montag bis Samstag) max. 8 Stunden arbeiten dürfen. Der Werktag im Arbeitszeitrecht beginnt nicht um 0 Uhr, sondern mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme.

Beispiel: Arbeitsbeginn Montag, 08.00. Der Werktag endet dann am Dienstag um 08.00. Innerhalb dieses Zeitraums beträgt Ihre maximale Arbeitszeit 8 Stunden.

Aber: Verlängerung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz bis auf 10 Stunden möglich.

§ 3 Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber auch die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit/so-lange-muessen-und-duerfen-sie-hoechstens-arbeiten/

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 14 Außergewöhnliche Fälle

(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.

(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,

1.

wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,

2.

bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,

wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.

(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__14.html

Vielan Dank für die Rechtsgrundlagen. Diese sind mir allerdings bekannt. WAs müsste Sie also tuen, wenn nach max. 10 Std am morgigen Tag keine Ablöse im Laden steht. Was passiert also, wenn Sie das Geschäft schließt und geht? Hätte das Rechtliche Folgen?

@Yunus Celik

Ich bin ein juristischer Laie und würde mich rechtlich absichern, wenn ich in der Situation wäre.

Allerdings kann ich nicht erkennen das der Einzelhandel bzw der Wunsch nach Umsatz einen vergleichbaren Stellenwert wie "unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen " hat.

Der Arbeitgeber hat aber eine Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen.

Zumindest prinzipiel bringt deine Frau Ihren Arbeitgeber in Schwierigkeiten wenn Sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und länger arbeitet aber nochmal sich rechtlich abzusichern kann nicht schaden.

Habe mir auch deine Kommentare unter den anderen Antworten durchgelesen und kann dir eine kurze und knappe Antwort geben.

Ihre Arbeitszeit kann in Ausnahmefällen auf max. 10 Stunden verlängert werden. Da dem Arbeitgeber/den Vorgesetzen das Problem bekannt ist, dass keine Schichtablösung kommt und nicht darauf reagiert, muss er auch mit den Konsequenzen leben. Deine Frau hat das Recht, den Laden nach ihrer maximalen Arbeitszeit zu schließen, wenn niemand. Rechtliche Konsequenzen hat das keine für sie. Der AG kann sie nicht zwingen mehr als maximale gesetzlich zulässige Zeit zu arbeiten.

Auch für die Zeit der Pause kann sie den Laden vorrübergehend schließen. Sie hat das Recht ihre Pause zusammenhängend am Stück zu nehmen, denn das ist ja der Sinn einer Pause.

Es ist nicht Aufgabe des Arbeitsnehmers die Fehler des Arbeitgebers auszubaden.

gibt es da niemanden "oben drüber", den man informieren kömnnte?

Leider nein. Es Gab eine Store Managerin (hat gekündigt und ersatz kommt erst im Oktober) und eine Schnellvertretung (Urlaub).

@Yunus Celik

über dem Store-Manager

@frodobeutlin100

Das Problem das ich sehe: Heute ist Sonntag. Es gibt sicher eine Firmenzentrale. Sie hat allerdings morgen früh die schicht. Sie müsste also vor/während Ihrer Schicht sich drum kümmern, dass Nachmittags "was passiert". Aber wenn man bis 16 Uhr keine Lösung hat: Was dan? Darum geht es

@Yunus Celik

wenn die ihr sagen sie soll den Laden zu Dienstschluß zumachen ist doch alels ok und sie ist zu 100% abgedeckt oder sie organiseren jemanden von woanders her

@frodobeutlin100

Genau das ist das Problem. Der AG sagt, dass der Laden auf keinen Fall geschlossen werden darf. Also was sol Sie tun, wenn um Punkt 16 Uhr kein Ersatz gefunden wurde und seitens Arbeitgeber kein ok zur Ladenschließeung kommt

@Yunus Celik

"der AG sagt" oder der Store-Manager sagt .... vielleicht wissen die gar nicht wie es in diesem Store drunter und drüber geht .... nur mal so am Rande

wenn sie sagen, dass sie bleiben muss, soll sie gleich fragen wie die Überstunden vergütet werden

auf absehbare zeit sollte sich auch einen anderen Job suchen, sowas sind doch keine Zustände, einer allein im Laden und was ist wenn man mal auf Toilette muss ...

@frodobeutlin100

Für solche Fälle gibt es ein "bil gleich wieder da" Schild. Auch Arbeitsrechtlich ist das völlig ok. Das ArbZG besagt, dass die Regelmäßige Arbeitszeit pro Tag auf max. 10 Stunden verlängert werden kann und darf. Auch alleine im Laden stehen ist ok. Aber diese Schicht ist wesenltich Länger als 10 Sts