Muss er einspringen?!

8 Antworten

Nein, muss er nicht. Er muss aber an über die vereinbarte Arbeitszeit am selben Tag (also im Anschluß an die Arbeitszeit) Überstunden leisten. Ein "Einspringen" an einem arbeitsfreien Tag (der freie Tag muss vorher im Dienstplan "gesichert" worden sein) geschieht immer auf gegenseitige Absprache. Der Arbeitgeber kann also (ohne Angabe von Gründen) das Einspringen verweigern. Nur wenn der Arbeitgeber eine DIENSTVERPFLICHTUNG ausspricht (muss vom Betriebsrat genehmigt sein), musst du zum Dienst erscheinen.

Anscheinend muss er tatsächlich einspringen. Ausnahmen:

  1. "im gesetzlich zulässigen Umfang" bedeutet glaube ich 48 Stunden pro Woche

  2. Theoretisch ist es möglich, dass die ganze Klausel nicht gültig ist. Das müsste ein Jurist beurteilen, aber ich denke mal, es gilt erst einmal das, was im Vertrag steht.

Hi, dieser Passus in seinem Arbeitsvertrag ist eindeutig: Er MUSS einspringen!

Ja, dazu ist er verpflichtet. Merke für die Zukunft,Verträge erst durchlesen und dann erst unterschreiben. Denn dann hat man Dich in der Hand.

Curasanus  03.10.2014, 15:58

Du hast aber selber nicht gut gelesen: "für den jeweiligen Tag" steht da, das bedeutet im Anschluß an die Arbeitszeit. Von einem Einspringen an einem arbeitsfreien Tag steht da nicht.

Seine Chefin kann im gesetzlich zulässigen Rahmen Mehrarbeit verlangen!