Muss er einspringen?!
Hallo. Mein Freund arbeitet in einem Betrieb mit Schichtarbeit und Wochenenddienst. Die Chefin von meinem Freund hat heute zu ihm gesagt das er am Samstag einspringen MUSS (das Wochenende hätte er frei) und hat gesagt, das es so im Arbeitsvertrag stehen würde. Leider verstehe ich nicht ganz was gemeint ist...
"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Überstunden im gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten. Als Überstunden gelten Arbeitsstunden, die bei einem dringlichen zusätzlichen Arbeitsbedarf unregelmäßig von dem Arbeitgeber angeordnet werden und die für den jeweiligen Tag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen."
Heißt das er muss einspringen?
Danke für die Antworten im Vorraus! LG
8 Antworten
Nein, muss er nicht. Er muss aber an über die vereinbarte Arbeitszeit am selben Tag (also im Anschluß an die Arbeitszeit) Überstunden leisten. Ein "Einspringen" an einem arbeitsfreien Tag (der freie Tag muss vorher im Dienstplan "gesichert" worden sein) geschieht immer auf gegenseitige Absprache. Der Arbeitgeber kann also (ohne Angabe von Gründen) das Einspringen verweigern. Nur wenn der Arbeitgeber eine DIENSTVERPFLICHTUNG ausspricht (muss vom Betriebsrat genehmigt sein), musst du zum Dienst erscheinen.
Anscheinend muss er tatsächlich einspringen. Ausnahmen:
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"im gesetzlich zulässigen Umfang" bedeutet glaube ich 48 Stunden pro Woche
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Theoretisch ist es möglich, dass die ganze Klausel nicht gültig ist. Das müsste ein Jurist beurteilen, aber ich denke mal, es gilt erst einmal das, was im Vertrag steht.
Hi, dieser Passus in seinem Arbeitsvertrag ist eindeutig: Er MUSS einspringen!
Ja, dazu ist er verpflichtet. Merke für die Zukunft,Verträge erst durchlesen und dann erst unterschreiben. Denn dann hat man Dich in der Hand.
Du hast aber selber nicht gut gelesen: "für den jeweiligen Tag" steht da, das bedeutet im Anschluß an die Arbeitszeit. Von einem Einspringen an einem arbeitsfreien Tag steht da nicht.
Seine Chefin kann im gesetzlich zulässigen Rahmen Mehrarbeit verlangen!