Muss ein Arbeitgeber in der gebäudereinigung bei krankheit den Lohn auch in der Ferienzeit weiterzahlen?

6 Antworten

Das kann niemand beantworten, weil wir nicht wissen, ob sie Stundenlohn bekommt oder nicht.

Wenn sie tatsächlich Stundenlohn bekommt, dann kriegt sie Lohnfortzahlung auch nur für die Stunden, in denen sie normalerweise, wenn sie nicht krank gewesen wäre, gearbeitet hätte.

Das kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitgeber muss das zahlen was sie bekommen hätte wäre sie nicht krank geworden.

Hätte sie also während der Schulferien unbezahlt frei gehabt, bekommt sie auch den Krankenstand in dieser Zeit nicht bezahlt. Urlaub darf dann aber auch nicht abgezogen werden.

Für die Reinigung in Schulen gibt es meist andere Regelungen in der Reinigungsbranche, schon alleine deshalb weil der Jahresurlaub die Ferienzeit niemals abdecken kann.

Nochmal, meine Frau arbeitet als Reinigungskraft in der gebäudereinigung und reinigt eine Schule. Im November wurde sie krank, sie bekam Lohnfortzahlung.  Diese wurde ausgesetzt als die Schüler 1 Woche Ferien hatten und ab Beginn der schule weiter bezahlt . Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einfach unterbrechen?

Was willst Du denn genau wissen?

Wenn es darum geht dass ein Arbeitnehmer in seinem Urlaub krank wird: Selbstverständlich muss der Arbeitgeber dann Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bezahlen. Der Urlaub wird dann nicht abgezogen.

Das gilt für alle Arbeitgeber, nicht nur in der Gebäudereinigung.

wernder biste krank? oder biste gesund und hast freizeit? wenn du krank bist darfst du wenige freizeit tätigkeiten machen?

kranke müssen alles tun dass sie wieder gesund werden?