Arbeitsunfall Probezeit - Geld von KK oder BG?

6 Antworten

In den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Da es ein Arbeitsunfall besteht ein Anspruch auf Verletztengeld, wenn dies von der BG so anerkannt wird. Das Verletztengeld wird von der KK im Auftrag der BG ausgezahlt (später holt sich die KK das Geld von der BG wieder zurück).

Also bei der KK anrufen, falls noch nicht geschehen, und die Sachlage schildern. die KK wird prüfen, ob ein Durchgangsarztbericht vorliegt (der wird benötigt, sonst kann kein Verletztengeld gezahlt werden). Wenn keiner vorliegt wird die KK die BG entsprechend anschreiben. Falls es länger dauert mit der Klärung der Anerkennung des Arbeitsunfalles, dann wird in der Zwischenzeit Krankengeld gezahlt. Verleztengeld ist höher, daher wird der Differenzbetrag bei Anerkennung von der KK nachgezahlt.

Wegen er Kündigung während der Probezeit kann nichts unternommen werden. Während der Probezeit braucht man keinen Kündigungsgrund. Während dem Bezug von Verletztengeld bzw. Krankengeld beseht die Mitgliedschaft beitragsfrei fort - auch nach Ende Beschäftigung.

Da in dem Fall keine Lohnfortzahlung greift ist hier von vorne herein die BG zuständig. Die Krankenkasse geht in Vorleistung und verrechnet mit der BG.

Hoffentlich wurde der Unfall vom Betrieb ordnungsgemäß abgewickelt.

Trotzdem musst du dich, so schnell wie möglich, bei der Arbeitsagentur melden, wenn du nicht gerade bettlägerig bist.

fragenjogi80 
Fragesteller
 04.05.2014, 18:59

Hallo. Danke für die Antwort.

Ob der Unfall vom Betrieb ordnungsgemäß abgewickelt wurde keine Ahnung. Person A hat Person B angerufen um sie abzuholen bzw in die Notaufnahme zu fahren. Bei dem Sturz waren auch andere Mitarbeiter der Firma dabei.

MfG

... AG zahlt nicht, da Entgeltfortzahlungsgesetz nicht gilt. Wenn Arbeitsunfall, dann sollte die BG dafür aufkommen.

fragenjogi80 
Fragesteller
 04.05.2014, 18:59

Hallo dank dir.

Wenn es von BG anerkannt wird, dann von BG, bzw. als Vorschuss von der KK. KK holt sich Geld zurück von BG.

Wenn es nicht anerkannt wird, dann von KK. BG 90% des Gehalts. KK 67%

fragenjogi80 
Fragesteller
 04.05.2014, 18:56

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie kann es kommen, dass BG das nicht anerkennt? Person A ist auf dem Firmenhausflur die Treppe heruntergefallen.

MfG

schnulli84  04.05.2014, 19:10
@fragenjogi80

Naja, die prüfen das doch erst. Es ist wie bei vielen Firmen/Einrichtungen: so wenig zahlen, wie nur mgl. Aber nach der langen Zeit müsste es längst anerkannt sein. Aber die Person sollte mal bitte recherchieren, ob eine Kündigung bei BG nicht hinfällig ist.

Ich glaube, dass das nicht so einfach geht.

fragenjogi80 
Fragesteller
 04.05.2014, 19:23
@schnulli84

Hallo und danke.

Ja aber es war ja leider in der Probezeit und da kann doch leider jeder AG kündigen innerhalb kürzester Zeit ohne Gründe, oder?

DerHans  22.06.2014, 14:11
@fragenjogi80

Wenn du z.B. auf dem Weg zur Kantine oder Toliette fällst, ist das NICHT betrieblich bedingt. Dann zählt es nicht als Arbeitsunfall. Aber der Betrieb ist natürlich verpflichtet den Vorfall ordnungsgemäß der BG zu melden. Sonst wird er schadensersatzpflichtig, wenn dir daraus ein Vermögensschaden entsteht.

Ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt, entscheidet alleine die BG. Oder im Zweifelsfall das Sozialgericht.

Maximilian112  04.11.2014, 14:10
@DerHans

Ich weiß nicht ob es verschiedene Maßstäbe gibt.

Aber mE ist der Weg zur Toilette bzw Kantine ein Arbeitsunfall. Passiert allerdings auf der Toilette oder in der Kantine etwas (zB ausrutschen) wird das nicht als AU anerkannt.

Also im Zweifelsfall Hosen hoch ziehen und bis vor die Tür schleppen..... ;.-)

Hallo,

in den ersten 28 Tagen einer Beschäftigung besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (außer im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist ausdrücklich etwas anderes geregelt).

Die Krankenkasse leitet im Aufterage der BG alles Notwendige in die Wege: Verletztengeldantrag an Versicherten, Gehaltsanfrage an Arbeitgeber, Ausrechnung des Verletztengeldes, Zusendung des Auszahlscheins an den Versicherten, Auszahlung des Verletztengeldes

Wenn es nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ist aber niedriger als das Verletztengeld). Es ist z.B. jkein Arbeitsunfall, wenn die Unfallursache Kreislaufschwäche war. Oder evtl., wenn es um den Weg zur Kantine geht.

Wurden beim Arzt die Einzelheiten zum Unfallverlauf aufgenommen?

Hat der Arbeitgeber einen Unfallbericht an die BG geschickt?

Wurde das Antragsformular für das Kranken- oder Verletztengeld von der Krankenkasse schon ausgefüllt?

Wurden die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort an die Krankenkasse weitergeleitet?

Gruß

RHW