Minderjährig und ausziehen, Zuschuss vom Amt?
Hallo ihr lieben, Da es bei meinen Eltern gar nicht klappt und ich schon gar nicht mehr mit meinen Eltern rede, würde ich gerne eine eigene Wohnung beziehen, auch mit der Hoffnung das unser Verhältnis dadurch wieder besser wird. Meine Mutter würde mir den Mietvertrag und alles weitere unterschreiben, nur stelle ich mir nun die Frage wie ich das finanzieren kann. Gibt es für mich denn die Möglichkeit vom Amt etwas zu bekommen? Ich mache im Moment mein Abitur und bin somit nicht in der Lage mir eine Wohnung zu finanzieren.
Das ganze Zuhause belastet mich sehr und nagt auch an meiner Psyche. Soweit ich weiß habe ich kein Anspruch auf Bafög, da beide Elternteile berufstätig sind.
Welche Optionen bleiben mir?
Danke im voraus!
12 Antworten
Deine Eltern sind dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wenn sie aufgrund ihres Einkommens in der Lage sind, den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, müssen sie dies auch tun.
Hartz4 z. B. finanziert kein Studium.
D. h. entweder hälst du es noch etwas bei deinen Eltern aus oder sie finanzieren dir deine Wohnung (notfalls über den Klageweg) oder du arbeitest neben deinem Studium und finanzierst deinen Lebensunterhalt selbst.
Wenn du z. Zt. Kindergeld beziehst hast du den Anspruch innerhalb von Alters- und Einkommensgrenzen natürlich weiterhin.
Über den Klageweg?
Auf welcher Grundlage sollte die Finanzierung einer eigenen Wohnung denn eingeklagt werden?
Eltern sind zwar während der Ausbildung der Kinder unterhaltspflichtig, aber natürlich müssen sie ihnen keine eigene Wohnung bezahlen.
1. Wenn das Zusammenleben mit den Eltern auch aus Sicht Dritter (Richter) unzumutbar ist, haben die Eltern auch eine angemessene Wohnung zu finanzieren.
2. Wenn die Mutter den Mietvertrag sogar unterschreibt, muss sie natürlich a) ihren vertraglichen Pflichten nachkommen und ist b) offensichtlich mit dem Auszug des Kindes einverstanden so dass sie c) natürlich auch weiteren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss.
Kindergeld bekommen nur die Eltern. Die Kinder können zwar einen Abzweigungsantrag stellen, erhalten das Kindergeld aber nur, wenn kein Unterhalt bezahlt wird. Da die Eltern hier unterhaltspflichtig und -fähig sind, entfällt das.
Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig. Warum sollte die Allgemeinheit dafür bezahlen?
"Meine Mutter würde mir den Mietvertrag und alles weitere unterschreiben, nur stelle ich mir nun die Frage wie ich das finanzieren kann"
Dann muss sie auch für dich zahlen. Amtszuschüsse gibt es nicht.
Kein Vermieter mit Verstand vermietet an eine mittellose Mutter für deren ebenso mittellosen Sohn!
Wieso denn mittellos? Der Fragesteller schreibt doch, dass beide Eltern berufstätig sind
Unterstützung gibt es nur bei schwerwiegenden sozialen Gründen, was aber nicht bedeutet, das man einem Minderjährigem eine Wohnung bezahlt.
So wie das aussieht, wirst Du keine Unterstützung bekommen.
Entweder zahlen Deine Eltern das oder Du musst warten bist Du es Dir leisten kannst.
deien eletern dürfen dir dein leben antürlich auch weiter finanzieren wenn du aussziehst. warum sollte das ein amt übernehmen?
Zuhause!