Minderjährig und ausziehen, Zuschuss vom Amt?

12 Antworten

Deine Eltern sind dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Wenn sie aufgrund ihres Einkommens in der Lage sind, den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, müssen sie dies auch tun.

Hartz4 z. B. finanziert kein Studium.

D. h. entweder hälst du es noch etwas bei deinen Eltern aus oder sie finanzieren dir deine Wohnung (notfalls über den Klageweg) oder du arbeitest neben deinem Studium und finanzierst deinen Lebensunterhalt selbst.

Wenn du z. Zt. Kindergeld beziehst hast du den Anspruch innerhalb von Alters- und Einkommensgrenzen natürlich weiterhin.


dandy100  17.04.2017, 12:09

Über den Klageweg?

Auf welcher Grundlage sollte die Finanzierung einer eigenen Wohnung denn eingeklagt werden?

Eltern sind zwar während der Ausbildung der Kinder unterhaltspflichtig, aber natürlich müssen sie ihnen keine eigene Wohnung bezahlen.

schelm1  17.04.2017, 12:10

Zuhause!

Gina1230  17.04.2017, 12:16
@schelm1

1. Wenn das Zusammenleben mit den Eltern auch aus Sicht Dritter (Richter) unzumutbar ist, haben die Eltern auch eine angemessene Wohnung zu finanzieren.

2. Wenn die Mutter den Mietvertrag sogar unterschreibt, muss sie natürlich a) ihren vertraglichen Pflichten nachkommen und ist b) offensichtlich mit dem Auszug des Kindes einverstanden so dass sie c) natürlich auch weiteren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss.

lokooj  17.04.2017, 12:17

Kindergeld bekommen nur die Eltern. Die Kinder können zwar einen Abzweigungsantrag stellen, erhalten das Kindergeld aber nur, wenn kein Unterhalt bezahlt wird. Da die Eltern hier unterhaltspflichtig und -fähig sind, entfällt das.

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig. Warum sollte die Allgemeinheit dafür bezahlen?

"Meine Mutter würde mir den Mietvertrag und alles weitere unterschreiben, nur stelle ich mir nun die Frage wie ich das finanzieren kann"

Dann muss sie auch für dich zahlen. Amtszuschüsse gibt es nicht. 

schelm1  17.04.2017, 12:11

Kein Vermieter mit Verstand vermietet an eine mittellose Mutter für deren ebenso mittellosen Sohn!

dandy100  17.04.2017, 13:48
@schelm1

Wieso denn mittellos? Der Fragesteller schreibt doch, dass beide Eltern berufstätig sind

Unterstützung gibt es nur bei schwerwiegenden sozialen Gründen, was aber nicht bedeutet, das man einem Minderjährigem eine Wohnung bezahlt.

So wie das aussieht, wirst Du keine Unterstützung bekommen.

Entweder zahlen Deine Eltern das oder Du musst warten bist Du es Dir leisten kannst.

deien eletern dürfen dir dein leben antürlich auch weiter finanzieren wenn du aussziehst. warum sollte das ein amt übernehmen?