Wie hoch BAB?

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Wenn das deine Erstausbildung ist, dann würden zumindest theoretisch deine Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet sein, aber bei deinem Alter von fast 30 kann man auch irgendwann seinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern mal verwirkt haben.

Denn Ziel eines jeden Kindes sollte es sein so schnell es geht einen beruflichen Abschluss zu machen.

Im Internet findest du einen kostenlosen BAB - Rechner !

Also selbst wenn deine Eltern dir noch Unterhalt zahlen müssten, wird das anhand deiner Vergütung überschaubar sein.

Denn bei 1027 € Brutto solltest du als Single mit Steuerklasse 1 nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 820 € Netto aufs Konto bekommen.

Als Azubi oder Student der nicht mehr bei den Eltern lebt stünden dir derzeit 860 € an Unterhalt zu, von deinen ca.820 € Netto kannst du im Regelfall pauschal für Aufwendungen für die Ausbildung 100 € Freibetrag abziehen, es blieben dann ggf.um die 720 € anrechenbares Einkommen.

Sie müssten dann im schlimmsten Fall je nach Leistungsfähigkeit max.um die 140 € an Unterhalt an dich zahlen, dafür gibt es wie gesagt den BAB - Rechner.

Sollten sie keinen oder nur weniger an Unterhalt zahlen müssen bzw.können und du keinen Anspruch auf BAB - haben, aber nur wegen der Höhe deiner Vergütung, also dem Grunde nach ein Anspruch auf BAB - bestehen, dann würde in einer Erstausbildung oder Studium nicht einmal Wohngeld in Betracht kommen.

Dann bliebe nur noch ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter, da könntest du dann ggf.noch eine monatliche Aufstockung bekommen.

Was musst du denn für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete zahlen ?

Dazu käme dann derzeit min.noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und das zusammen würde dein Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter ergeben.

Auf deine 1027 € Brutto kannst du beim Jobcenter dann Freibeträge nach § 11 b SGB ll geltend machen und vom Nettoeinkommen in Abzug bringen, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % Freibetrag.

Bei 1027 € Brutto käme man dann auf 282,70 € an Freibetrag und die würden dann von den ca.820 € Netto in Abzug gebracht und würden dann angenommen max.537,30 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Dazu käme dann ggf.noch BAB - und Unterhalt von den Eltern und wenn du mit dieser Summe dann unter deinem ALG - 2 Bedarf liegen würdest, sollte dir der Differenzbetrag dann als Aufstockung vom Jobcenter zustehen.

Robsoon93 
Fragesteller
 01.08.2020, 09:24

Ich zahle 371€ warm für die Wohnung plus 100€ Nebenkosten und dann noch ca. 100€ für Lebensmittel.

isomatte  01.08.2020, 09:36
@Robsoon93

Wenn zu den 371 € noch 100 € an Nebenkosten kommen, dann würden die 371 € aber nicht deine Warmmiete sein, sondern nur deine Kaltmiete ggf.inkl.kalter Nebenkosten.

Die Warmmiete setzt sich aus der Grundmiete zusammen + kalte Nebenkosten wie z.B. Wasser, Abwasser, Müll, Hauslicht usw.+ den Abschlag für Heizkosten zusammen.

Nicht zu den KDU - gehört der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom, der muss selber gezahlt werden, auch zu den KDU - können Stromkosten gehören, wenn man sein Wasser dezentral durch Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmen muss.

Würdest du also für die KDU - angenommen 428 € zahlen müssen, dann kämen min.noch die derzeit 432 € Regelbedarf dazu, dann würde dein Bedarf bei min.860 € liegen und davon müsstest du dann deine genannten anrechenbaren Einkommen abziehen.

isomatte  02.08.2020, 18:41

Danke dir für deinen Stern !

Falls das nicht Deine Erstausbildung ist, steht Dir gar kein BAB zu.

Robsoon93 
Fragesteller
 01.08.2020, 08:31

Es ist meine Erstausbildung. Also ich habe schon mal eine angefangen, sie aber nach kurzer Zeit abgebrochen, also nicht abgeschlossen.

beangato  01.08.2020, 08:33
@Robsoon93

Dann werden wohl doch Deine Elterrn zur Kasse gebeten.

Vlt. kämst Du mit einem Nebenjob ohne BAB aus.

Robsoon93 
Fragesteller
 01.08.2020, 08:42
@beangato

Ein Nebenjob wäre auch eine Idee. Wo ich zwei, dreimal die Woche irgendwo aushelfe. Aber ist das auch wieder so eine Sache mit dem Verdienst? Bis wie viel darf ich in einem Nebenjob verdienen, wenn ich in einer Ausbildung bin? Kommt es da auf das Azubigehalt an?

isomatte  01.08.2020, 09:28
@Robsoon93

Mehr als monatlich 450 € Brutto solltest du nebenbei nicht verdienen, ganz egal ob Anspruch auf BAB - besteht oder nicht, denn bei BAB - Anspruch könntest du monatlich ohne Anrechnung aufs BAB - bis zu 450 € Brutto nebenbei verdienen.

Beim Kindergeld hätte das Einkommen seit 01.01.2012 gar keine Auswirkung mehr, da ab da die Einkommensgrenze abgeschafft wurde, aber das ist bei dir mit über 25 ja eh egal, weil kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht.

sondern will auf eigenen Beinen stehen

Das tust du eben nicht. Ich meine, dass die Eltern zur Unterstützung verpflichtet werden können, solange du noch in einer Ausbildung bist. Dass ein Sozialamt prüft, ob eine Unterstützung aus der Familie möglich ist, ist doch legitim, oder?

Wenn dir nach allen Abzügen noch 200 Euro übrig bleiben, bist du nicht wirklich bedürftig. Bedürftig ist, wer seine laufenden Kosten nicht selbst decken kann.

Robsoon93 
Fragesteller
 01.08.2020, 08:34

Das stimmt ja alles und das weiß ich. Aber ich bin ja schon etwas älter als die normalen Azubis, die frisch von der Schule kommen. Große Sprünge kann ich von dem Rest nicht machen, auch wenn es klar ist, dass es in der Ausbildung mit Geld eben nicht leicht ist.

Wozu brauchst du denn BAB, wenn dir nach allen notwendigen Ausgaben noch 200€ bleiben?

Robsoon93 
Fragesteller
 01.08.2020, 08:37

Trotzdem steht mir das aber zu, oder? Auch wenn ich dann nicht so viel BAB bekommen würde. Und wenn die Ansprechpartnerin vom Amt am Telefon das so sehen würde wie du, dann hätte sie mir das Gleiche wie du gesagt, nachdem ich ihr meine Bedingungen geschildert habe.

DODOsBACK  01.08.2020, 08:47
@Robsoon93
Money, money, money: Jetzt wird gerechnet.
Der BAB-Höchstsatz liegt im August 2020 bei 723 Euro pro Monat. Grundsätzlich wird für jeden Einzelfall individuell berechnet, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe den Auszubildenden zusteht. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet zunächst den Gesamtbedarf. Dieser setzt sich aus dem Grundbedarf und verschiedenen Zuschlägen wie Fahrtkosten oder dem Bedarf für Arbeitskleidung zusammen. Von diesem Gesamtbedarf wird dein anrechenbares Einkommen als Azubi und das deiner Eltern inklusive festgelegter Freibeträge abgezogen. Wenn nach Abzug des Gehalts ein positiver Betrag übrig bleibt, wird dir dieser Betrag monatlich als BAB ausgezahlt.

https://www.azubi.de/beruf/tipps/berufsausbildungsbeihilfe