Darf das Job Center die Mietzahlung kürzen, wenn man vor Arbeitslosigkeit die Wohnung schon hatte?

16 Antworten

Die ARGE muss eine unangemessene Wohnung nicht finanzieren.
Gerät man in den Alg2-Bezug, so muss die ARGE zunächst die tatsächliche Miete übernehmen.
Ist die Wohnung unangemessen teuer, darf die ARGE zum Umzug auffordern, wobei sie einem ausreichend Zeit für den Umzug geben muss. In der Regel sind dieses 6 Monate.
Ist die Wohnung nur zu groß, jedoch nicht zu teuer, wird ein Umzug als unwirtschaftlich zu beurteilen sein. Da die ARGE aus haushaltsrechtlicher Sicht eben auch an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden ist, würde eine Umzugsaufforderung in diesem Fall - also nur auf Grund der Größe - vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben.
Eine Ausnahme bildet ggf. der soziale Wohnungsbau. Hier kann auch die Größe ein zentrales Entscheidungskriterium sein, da es hier auch darum gehen muss, Fehlbelegungen von Wohnungen zu vermeiden.

Leider ist es so und es gibt nur eine 6 monatige Übergangszeit. Danach kürzen die und müssen aber den Umzug bezahlen. Wenn Du allerdings nachweisen kannst das es keine angemessene Wohnung gibt und Du Dich erfolglos beworben hast, so muss weiter gewährt werden. Meine Erfahrung sagt aber das die das nicht machen.

mfg

Nein, es gibt ein oberes Limit und es gibt einen Zeitraum der max. 6 Monate beträgt, wo die komplette Miete übernommen werden kann. Spätestens dann ist aber Schicht im Schacht und der Betroffene muß sich eine Alternative innerhalb des Regelsatzes gesucht haben bzw. er bekommt nur noch den Regelsatz bezahlt und muß sich die Whg. selber finanzieren.

Die Betonung liegt hierbei auf Ja! Das könnte das Amt - die Zahlung kürzen. Tut es in der Regel aber nicht, da die selber dann auch in der Pflicht wären günstigen Ersatzwohnraum selber anzubieten, oder zusätzlich die Kosten für Umzug usw. zu übernehmen.

Habe die ganze Ämterlauferei auch hinter mir und das Amt zahlt nach 3 Jahren Hartz IV immer noch für meine angeblich zu große Wohnung, da die a) sonst nix anzubieten haben und b) die Umzugskosten usw. die noch teurer kommen würde.

Vg Jonas

Und sag deinem Freund, er soll sich von den Ämtern nur nicht "beschugge" machen lassen. Bei Kürzungen wissen die auch, das man dann ganz schnell in eine weitere Schuldenfalle gerät mit Privatinsolvenz und so. Dann sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt = 0 und das wollen die noch weniger.

Egal was im Gesetz steht oder nicht, das ist eh realitätsfern!!