Wohnung für meinen Bruder, Zweitwohnsitz?

3 Antworten

Nein, du musst keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil du dich im Einwohnermeldeamt für die zweite Wohnung nicht anmelden musst.

Man kann so viele Wohnungen anmieten wie man möchte. Für das Einwohnermeldeamt ist einzig und allein entscheidend, wo man sich tatsächlich aufhält. Mehr interessiert die nicht.

Es ist eine große Hilfe, wenn du den Vertrag mit dem Vermieter machst. Denn du kannst nachweisen, dass du dir die Miete leisten kannst. Davon abgesehen darf dein Bruder ja noch gar keinen Mietvertrag unterschreiben, daher geht es gar nicht anders. Du musst nur gleich im Mietvertrag eintragen lassen, dass dein Bruder Nutzer der Wohnung ist. Dann ist alles okay.

Die Wohnungsgeberbestätigung, die dein Bruder für das Einwohnermeldeamt braucht, kann der Vermieter ausstellen, oder auch du, das ist egal.

Natürlich kann Zweitwohnsitzsteuer fällig werden.

Nein, du musst keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Und zwar aus dem einfachen Grund, weil du dich im Einwohnermeldeamt für die zweite Wohnung nicht anmelden musst.

Ich wusste es bis heute auch nicht aber bei einer anderen Frage hatte Jemand das Gleiche behauptet.

Da habe ich es geggogelt:

Es ist nicht relevant ob man da wohnt oder nicht.

Innehaben einer weiteren Wohnung 

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

@johnnymcmuff

Nach dem Meldegesetz muss man sich im Einwohnermeldeamt nur für eine Wohnung anmelden, die man auch selbst bewohnt, sei es als Hauptwohnung oder als Nebenwohnung. Wenn man eine Wohnung nicht selbst nutzt, dann muss man sich auch nicht anmelden.

Also woher bzw wie sollten die Behörden dann Kenntnis bekommen, dass man eine weitere Wohnung angemietet hat für jemand anderen?? Schon mal darüber nachgedacht?

Somit bedeutet das Wort "innehaben" hier "bewohnen". Nichts anderes meint die Verordnung.

Hier noch ein Link, in dem es zwar primär um doppelte Haushaltsführung geht, aber aus dem deutlich hervor geht, dass eine Zweitwohnung in dem Sinn gemeint ist, dass man sie selbst nutzt: https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuern-sparen-doppelte-haushaltsfuehrung

Deine Eltern können die Wohnung anmieten und du zahlst die Miete. Das kann man mit dem Vermieter abklären

Nicht überall ist eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, da musst Du Dich erkundigen.

Dein Bruder kann keinen Mietvertrag abschließen.