Als Azubi von zu Hause ausziehen?

6 Antworten

Du schreibst das beide Eltern arbeitslos bzw.Arbeit suchend gemeldet sind,deshalb gehe ich mal davon aus das wir hier von ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV sprechen !

Dann musst du für einen Zuschuss vom Jobcenter einen wichtigen Grund angeben und Nachweise erbringen,warum du unter 25 bei deinen Eltern ausziehen musst,es sei denn du kannst deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken.

Anspruch auf Wohngeld hast du in der Erstausbildung / Studium nicht,weil du da zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hättest.

Wenn dir deine Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe deines Kindergeldes zahlen können oder wollen,dann steht dir zumindest dein Kindergeld zu,dass könntest du im Notfall per Antrag auf Abzweigung bei der Familienkasse an dich selber auszahlen lassen,sollten deine Eltern es dir nach deinem Auszug nicht geben wollen.

Aber dazu haben sie normalerweise gar keinen Grund,denn wenn sie dir das Kindergeld nach deinem Auszug nicht nachweislich zukommen lassen,dann gilt es im ALG - 2 Bezug als ihr Einkommen und ihre Leistungen vom Jobcenter würden dementsprechend gekürzt.

Du hättest dann also zu deinen 550 € Netto Vergütung noch 194 € Kindergeld,hättest dann also ca. 744 € pro Monat zur Verfügung.

Im ALG - 2 Bezug unter 25 Jahren ist es dann wichtig für dich das du deinen Bedarf aus diesem Einkommen decken kannst,wenn es sonst keinen wichtigen nachweisbaren Grund für deinen Auszug bei deinen Eltern gibt.

Dein Bedarf würde dann derzeit nach deinem Auszug bei 416 € Regelleistung für den Lebensunterhalt liegen + deine 300 € KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) insgesamt dann etwa 716 € pro Monat.

Somit würdest du deinen Bedarf aus eigenem Einkommen decken können und solltest keine Probleme mit dem Jobcenter bekommen,wenn es dann evtl.noch um eine sogenannte Aufstockung geht.

Du solltest aber zumindest soviel angespart haben,dass du deine Kaution für die Wohnung und 2 Monatsmieten zahlen könntest,denn sonst würde es mit dem Jobcenter doch Probleme geben,wenn du gleich auf Hilfe wegen eines zinslosen Darlehens angewiesen wärst.

Dann könntest du deinen Mietvertrag unterschreiben und später BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen,wenn es sich um deine Erstausbildung handelt,ab 18 brauchst du nämlich dann für das BAB - keinen wichtigen Grund mehr für deinen Auszug bei deinen Eltern.

Als minderjähriges Kind würdest du BAB - dann nur bekommen,wenn du wegen deiner Ausbildung umziehen müsstest oder z.B.einen anderen schwerwiegenden Grund nachweisen könntest.

Im Internet findest du einen kostenlosen BAB - Rechner,da kannst du ja deinen Anspruch in etwa berechnen lassen,deine Eltern werden im Bezugszeitraum für die BAB - Berechnung sicher auch schon nicht leistungsfähig gewesen sein,so das du ggf.zumindest etwas an BAB - bekommst.

Diesen BAB - Anspruch merkst du dir !!!!

Deinen Bedarf nach deinem Auszug von ca. 716 € merkst du dir auch !!!!

Bei 550 € Netto Vergütung sollte deine Brutto Vergütung bei min.650 € liegen und auf dieses Brutto stehen dir vom Jobcenter Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Bei angenommen 650 € Brutto läge dein Freibetrag bei 210 € und diese würden dann theoretisch von deinen 550 € Nettoeinkommen abgezogen,dein anrechenbares Erwerbseinkommen würde dann bei ca. 340 € liegen.

Zu diesen angenommenen ca. 340 € käme dein volles Kindergeld von 194 € und dein evtl.BAB - was du bekommen würdest,diese Beträge werden dann addiert und die Summe mit deinem Bedarf von angenommen 716 € verglichen.

Sollte dein gesamtes anrechenbares Einkommen dann geringer als dein Bedarf sein,dann stünde dir vom Jobcenter eine sogenannte Aufstockung zu.

Wenn dann nach Ausbildungsende das Kindergeld und das BAB - entfällt,dann gibst du das vorher rechtzeitig beim Jobcenter an und weißt es nach,dann fällt deine Aufstockung bei geringerem anrechenbarem Einkommen dann höher aus,so das du wieder auf deinen dir zustehenden Bedarf kommst.

Warum sollte der Staat dafür aufkommen? Nein, dir steht nichts zu.

Hol dir einen Nebenjob und geh eben in eine wg.

Warum sollte der Staat bezahlen? Du kannst bei Deinen Eltern wohnen, da Deine Ausbildungsstelle nicht zu weit von zu Hause weg ist.

Dein BAB-Antrag wird abgelehnt, wenn Deine Eltern genügend Geld haben. Es ist Deine erste Ausbildung und Du bist noch nicht 25.

22 Jahre hast Du es zu Hause ausgehalten. Da wird es jetzt doch noch 1/2 Jahr gehen.

Wer zahlt Dir eigentlich Deinen ganzen Hausrat, den Du in der eigenen Wohnung brauchst? Wer zahlt Dir die Kaution?

Beantrage ein wbs Schein beim dortigen Wohnungsamt und Dan Erkundigst du dich beim Jobcenter ob ein Zuschuss für die miete möglich ist und ob du auch Erstlingsausstattung beantragen kannst!

Lass dir zb von deinem Eltern schriftlich geben das du ausziehen sollst damit kannst du die u25 Reglung dann umgehen!! Oder du must andere schwerwiegend gründe vorweisen.

Dein Kindergeld steht dir auch noch zu nach dem auszug!

Dir fehlen ca 100- 200€ und das müste per aufstockung möglich sein.

550 + 192=742. =5 € unter hartz 4 bzw ungefär. Da du zb auch zur arbeit fahren must zb mit einem monatticket fehlt genau das ticket.

Naja dann hast halt am Anfang nur 250€ im Monat übrig, bis du dein BAB bekommst.

Möbel aus Hausrat brauchst du auch noch, zum Teil könntest du dein Bett und Kleiderschrank mitnehmen, für Couch etc mal bei ebay Kleinanzeigen kucken.

Ein Nebenjob am WE hilft dir auch über die Runden. Bin selbst mit 15 Jahren ausgezogen, Ausbildungsvergütung und Nebenjob am WE. Ich bin mit meinem Partner zusammengezogen, mittlerweile mein Ehemann seit 10 Jahren.
Da teilen sich natürlich auch die Kosten. Das klappt schon.

Gibt man beim BAB Antrag denn bereits an,dass man nicht mehr zu Hause wohnt? Ich habe Angst,dass ich den Mietvertrag unterschreibe und letzten Endes ganz ohne Zuschuss klar kommen muss,

@dt770

War um muß man das angeben?

wichtig ist, das Einkommen deiner Eltern u. daß sie dich auf Grund dessen nicht unterstützen können, denke ich?

Das weiß ich nicht, ich hatte nie BAB beantragt ich weiß gar nicht ob es das früher schon gab, bin 29, das ist schon ne lange Zeit her das war ja als ich 15 war, ich glaube das gab es damals einfach nicht. Ich hatte eben am WE einen Nebenjob, am Samstag. 1 Tag in der Woche hab ich mir schon frei genommen, am Sonntag, sonst hätte ich ja immer gearbeitet. Wir hatten damals für 750€ eine Mietwohnung und somit hat jeder 375€ bezahlt.
Ja leicht ist es nicht, aber es ist niemals leicht, es ist auch später nicht leicht oder wenn du mal Kinder bekommst, so ist es halt :) Von daher kannst du schon ausziehen das packst du schon.
Ich hab halt dann auf Auto verzichtet und fuhr mit dem Bus (mache ich auch heute noch). Das spart Versicherung fürs Auto, die Steuer, den Sprit, die Anschaffung erstmal, notwendige Reparaturen, etc.
Du musst dir dann eben Gedanken über deine Ausgaben machen, Stromanbieter 1 Mal jährlich wechseln um Neukundenboni zu bekommen etc pp. Angebote im Supermarkt nutzen. Für Drogerie die App runterladen da sind auch immer Sparcoupons bei dm und Rossmann, vielleicht auch Payback nutzen da kann ich mir dann auch hin und wieder mal eine Prämie holen wie eine Bratpfanne oder Töpfe (alles mögliche an Hausrat) Und ansonsten gibt es bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen auch gute Sachen, ob Wandbilder für die Wohnung, Schränke, Tische.
Waschmaschinen kriegst neu auch oft für 199€ bei Media Markt. Du solltest vor deinem Auszug vielleicht ein bisschen ansparen für deinen Hausrat. Waschmaschinen kriegst gebraucht nur Müll würd ich dir nicht empfehlen, aber Couchtisch, Kleiderschrank, sowas geht ganz gut auch im gebrauchten Zustand.