Mehrbedarf bei Kindergartengebühren als alleinerziehende?
Hallo,
nächstes Monat fange ich nach der Elternzeit wieder an zu arbeiten. Ich habe zwei kleine Mädels (3 und 5) Werde Vollzeit arbeiten, hinsichtlich auf die Rente später( hoffe die bekomme ich dann irgendwann wirklich)
Nun erhalte ich keine Unterstützung vom Staat (Wohngeld oder Teilweise Übernahme der Kinderbetreuungskosten vom Jugendamt) da ich eben Vollzeit arbeite.
Nun hab ich im Netz etwas von Mehrbedarf gelesen, also dass der Kindsvater anteilig ggf den KiGa mit tragen könnte.
Stimmt dies?
Weiss jemand wie ich diesen berechnen kann?
Wäre sehr dankbar über Hilfe 🙏
(Kindsvater hat kein Interesse an beiden Mädchen, daher kein normaler Kontakt, dass wir darüber einfach reden könnten. Daher bräuchte ich Fakten.)
2 Antworten
Der Bundesgerichtshof hat die Dinge in einer Entscheidung vom 05.03.08 - XII ZR 150/05 - anders geordnet. Ihm behagte es (seinerzeit) nicht, die Kindergartenkosten auf der Ebene des Ehegattenunterhalts zu verrechnen.
Vielmehr nahm er einen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes an, soweit die Betreuung im Kindergarten über die halbtägige Betreuung hinaus geht oder die Kosten den Betrag von EUR 50,00 im Monat überschreiten.
An solchem unterhaltsrechtlichem Mehrbedarf (der etwas anderes ist als Sonderbedarf) sollen sich grundsätzlich beide Elternteile entsprechend dem Verhältnis ihrer unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte beteiligen.
Diese Entscheidung des BGH vom 05.03.08 wurde dann noch fortgeführt bzw. verändert durch ein Urteil des BGH vom 26.11.08 - XII ZR 65/07 -, in welchem Kindergartenkosten ( gemindert um in ihnen enthaltene Verpflegungskosten) insgesamt als Mehrbedarf des Kindes anerkannt wurden.
https://www.michaelbertling.de/familienrecht/kindergartenkosten.htm
Solange der BGH nicht seine eigenen Entscheidungen kippt ;-). So kannst du dem Kindsvater sagen: er muss anteilig (wird gerechnet wie beim Unterhalt Volljähriger) die Differenz Halbtag - zu Ganztag (ohne Verpflegung) mittragen. Dürfte ja so viel nicht sein.
Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1
Was würdest du denn dann an Brutto und Netto verdienen, was bekommst du jeweils an Unterhalt für die Kinder gezahlt und was zahlst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ?
Man könnte dann evtl.berechnen ob dir noch vorrangige Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen könnte oder dann eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter.
Für alle drei Dinge findest du im Internet auch kostenlose Rechner !
Vielen 1000 Dank 🙏 dies hatte ich auch gelesen, wusste net ob das noch „aktuell“ ist, weil es von 2008 ist...ist aber schön, wenn ich es nicht ganz alleine stemmen muss...Dir ein schönes WE