Mehrbedarf bei Kindergartengebühren als alleinerziehende?

2 Antworten

Der  Bundesgerichtshof hat die Dinge in einer Entscheidung vom 05.03.08 - XII ZR 150/05 - anders geordnet. Ihm behagte es (seinerzeit) nicht, die Kindergartenkosten auf der Ebene des Ehegattenunterhalts zu verrechnen.
Vielmehr nahm er einen  unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes an, soweit die Betreuung im Kindergarten über die halbtägige Betreuung hinaus geht oder die Kosten den Betrag von EUR 50,00 im Monat überschreiten.
An solchem unterhaltsrechtlichem  Mehrbedarf (der etwas anderes ist als Sonderbedarf) sollen sich grundsätzlich beide Elternteile entsprechend dem Verhältnis ihrer unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte beteiligen.
Diese Entscheidung des BGH vom 05.03.08 wurde dann noch fortgeführt bzw. verändert durch ein  Urteil des BGH vom 26.11.08 - XII ZR 65/07 -, in welchem  Kindergartenkosten ( gemindert um in ihnen enthaltene Verpflegungskosteninsgesamt als Mehrbedarf des Kindes anerkannt wurden.

https://www.michaelbertling.de/familienrecht/kindergartenkosten.htm

frenchkiss2009 
Fragesteller
 05.06.2020, 17:36

Vielen 1000 Dank 🙏 dies hatte ich auch gelesen, wusste net ob das noch „aktuell“ ist, weil es von 2008 ist...ist aber schön, wenn ich es nicht ganz alleine stemmen muss...Dir ein schönes WE

Kessie1  05.06.2020, 18:59
@frenchkiss2009

Solange der BGH nicht seine eigenen Entscheidungen kippt ;-). So kannst du dem Kindsvater sagen: er muss anteilig (wird gerechnet wie beim Unterhalt Volljähriger) die Differenz Halbtag - zu Ganztag (ohne Verpflegung) mittragen. Dürfte ja so viel nicht sein.

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1

Was würdest du denn dann an Brutto und Netto verdienen, was bekommst du jeweils an Unterhalt für die Kinder gezahlt und was zahlst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete ?

Man könnte dann evtl.berechnen ob dir noch vorrangige Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag zustehen könnte oder dann eine ALG - 2 ( Hartz - lV ) Aufstockung vom Jobcenter.

Für alle drei Dinge findest du im Internet auch kostenlose Rechner !