Muss der Arbeitgeber auch Feiertage bezahlen?

3 Antworten

Ist das so rechtens?

Bestimmt nicht!

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Deine Chefin und das ist ihr sicherlich bekannt. Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber die ihre Mitarbeiter "über den Tisch ziehen" wollen (harmlos ausgedrückt) und leider kommen sie auch oft damit durch.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen (§ 1). Im § 2 Abs. 2 EFZG steht:

"Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte."

Deine Chefin muss Dich also so bezahlen, wie Du ohne den Feiertag hättest arbeiten müssen. Wenn Du Montags immer arbeiten musst, muss die Chefin Dir für Ostermontag so viele Stunden für den Feiertag bezahlen, wie Du sonst auch arbeitest, das gilt auch für den Karfreitag.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn Deine Chefin sich davor drücken will, die Gesetze gelten auch für sie. Da kann sie ihre seltsame Argumentation, dass da ja keine Stunden auf dem Stundenzettel stehen, sparen. Die Stunden müssen wie gearbeitet notiert und bezahlt werden.

mooze1992 
Fragesteller
 05.04.2017, 18:00

Hallo Hexle 2! Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort.
In meinem Arbeitsvertrag steht "Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 35 Stunden" und werde trotzdem nach einem Stundenzettel bezahlt. Und ich habe keine festgelegten Arbeitstage. Ich muss also nicht zwingend an dem Montag arbeiten. Ich darf immer entscheiden, wann ich arbeiten komme. Und bis jetzt habe ich meine Zeiten von mo-do "immer" (immer ist gut: ich arbeite ja erst seit Montag da) von 8:30 - 16:30 und Freitags von 8.30 - 13:30 Uhr gelegt. Könnte Sie nicht mit dem Argument um die Ecke kommen, dass ich dann halt an den anderen Tagen länger arbeite oder in dem Moment einfach weniger arbeiten muss wegen
"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 35 Stunden"?

Hexle2  05.04.2017, 19:07
@mooze1992

Nein, das geht nicht so einfach.

Wenn Deine Chefin nächste Woche sagen würde Du hättest am Freitag nicht arbeiten müssen (Karfreitag) und die Folgewoche wäre der nächste Feiertag am Montag frei gewesen, ist das mehr als offensichtlich dass hier auf Deine Kosten gespart werden soll und das ist nicht rechtens.

Allerdings wirst Du ein anderes Problem haben. Ich vermute mal, Du hast einen neuen Job und vorher nicht z.B. Teilzeit in dieser Agentur gearbeitet. Wenn Du noch keine sechs Monate im Betrieb bist und jetzt Dein Recht durchsetzen willst, ist es durchaus möglich, dass Du die Kündigung bekommst, da das Kündigungsschutzgesetz dann nicht greift. Genau so verhält es sich, wenn in der Agentur nicht mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte arbeiten.

Recht haben und Recht bekommen sind leider oft zwei verschiedene Dinge.

Nein, natürlich bekommst Du auch die Feiertage vergütet.

Lies Dir den Link von Violetta1 durch, da steht es drinnen.