Umzug nach Deutschland als Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern

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Vorausgesetzt das du deutsche bist,dann stehen dir sofort Hilfen zu,wenn du deine Mittellosigkeit belegen kannst !

Du solltest das vorher mit Verwanden oder Freunden abklären,dass du für einen überschaubaren Zeitraum bei ihnen unterkommen kannst.

Dann musst du dich zuerst beim Einwohnermeldeamt auf die betreffende Anschrift anmelden,dann zum zuständigen Jobcenter gehen und dich da anmelden,einen ALG - 2 Antrag stellen und einen Antrag auf Kostenübernahme der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),also erst mal angeben das du eine Wohnung brauchst und vorübergehend bei Freunden wohnst.

Man wird dir dann sagen wie groß ( bei 3 Personen ca.75 qm ) und wie teuer diese Wohnung sein darf und du musst dir dann eine passende suchen und dann mit dem noch nicht unterschriebenen Mietvertrag die Zusicherung der Kostenübernahme beim Jobcenter einholen.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,die Beträge enthalten nur die Kaltmiete + Neben / Betriebskosten,Heizkosten kommen dann noch dazu.

Du musst auch sagen das du keine Krankenversicherung hast,dann wird man dir sagen das du dir eine Krankenkasse suchen musst,weil das gesetzlich vorgeschrieben ist,die Beiträge werden dann auch vom Jobcenter gezahlt.

Du wirst dann sicher ein persönliches Beratungsgespräch bekommen und da wird man dich dann aufklären was du alles zu beantragen hast,also Kindergeld,evtl.stattliches Elterngeld und Unterhaltsvorschuss wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann,dass wird dann aber sicher bei ihm überprüft werden,er muss also Nachweise erbringen.

Zu eurer angemessenen Warmmiete steht dir dann folgendes zu :

  • Regelsatz du 399 €
  • Alleinerziehenden Mehrbedarf 36 % deines Regelsatzes für 2 Kinder unter 7 = 143,64 €
  • Regelsatz Kleinkind bis 5 Jahre = 234 €
  • Regelsatz Baby 234 €

Wenn du dann noch einen Anspruch auf Elterngeld hättest ( 300 € auf 1 Jahr oder 150 € auf 2 Jahre verteilt ) würde dieses dann bis auf 30 € Versicherungspauschale auf euren Bedarf angerechnet.

Das Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ( 0 - 5 Jahre = 133 € und ab 6 Jahren bis 11 Jahre = 180 € ) ist Einkommen des jeweiligen Kindes und wird vorrangig auch nur auf dessen individuellen Bedarf angerechnet.

Diese Anrechnung darf aber erst erfolgen,wenn du diese Leistungen auch tatsächlich auf dein dann neu eröffnetes Konto bekommst.

Den Unterhaltsvorschuss kannst du für max.72 Monate bekommen,längstens aber bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres.

Solange dein jüngstes Kind noch keine 3 Jahre alt ist,musst du normalerweise der Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung stehen. Es kann aber sein dass das Jobcenter da schon früher Druck macht,dann muss aber auch die Betreuung der Kinder sichergestellt sein.

Ist das nicht der Fall,dann kann man dir nur zumutbare Beschäftigungen vorschlagen und du musst dich dann natürlich selber auch um passende Stellen bewerben und dies auch nachweisen.

Sandra12345U 
Fragesteller
 23.01.2015, 09:14

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist gut zu wissen, dass mir dann doch was zu steht, hatte die Befürchtung, dass ich nichts bekomme, weil ich in den letzten Jahren nicht in Deutschland gewohnt habe. Ich bin aber deutsche und meine Kinder haben auch nur deutsche Pässe.

Wie ist das denn mit dem Elterngeld, das bekomme ich doch bestimmt nicht, wenn ich nicht in letzter Zeit in Deutschland gearbeitet habe? Ich habe hier gearbeitet und bekomme Elterngeld, aber hier wird es nur 9 Monate gezahlt.

isomatte  23.01.2015, 10:56
@Sandra12345U

Elterngeld steht dir auch zu,wenn du nicht gearbeitet hast,dann bekommst du das staatliche Mindestelterngeld von 300 € gezahlt und das über 12 Monate,wenn du es auf 24 Monate gezahlt bekommen würdest,dann sind es nur 150 € pro Monat !

Du musst nur hier in Deutschland mit deinem Kind / Kindern leben,erkundige dich dort mal nach deinem Anspruch auf Arbeitslosengeld,evtl.kannst du dann einen Teilanspruch mit nach Deutschland nehmen und nach deiner Elternzeit,wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst in Anspruch nehmen.

Aber selbst wenn du keinen Anspruch hättest,dann würde euch der von mir genannte Bedarf nach dem SGB - ll zustehen,dass ist der Grundbedarf,dann würde halt nur das Kindergeld und ggf.Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt an den Bedarf der Kinder angerechnet und die Differenz würdet ihr vom Jobcenter bekommen,dass Kindergeld von der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.

isomatte  02.02.2015, 05:20
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Du müßtest irgendwo bei Verwandten odr Freunden vorübergehend aufgenommen werden. Dann suchst Du als erstes eine Wohnung,, kein Luxus, etwa 70 qm,.Leider wollen Vermieter einen Einkommensnachweis haben. Du erhälst von der Arge die Miete plus Heizkosten und Hilfe zum Lebensunterhalt. Das kannst bzw. musst Du dem Vermieter sagen. Gleichzeitg zur ARGE gehen und den Antrag stellen, beim Jugendamt Antrag auf Kindesunterhalt stellen und bei der Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Ob Du für Dein Baby noch Mutterschftsgeld bekommst, kann ich Dir nicht sagen. Es ist sehr schwierig, das alles in kurzer Zeit zu bewältigen, allein die Bearbeitung bei der ARHE dauert Wochen. Es wäre gut, wenn Du ein gewisses fianzielles Polster für den Übergang zur Verfügung hättest.

Sandra12345U 
Fragesteller
 23.01.2015, 09:18

Danke für die Antwort. Ja ich kann natürlich erst mal bei meinen Eltern unterkommen. 70 qm Wohnung hört sich ja nicht schlecht an, mehr konnten wir uns hier zu viert auch nicht leisten. Ich habe Ersparnisse, aber mal sehen wieviel da über bleibt, nach den Anwaltskosten, Umzug meiner Sachen aus England usw. Müsste wahrscheinlich auch alle Möbel neu kaufen.

Du mußt erstmal Deine Unterhaltsansprüche im Ausland durchsetzen , seit August 2014 ist das Haager Übereinkommen in Kraft getreten.

Die Durchsetzbarkeit von innerhalb der EU ergangenen familienrechtlichen Unterhaltstiteln ist stark vereinfacht worden..und sind vorrangig vor anderen staatlichen Leistungen einzufordern..

nach der Übereinkunft für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im jeweiligen Staat stellt jeder Staat eigene Behörden zur Verfügung , die dabei helfen sollen,

den Unterhaltsschuldner aufzuspüren,

dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufzuklären,

den zu zahlenden Unterhalt zu berechnen und den Unterhalt zwangsweise durchzusetzen

zusätzlich fällt der besonderer Schutz für unterhaltsberechtigte Kinder sehr stark ins Gewicht, Deine Kinder erhalten für die Rechtsdurchsetzung im Ausland Prozesskostenhilfe

Sandra12345U 
Fragesteller
 23.01.2015, 09:11

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Leider habe ich schon heraus gefunden, dass mein Mann uns wenn wir hier bleiben würden keinen Unterhalt zahlen muss, da er offiziell als Student gilt und kein Einkommen/Ersparnisse hat. Daher denke ich, dass wir auch nichts von ihm bekommen/erwarten können wenn wir zurück in Deutschland sind, außer seine Situation ändert sich bis dahin, wovon ich nicht ausgehe.

himako333  23.01.2015, 09:39
@Sandra12345U

Guten Morgen Sandra,

nach der Rückkehr Zurück in Deutschland, hier findest Du weitere Info`s ...http://www.deutsche-im-ausland.org/leben-im-ausland/nach-der-rueckkehr.html

Du müßtest auch** vor Deiner Ausreise betragen** das Deine im Ausland erworbenen Arbeitslosengelder hier ausgezahlt werden...für 3 Monate wirst Du die dann hier erhalten..das ist eine EU-Vereinbarung

schau mal unter internationales Privatrecht, im EGBGB das ist internationales Privatrecht ... Gem. Art. 18 Abs.1 EGBGB sind auf Unterhaltspflichten die Sachvorschriften des am jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten geltenden Rechts anzuwenden. ... folglich muß Dein dann Ex, wenn ihr hier lebt nach unserem Recht ( auch in unserer vollen Höhe des Unterhaltsbedarfs ) Dir & den Kindern Unterhalt leisten..d.h. im ersten Scheidungsjahr muß er auch für Dich ggf. eine Audstockung zahlen und für die Kinder so & so :)

versuche doch as Deine Fam. hier auf Deinen Namen schon mal eine Rechtsschutzversicherung abschließt, die sind nicht teuer.. so um 10€ zu haben :) dann hat kannst Du die gleich nutzen..

alles Gute m.l.G. ;)h

nadannn  01.02.2015, 12:20

die durchsetzung von unterhaltstiteln oder unterhalt überhaupt zwischen deutschland und england ist unmöglich. das üben wir hier seit 12 jahren und kommen keinen schritt weiter. hier müsste die mutter vor ort klagen, die anwälte selber bezahlen und die gerichtskostenn vorstrecken. da kv nix verdient, wird er nicht zahlen müssen und die kosten sind für die katz.

du lässt dich scheiden und hast mit einem engländer ein kind. da ist schon einmal das erste deiner probleme. das kind ist britischer staatsbürger und du kannst zwar ausreisen, aber ohne seine ausdrückliche einwilligung darfst du sein kind nicht mit nach deutschland nehmen. innerhalb kürzester zeit würde er es postwendend zurückbekommen aufgrund deiner kindesentführung. sprich deine frage ist nicht was dir zusteht, sondern ob du das kind überhaupt nach deutschland mitnehmen darfst: er hat mit dir gemeinsames sorgerecht und abr und kind ist brite.

warum also sollte er dir das kind mitgeben, wenn er es vor ort betreuen kann, in eine kita bringen kann und kind dort in zwei jahren auch einschulen kann. er hat die zeit, er hat das betreuungskonzept. wie willst du sicherstellen, dass du die kosten trägst, damit kv sein kind alle zwei wochen zu sich holen kann?

lass dich scheiden, zieh mit kind aus und such dir in der nähe eine wohnung. schlepp das kind nicht von seinen wurzeln weg und lass es wo es ist. das erspart dir einen haufen ärger und stress und dem kind viel leid.

Sandra12345U 
Fragesteller
 01.02.2015, 18:58

Habe gerade schon einen ausführlichen Kommentar geschrieben, leider war dann die Internetverbindung weg, aber versuche es noch einmal. Mein Mann ist kein Engländer, sondern hat das Aufenthaltsrecht in England nur durch die Heirat mit mir erhalten. Er hat durch die Heirat auch einen Studienplatz erhalten, sowie einen Studiendarlehen, weil er eine Familie hat. Durch die Scheidung wird er eventuell nicht mal in England bleiben dürfen, aber da bin ich mir nicht so sicher, aber wahrscheinlich wird er nicht weiter studieren und einen Job hat er auch nicht. Also die Wohnung kann er auch nicht behalten.

Ich kann hier mit meinem Studium auch nicht viel anfangen und könnte nur Mindestlohnjobs machen und würde ein Leben lang von Sozialhilfe leben, da hier Kinderbetreuung vollzeit rund 1000 Pfund kostet und das pro Kind pro Monat!! Ich kann ja nicht mal die Miete komplett bezahlen. Aber mein Mann könnte es auch nicht, geschweige denn auf die beiden Vollzeit aufpassen, er schafft ja nicht mal ein paar Stunden sinnvoll mit ihnen zu verbringen.

In Deutschland hingegen könne ich, sobald der kleine etwas älter ist leicht arbeiten und sehr gut davon leben und für die zwei kleinen sorgen.

Die beiden Kinder haben nur deutsche Pässe und sind deutsche Staatsbürger, keine Briten, nur hier geboren. Aber ich werde natürlich das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden beantragen, bevor ich umziehe. Ich werde also keine Kindesentführung begehen...

Ich habe auch gar nicht vor, die Kinder alle zwei Wochen von meinem Mann sehen zu lassen, da sie mit ihm gar nicht sicher sind. Ich versuche, das alleinige Sorgerecht für die beiden zu bekommen.

Die Kinder haben hier auch keine Wurzeln, sie haben hier nur mich und meinen Mann, den sie eh kaum sehen. Wir verbringen im Moment mehrere Monate in Deutschland jedes Jahr, der ältere hat seine Freunde in Deutschland und nicht hier und spricht bisher auch nur Deutsch und kein Englisch. Meine Familie ist deren Familie und die vermisst er hier sehr, denn hier haben wir niemanden.

Ich weiß nicht, wie es mir Ärger und Stress ersparen soll hier unglücklich zu leben, wenn ich ein schönes Leben in Deutschland haben könnte???