Mehr als 20 Stunden arbeiten während Studium?

2 Antworten

Wenn du die 20 Stunden-Grenze überschreitest, zählst du grundsätzlich nicht mehr als Werksstudent. Das bedeutet, dass du neben der Rentenversicherung auch auch Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen musst.

Es gibt aber hiervon Ausnahmen. So ist es unschädlich, wenn du die 20 Stunden-Grenze an den Wochenenden oder in den Semesterferien überschreitest. Ebenso ist es unschädlich, wenn du die 20 Stunden-Grenze in der Corona-Zeit überschreitest, wenn die Uni geschlossen ist und keine Präsenz-Vorlesungen stattfinden. Hier gilst du auch dann noch als Student, wenn du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest.

Hierbei musst du allerdings aufpassen, dass du nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über den 20 Stunden liegst, denn dann wirst du auch versicherungspflichtig.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-werkstudenten/hochschule-wegen-coronavirus-geschlossen-mehrarbeit-studenten-2080820

Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber und du Sozialversicherungsbeiträge zu allen Zweigen abführen müssen. D.h. du giltst weiter als Beschäftigter.