Steuern wenn das Kind Teilzeit arbeitet?
Hallo, meine Tochter ist volljährig und will Teilzeit arbeiten. Sie würde 20 stunden die Woche arbeiten, weil sie sonst kein kindergeld bekommt. Sie wohnt noch bei uns. Müssen wir dies versteuern? Sie fängt erst im Oktober an zu studieren bis dahin will sie Teilzeit arbeiten.
3 Antworten
Bei 20 Wochenstunden ist sie definitiv außerhalb des Minijob-Bereichs. Somit werden auf jeden Fall Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ob sie auch Einkommensteuern zahlen muss, entscheidet sich letztendlich am Jahresende. Vermutlich wird aber der Arbeitgeber so oder so die Einkommensteuer abführen. Es dürfte dann aber sehr sinnvoll sein, wenn sie eine Steuererklärung macht, da sie wahrscheinlich dann insgesamt zu viel Steuern gezahlt hat und mit einer netten Rückzahlung rechnen kann!
Das läuft allerdings komplett unabhängig von euch als Eltern, euer Einkommen hat mit ihr nichts zu tun!
Natürlich muss das versteuert werden.
Hallo, meine Tochter ist volljährig und will Teilzeit arbeiten.
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Müssen wir dies versteuern?
Nicht ihr. Sie.