Honorarvertrag als Student - was muss man beachten?

6 Antworten

Zunächst:

Du wirst freiberuflich tätig sein und wirst hier von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen müssen (Umsatz bis maximal 22.000 € jährlich). Dies wirst Du vermutlich auf Deinen Rechnungen ausweisen müssen.
Das bedeutet für Dich erst einmal, dass Du keine Umsatzsteuer geltend machen musst.

Was nun die Einkommenssteuer angeht, wirst Du wie jeder andere Arbeitnehmer/ Selbstständige eine Steuererklärung machen müssen. Hierfür machst Du dann am besten eine Gewinn-Verlust-Rechnung (Einnahmen - für die Tätigkeit entstandene Ausgaben wie z.B Fahrtkosten, Lehrmaterial) und gibst das, was unter dem Strich rauskommt in Formblatt S (Selbstständig) als Gewinn an. Nur den Gewinn musst Du versteuern.

Was noch wichtig ist: die Rentenversicherung! Für Lehrtätigkeiten möchte die Deutsche Rentenversicherung nämlich auch einen Teil des Kuchens. Solltest Du für Deine Tätigkeit einen Feststellungsbogen ausfüllen müssen, dann sieh zu, dass Du monatlich nicht mehr als 450 € verdienst (auf das Jahr runter gebrochen). Verdienst Du mehr, wird sich schnell die Rentenversicherung bei Dir melden und monatlich rund 18% Deines Gewinns von Dir kassieren wollen.

Kenne viele, die das wie ein Schlag getroffen hat, weil sie davon ausgingen, dass sie als Selbständige dort nicht beitragspflichtig sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
arana 
Fragesteller
 06.09.2021, 12:57

Vielen Dank für deine Antwort. Weißt du, welcher Prozentsatz der Rentenversicherung bei mir anfallen wird?

Pfennigheldin  06.09.2021, 12:58
@arana

Hey, soweit ich weiß nimmt die Rentenversicherung immer 18,6%. Dieser Beitrag entfällt jedoch, wenn Du nur geringfügig verdienst = Max 450 € monatlich.

arana 
Fragesteller
 06.09.2021, 13:21

Wie schauts aus, wenn ich mit dieser Tätigkeit unter 450 Euro verdienen würde? Dann müsste ich aufjedenfall keine Steuern und auch keine Rentenversicherung zahlen... . Wäre ich dann weiterhin noch Familienversichert?

Pfennigheldin  06.09.2021, 18:32
@arana

Wenn Du Geld verdienst, muss Du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Wie viel Du dann zahlen musst, wird Dir das Finanzamt dann im Anschluss mitteilen. Unter 450 € entfällt auf jeden Fall der Pflichtbetrag zur Rentenversicherung. Auch kannst Du weiterhin familienversichert sein.

Als Honorarkraft musst du der Schule ja eine Rechnung schreiben. Dazu musst du ein Gewerbe anmelden, und bist für deine Steuern selbst verantwortlich. Wieso beschäftigt die Schule denn nicht als "studentische Aushilfe"?

Chromat66  06.09.2021, 12:44

Nein, man ist Freiberufler und muss keine Rechnung schreiben, da die Vergütung vertraglich vereinbart ist. Die Einkünfte müssen dann nur dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Dann wrist du dich selbst krankenversichern müssen, da du unter den 20 Stunden liegst, kommst du in den günstigen Studententarif für KV und PV.

Anders ist es bei der Rentenversicherung. Dort musst du dich zwingend anmelden. Hier findest du alles dazu. Versäume es nicht, sonst kommen nicht unerhebliche Nachforderungen auf dich zu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html;jsessionid=037ADF9C1FB060EAAF5453406FE6D53D.delivery2-8-replication#doc58496146-f190-4116-8e77-d7626a594659bodyText7

Wer Einnahmen aus einer unterrichtenden Tätigkeit erzielt, muss diese natürlich entsprechend dem EStG versteuern lassen. Die Lehrtätigkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da es sich um die Ausübung eines freien Berufs handelt. Doch die Einkommenssteuer wird für die Einkünfte auf jeden Fall gefordert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
arana 
Fragesteller
 06.09.2021, 12:56

Da ich wahrscheinlich unter 10 000 Euro im Jahr verdienen werde, ist die zu zahlende Steuer nicht so viel. Das beläuft sich auf ca 100-150 Euro im Monat (Laut Rechner).
Aber wie hoch wird die Rentenversicherung sein? Muss ich etwa die vollen 18,6% zahlen, wie es im Internet steht?
Und wie hoch ist der Beitrag für die Krankenversicherung als Student?
So bleibt mir von meinen 800Euro am Ende ja gerade mal das übrig, was ich für ein minijob verdiene...

PatrickLassan  06.09.2021, 13:03
@arana

Wenn du außer den in der Frage erwähnten 800 € monatlich keine weiteren einkommensteuerpflichtigen Einkünfte hast, fällt überhaupt keine Einkommensteuer an, da der Grundfreibetrag derzeit schon bei 9.744 € liegt.

sassenach4u  06.09.2021, 14:37
@arana

KVdS ca. 100,-- Euro. Rentenversicherung, wie im Beitrag angegeben die 18,6%.

Die von dir beschriebene Stelle könnte steuerlich evtl. als Übungsleiter anerkannt werden. In dem Fall wären seit diesem Jahr 3000 Euro deines Jahreseinkommens steuerfrei. Die Sache mit der Sozialversicherung solltest du mit der Krankenkasse klären.

Wenn du kein abgeschlossenes Studium hast, ist das problematisch, ob du als Freiberufler anerkannt wirst, dann musst du ein Gewerbe anmelden.