Studium mit Teilzeitarbeit, was ist mit der Krankenversicherung?
Hallo,
ich bin ein Student und bin ich privatversichert. Ich habe ein Teilzeit-Arbeitsvertrag bekommen. Wochentlich soll ich 16 Stunden arbeiten.
Nun die Frage für mich ist: Irgendwie habe ich gehört, wenn ich weniger als 20 Stunden arbeiten, dann bin ich Werkstudent. Aber die Firma hat mir ein Teilzeit-Vertrag gegeben, wird evt. mich auch als Teilzeit-Arbeitnehmer anmelden. Was soll ich mit meiner Krankenversicherung machen? Muss ich meine Privatkrankenversicherung kündigen und zu AOK usw. wechseln?
Vielen Dank!
1 Antwort
Kommt auf den Umfang deines Studiums an:
"Betreiben Sie ein Teilzeitstudium mit mehr als der Hälfte des Arbeitsumfangs eines Vollzeitstudiums, genießen Sie ebenfalls das Werkstudentenprivileg. Sie können dann bis zu 20 Stunden wöchentlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und bleiben als Studierender versichert.
Sieht das Teilzeitstudium dagegen genau die Hälfte oder weniger des Arbeitsumfangs eines Vollzeitstudiums vor, entfällt das Werkstudentenprivileg...."
Von: https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/studierende/auswirkungen/kv.de.jsp