Studium mit Teilzeitarbeit, was ist mit der Krankenversicherung?

1 Antwort

Kommt auf den Umfang deines Studiums an:

"Betreiben Sie ein Teilzeitstudium mit mehr als der Hälfte des Arbeitsumfangs eines Vollzeitstudiums, genießen Sie ebenfalls das Werkstudentenprivileg. Sie können dann bis zu 20 Stunden wöchentlich einer Erwerbsarbeit nachgehen und bleiben als Studierender versichert.

Sieht das Teilzeitstudium dagegen genau die Hälfte oder weniger des Arbeitsumfangs eines Vollzeitstudiums vor, entfällt das Werkstudentenprivileg...."

Von: https://www.teilzeitstudium.tu-darmstadt.de/studierende/auswirkungen/kv.de.jsp