Lehrer beleidigt, Anzeige durch Direktor?

10 Antworten

Natürlich darf der das. Anzeigen kann jeder alles.

Nur wird das hier nichts bringen, Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Es wird nur ermittelt wenn der Lehrer einen Strafantrag stellt. Das kann nur der.

Korrektur, als Dienstvorgesetzer könnte der Schulleiter das.

Für eine Beleidigung ist es nicht relevant, ob man in einem bestimmten Verhältnis zu dem Beleidigten steht.Du darfst auch nicht etwa einen wildfremden Menschen auf der Straße beleidigen.

Da es in diesem Fall immer noch um einen Zusammenhang mit dem Schulverhältnis geht und die Schule zumindest mittelbar angesprochen ist, kann ich mir vorstellen, dass der Direktor sehr wohl einschreiten kann, auch wenn er nicht der Betroffene ist. Das würde er aber gesagt bekommen, wenn er eine Anzeige erstatten will.

Abgesehen von allen rechtlichen Frage sag ich aber mal, dass es unterste Schublade wäre, sich so zu rächen. Wie würdest du es umgekehrt empfinden, wenn der Lehrer in Youtube veröffentlicht, was für schlimme Schüler er hat? Wenn man ein Problem mit jemandem hat und nicht den Mut hat, es mit ihm direkt zu klären, sollte man es ganz bleiben lassen und keine schmutzige Wäsche sonstwo waschen.

BioHaze  17.07.2011, 13:21

Ja wär ziemlich kindisch und feige das muss ich auch sagen :D Wenn dann hat man den Arsh in der Hose und guckt jemandem in die Augen und sagt ihm "höflich" aber bestimmt dass man ihn schisse findet! Und WARUM ...

Wenn Du Dich beim Lehrer entschuldigen und dieser von einer Anzeige absehen würde könnte der Direktor das NICHT zur Anzeige bringen, da Beleidigung ein Antragsdelikt und kein Offizialdelikt ist also von der Staatsanwaltschaft nur auf Anlass des geschädigten verfolgt und nicht "im Interesse der BRD" wie zB Körperverletzungen etc. Da Du in diesem fiktiven Fall nicht mehr Schüler wärst (glaube ich da bin ich mir nicht sicher) sollte es auch keine Auswirkungen auf Deine Schulische Laufbahn haben ... Da kann ich mich aber durchaus irren - da das davon abhängt wie lange nach Zeugnisausgabe Du noch als Schüler gilst! Hoffe ich konnte helfen!

iPhoneDreamer 
Fragesteller
 17.07.2011, 13:14

Also könnte mich der Direktor nur dann anzeigen, wenn ich noch als Schüler gelte? Also auch "gegen den Willen" des Lehrers in so einem Fall?

Ansonsten nicht?

BioHaze  17.07.2011, 13:17
@iPhoneDreamer

Nein er könnte wenn Du noch Schüler bist diesen Regelverstoß in sofern ahnden dass es Konsequenzen für Deine schulische Laufbahn hat ... Wie genau weiss ich nicht! Aber er kann Dich nicht anzeigen da dazu in diesem Fall der Geschädigte also der Lehrer selbst anzeige erstatten müsste ... Bspl: Beleidgst Du einen Als Huso - jemand sieht das zeigt dich an passiert NICHTS solange derjenige nicht SLEBST anzeige erstattet! Haust Du einem eine auf die Ömme kann Dich jeder Anzeigen weil bei solch einem offizaldelikt davon ausgegangen wird dass Du eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellst!

iPhoneDreamer 
Fragesteller
 17.07.2011, 13:26
@BioHaze

Hmm, okey... Ich dachte mir schon, dass es so ist, also dass nur der Lehrer selbst mich anzeigen kann.

Aber wenn der Direktor "nur" meine schulische Laufbahn beeinflussen kann... :P

Nur woher weiss ich, wann ich kein Schüler mehr bin? :S Ist aber bestimmt von Schule zu Schule anders, oder?

BioHaze  17.07.2011, 13:28
@iPhoneDreamer

Hmmm da hab ich keine Ahnung ... Aber ich glaube nicht dass das Schulintern entshcieden wird sondern schätze mal dass es da auf Länder oder sogar Bundesebene einheitliche Regelungen gibt! Wo Du diese Information bekommst - kein Plan! Vlt mal beim Oberschulamt anrufen - aber ich würde nicht sagen WARUM Du das wissen willst! Und egal ob DU oder jemand anders : Bau keinen solchen Sche*ss! Überleg mal Du versaust Dir damit Deinen Abschluss wie kreuzdämlich wär das denn ?! oO

das darf er. ist zwar dann spießbürgerlich, aber trotzdem. gut also wenn es wirklich nicht passiert ist ;-)

Ja darf er weil er quasi für alles in der Schule ist verantwortlich ist.

Also für Lehrer, Schüler und Straftaten die innerhalb und um das Schulgebäude begehen kann er strafrechtlich verfolgen lassen.