Test nachschreiben, unangekündigt: gesetzlich erlaubt?

4 Antworten

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Es gibt kein Schüler-Lehrer-Gesetz in Österreich, sondern ein Schulunterrichtsgesetz, ein Schulzeitgesetz, eine Leistungsbeurteilungsverordnung, ein Schülervertretungsgesetz und ein Schulorganisationsgesetz.

Ein Test oder eine Prüfung müssen mit gesamten Stoff mindestens zwei Tage vorher angekündigt werden, eine Schularbeit eine Woche vorher. Die letzten beiden Unterrichseinheiten vor der Leistungsbeurteilung dürfen nicht Teil des Stoffs sein. Des weiteren gibt es je nach Schule eine maximale Anzahl an Minuten pro Semester, die der Lehrer für Tests verwenden darf.

Ein Nachtragstest fällt unter die gleichen zeitlichen Verordnungen wie ein Test bzw die Schularbeit (je nachdem). Muss in deinem Fall also mindestens zwei Tage vorher mit Stoff angekündigt werden.

Eine mündliche oder schriftliche Mitarbeitsüberprüfung darf jedoch jederzeit von der Lehrperson durchgeführt werden.

Eine Feststellungsprüfung muss zwei Wochen vorher mit Stoffangabe bekannt gegeben werden (nur bei einem "Nicht beurteilt" auf das Semester)

Die Paragraph 5 Prüfung kann auf Wunsch des Schülers ein Mal im Semester abgelegt werden, dauert 15 Minuten und muss zwei voneinander unabhängige Fragen beinhalten. Der Stoff muss eine Woche vorher bekannt gegeben werden. Es ist keine Prüfung zwischen zwei Noten!

All diese Fristen findest ud in der Leistungsbeurteilungsverordnung und im Schulunterrichtsgesetz. Die Paragraphen kann ich dir nicht nennen, aber nimm es von einer ehemaligen Schülervertreterin, die eine gewaltige Nervensäge bei Lehren war, wenn es um die Einhaltung der Fristen ging ;)

Achja: Du musst nur 50% (oder 60% je nachdem welcher Modell und Fach) der schriftlichen Leistungsfeststellungen mitschreiben. Dh, wenn du genug Tests hast musst du den Test nicht nachschreiben.

Beats1177  04.05.2016, 23:37

Nope, lies dir meine Antwort durch

lillian92  04.05.2016, 23:40
@Beats1177

Schriftliche Überprüfungen

§ 8. (1) Schriftliche Überprüfungen umfassen ein in sich abgeschlossenes kleineres Stoffgebiet. Folgende Formen schriftlicher Überprüfungen sind zulässig:

a)Tests,

b)Diktate in der Unterrichtssprache, in den lebenden Fremdsprachen, in Musikerziehung, in Kurzschrift, in Maschinschreiben, in Stenotypie, in Stenotypie und Phonotypie, in Stenotypie und Textverarbeitung sowie in (computerunterstützter) Textverarbeitung.

(2)Die schriftlichen Überprüfungen sind dem Schüler spätestens zwei Unterrichtstage vorher, in ganzjährigen oder saisonmäßigen Berufsschulenjedoch spätestens am letzten Unterrichtstag der vorhergehenden Woche bekanntzugeben.

Auszug aus der LBVO. Ich kenne das Zeug in und auswendig. und Ich betone noch Mal: ÖSTERREICH

Des weiteren heißt es in Abschnitt 3 $ 11:

…Versäumt der Schüler eine solche Prüfung, gilt er als „nicht beurteilt“, sofern nicht § 20 Abs. 2 oder 3 des Schulunterrichtsgesetzes in Betracht kommt. Schularbeiten, die zufolge einer vorgetäuschten Leistung nicht beurteilt werden, sind wie versäumteSchularbeiten (§ 7 Abs. 9) zu behandeln. Unerlaubte Hilfsmittel, deren sich der Schüler bedienen könnte, sind ihm abzunehmen und nach durchgeführter Leistungsfeststellung zurückzugeben.

thomsue  05.05.2016, 00:11

Komische Gesetze in AT

thomsue  05.05.2016, 00:12

Und wenn der Lehrer will, schreibst du doch. Entscheiden das jetzt schon Schüler?

lillian92  05.05.2016, 00:30
@thomsue

Ich mache die Gesetze nicht… Ich habe mich nur lange damit befasst…

Im Bezug auf eine festgelegte Anzahl an schriftlichen Arbeiten kannst du tatsächlich entscheiden die Hälfte nicht zu schreiben – das ist vollkommen legitim in Österreich (nur wissen es die meisten nicht, aber sobald man dem Lehrer einen Hinweis darauf gibt zB mit "Reicht es nicht, wenn ich die anderen Tests positiv schreibe?", hat man für gewöhnlich keine Probleme). Allerdings kann der Lehrer, sofern man ansonsten nicht sonderlich mit Anwesenheit oder Mitarbeit glänzt einem immer noch ein Nicht Beurteilt aufgrund von "nicht genügenden erbrachten Leistungen" reindrücken. Das ist allerdings sehr schwer, weil die meisten Lehrer mittlerweile dazu übergegangen sind, einem die Leistungsanforderungen klipp und klar am Anfang des Semesters zu sagen (NBs sind für die Lehrer nicht gerade angenehm).

Ein anderes Argument sind in sich abgeschlossene Stoffgebiete, aber das machen viele Lehrer nicht.

Es gibt noch einen Ausnahmefall, in dem das alles nicht so klar geregelt ist und das ist das "Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige" (Abendschulen, Meisterschulen etc). BAKIP fällt aber in das allgemeine SchUG.

Kuhlmann26  05.05.2016, 08:57
@thomsue

@thomsue:

Du magst Dir verwundert die Augen reiben, aber in Österreich - und nicht nur da - hat der junge Mensch sogar das Recht zu entscheiden, ob er überhaupt Schüler sein und damit in die Schule gehen will. Bzw. entscheiden das die Eltern.

miralo1234 
Fragesteller
 17.05.2016, 02:04

Vielen Dank für deine Antwort!

Teste darf er machen wann er will. Egal ob heute oder morgen egal ob du davon weißt. Teste darf er/sie unangekübdigt schreiben.

Arbeiten/Prüfungen jedoch nicht. Diese müssen angekündigt werden.

lillian92  04.05.2016, 23:26

Mitarbeitsüberprüfungen ja, schriftliche Leistungsfeststellungen wie sie Tests, Nachtests und Schularbeiten darstellen, dürfen in Österreich nicht unangekündigt stattfinden. Es gibt Fristen in denen der Termin und der Stoff bekannt gegeben werden muss.

Beats1177  04.05.2016, 23:28

Da hast du recht, bei der Arbeit zumindest.
Ein Test ist keine Arbeit!
Es kennen viele den Unterschied nicht.

lillian92  04.05.2016, 23:32
@Beats1177

ÖSTERREICH.

In Österreich ist im Gesetzestext nicht von "Arbeiten" die Rede sondern dezitiert von Mitarbeitsüberprüfungen und Leistungsfeststellungen, die definiert sind über über den Stoff der letzten Stunden bzw die Abgeschlossenheit eines Stoffgebiets.

lillian92  04.05.2016, 23:36
@lillian92

Habe jetzt extra nachgesehen: Siehe Leistungsbeurteilungsverordnung $ 8 Schrifltliche Überprüfungen

Beats1177  04.05.2016, 23:38

Der Lehrer kann es als hausaufgabenkontrolle sehen bzw. Mitarbeitskontrolle. Somit können die sich ganz schön rausholen

lillian92  04.05.2016, 23:42
@Beats1177

Ja, die mündliche Mitarbeitsüberprüfung wäre unangekündigt möglich, darf dann aber nicht den Teststoff umfassen und ist keine Kompensation des Tests.

Man kann zwar argumentieren, dass man damit eine weitere Leistung des Schülers hat, um zu einer ausreichenden Beurteilung zu kommen, jedoch darf wie gesagt die mündliche Überprüfung dann nicht den Teststoff umfassen.

natürlich darf er das... du kannst es einfach als "ganz normalen" unangekündigten test sehen... es war in diesem falle halt eine nachholung... aber im prinzip nix anderes als jeder andere unangekündigte test.

lillian92  04.05.2016, 23:29

Es gibt laut österreichischem Schulunterrichtsgesetz keine "unangekündigte Tests". Eine Leistungsfeststellung im Rahmen eines Tests muss mindestens zwei Tage vorher angekündigt werden und das Stoffgebiet muss in sich abgeschlossen sein.
Eine schriftliche Mitarbeitsüberprüfung darf unangekündigt sein. Diese darf aber nur eine gewisse Anzahl der letzten Stunden umfassen (variiert nach Schultyp).

Streitaxt  04.05.2016, 23:38
@lillian92

Ernsthaft? Wow... wenn alles 10 Jahre vorher angekündigt wird, wird euch eure gute Abschlussnote ja quasi geschenkt ^^

lillian92  06.05.2016, 17:14
@Streitaxt

Ich weiß nicht, wie das in Deutschland gehandhabt ist, aber unsere "Abi"-Noten (Abi heißt bei uns ja Matura) haben rein gar nichts mit den Noten zu tun, die man über die Jahre hinweg so sammelt.

Zumal Tests ein viel größeres Stoffgebiet umfassen, als schriftliche Mitarbeitsüberprüfungen (kurz SMÜ – wahrscheinlich das, was ihr unter "unangekündigten Tests" versteht).  Bei einem oder zwei Tests im Semester ist der Stoff happig und je nach Fach und Lehrer manchmal kaum in 2 Tagen zu lernen.
Eine Mitarbeitsüberprüfung ist aber laut LBVO nur in dem Rahmen durchzuführen, dass die ganze Klasse etwas davon hat. Also schriftlich entweder für alle, oder mündlich als Wiederholung für alle.

Deshalb kann es laut österreichischem SchUG niemals soetwas wie das unangekündigte Nachschreiben eines Tests geben – entweder es ist eine unangekündigte SMÜ für alle, oder ein Test mit den entsprechenden Fristen.

Test können unangekündigt durchgeführt werden, da es nur eine schriftliche abfrage des mündlichen ist und somit keine termin vorgabe gibt. Manche lehrer kündigen es zwar an aber es ist keine Verpflichtung.

lillian92  04.05.2016, 23:29

Noch ein Mal: Es gibt laut österreichischem Schulunterrichtsgesetz keine "unangekündigte Tests". Eine Leistungsfeststellung im Rahmen eines Tests muss mindestens zwei Tage vorher angekündigt werden und das Stoffgebiet muss in sich abgeschlossen sein.
Eine schriftliche Mitarbeitsüberprüfung darf unangekündigt sein. Diese darf aber nur eine gewisse Anzahl der letzten Stunden umfassen (variiert nach Schultyp).