Darf meine Mutter mir mit 18 noch Sachen wegnehmen?

11 Antworten

Hallo, Deine Mutter kann dir sobald du 18 bist nicht mehr verbieten,dass du nach 22 Uhr den Computer oder dein Handy nutzt,allerdings kann sie dir die Sachen wenn sie sie bezahlt hat wegnehmen,da sie dann der rechtliche Eigentümer ist und du nur der Besitzer,daher kann sie die Herausgabe der Sache zu jedem Zeitpunkt einfordern,fällt unter den Paragraph 985 BGB (Herausgabeanspruch) oder auch Paragraph 589 (Leihvertrag). Hast du sie bezahlt ist das was anderes,dann darf sie dir nichts mehr wegnehmen,oder auch,wenn sie dir den Computer oder das Handy geschenkt hat,denn dann hat sie dir nach Paragraph 516 ff. BGB (Schenkung) unentgeltlich das Eigentum an der Sache übertragen,und dies ist ein mit der aushändigung der Sache irreversibler bindender Schenkungsvertrag,gehört also dir und das gilt auch schon jetzt nicht erst wenn du 18 bist,da ein Schenkungsvertrag auch mit beschränkt geschäftsfähigen Vertragspartnern rechtsgültig getätigt werden kann,da sie lediglich einen juristischen Vorteil haben. Ich hoffe ich konnte helfen und: im nächsten Leben in der Q lieber Wirtschaftt und Recht statt Erdkunde wählen,ist viel hilfreicher !=)

LG Mara

Hallo, Deine Mutter kann dir sobald du 18 bist nicht mehr verbieten,dass du nach 22 Uhr den Computer oder dein Handy nutzt,allerdings kann sie dir die Sachen wenn sie sie bezahlt hat wegnehmen,da sie dann der rechtliche Eigentümer ist und du nur der Besitzer,daher kann sie die Herausgabe der Sache zu jedem Zeitpunkt einfordern,fällt unter den Leihvertrag. Hast du sie bezahlt ist das was anderes,dann darf sie dir nichts mehr wegnehmen,oder auch,wenn sie dir den Computer oder das Handy geschenkt hat,denn dann hat sie dir nach Paragraph 516 ff. BGB (Schenkung) unentgeltlich das Eigentum an der Sache übertragen,und dies ist ein mit der aushändigung der Sache irreversibler bindender Schenkungsvertrag,gehört also dir und das gilt auch schon jetzt nicht erst wenn du 18 bist. LG Mara

Naja sobald du 18 bist, kannst du in der Regel machen, was du willst. Du solltest mal deiner Mum sagen, dass du dann auch Erwachsen genug bist um Dinge selber zu entscheiden.

imager761  24.05.2012, 21:09

Naja sobald du 18 bist, kannst du in der Regel machen, was du willst.

Nur nicht die Regeln machen wie er will: Die bestimmt immer noch sie in ihrer eigenen Wohnung und auch, ob sie ihn rausschmeisst, sobald er volljährig ist :-O

Menuett  24.05.2012, 22:39
@imager761

Nein, man kann sein Kind nicht so einfach mit 18 hinauswerfen. Und eine Regel, dass man nur bis 22 Uhr telefonieren darf existiert in keinem Gesetz.

gottesanbeterin  25.05.2012, 10:59
@Menuett

Aber ist gibt Hausordnungen.

Bis zum 26 Lebensjahr sieht das geltende Recht in der BRD vor dass Heranwachsende unter das Jugendrecht fallen können. So wie Du das hier beschreibst wird jeder Richter Deiner Mutter zustimmen.

Genau genommen interessiert die Natur nicht mal einen feuchten Kehricht was Du einsiehst und was nicht. - Lass gut sein. Ich glaube Dir unbesehen dass Du jetzt nicht verstehst was ich damit schreiben will. Beschäftige Dich lieber mal mit der Frage was die Neurowissenschaften so zu dem wissen was Du da machst. Und zwar mit allen Facetten dieses Bereiches.

Nein, darf sie nicht. Und hinauswerfen darf sie Dich ebenfalls nicht so einfach. Sie und Dein Vater müssen dann Unterhalt zahlen. Da diese 680€ meist nicht reichen und Harzt 4 oder Wohngeld beantragt werden muß, können sie verpflichtet werden, Dich aufzunehmen. Wärst Du denn tatsächlich bereit, die Polizei zu rufen?

TETTET  25.05.2012, 08:39

Doch dürfen sie.

Menuett  25.05.2012, 21:44
@TETTET

Nein, das ist falsch. Das geht nicht so einfach bis zum Ende der ersten Ausbildung. Sie sind zu Unterhalt verpflichtet. Und in diesem Moment, wird der Unterhalt erstmal durch Wohnenlassen plus Nahrung und Bekleidung erbracht. Das kann man nicht so einfach unterbrechen.

TETTET  26.05.2012, 09:29
@Menuett

Aber die Eltern können sich schon entscheiden, das zu beenden und Barunterhalt zu zahlen.

Menuett  27.05.2012, 11:37
@TETTET

Sie dürfen sie aber nicht "hinauswerfen". Und es darf kein Unterhalt von ARGE o. Wohngeld verlangt werden. Wenn das der Fall ist, müssen die Eltern das komplett übernehmen oder das Kind wieder einziehen lassen.

TETTET  27.05.2012, 12:08
@Menuett

Nach welchem Gesetz dürfen sie ihn nicht hinauswerfen? Natürlich dürfen sie das. Sie sind halt unterhaltspflichtig. Der Höchstunterhalt beträgt dann 680€.