Lachen/Lächeln als Beleidigung?

6 Antworten

Ältere Menschen reagieren verzögert und der alte Herr ist fürchterlich erschrocken, als ihm die Verkehrslage klar wurde, durch dein Hupen ist er aufgeschreckt und hat überreagiert.

Er hat die möglichen Folgen vor sich gesehen, er wusste um seine Schuld, er konnte nicht anders, als loszuschreien und (sichselbst auch) zu beschimpfen.

Dann begegnet er total verunsichert deinem Lachen, was er in der für ihn aufgeheizten Situation als Frechheit interpretiert.

Du weisst nicht, was er bereits erlebt haben mag mit jungen Fahrern, die alle Rechte für sich in Anspruch nehmen und die älteren am liebsten daheim einsperren würden- übertrieben gesagt.

In der Zwischenzeit hat er nachgedacht und ein Lachen- wie auch immer du es gemeint haben magst!- ist kein Grund für eine Anzeige.

Aber mach dir Gedanken über deine Intoleranz, die ich herauslese. Auch ältere Menschen dürfen  unterwegs sein und verdienen Respekt und Rücksicht. Sie wohnen oft ländlich und brauchen ein Auto, oder sie können die Wege zum einkaufen, Arzt etc. nicht mehr anders bewältigen.

Wenn du einen solchen Fahrer siehst und man erkennt sie oft an alten großen Autos- Schlachtschiffen wie Mercedes Benz- und der verkrampften Haltung, oder einem Hut, dann nimm von dir aus Rücksicht, suche den Blickkontakt und sei dir bewusst- auch wenn es noch lange hin ist- auch du wirst alter und willst deinen Führerschein behalten!

Lumpazi77  13.11.2016, 09:53

Klasse Erklärung !

Natürlich nicht.

NEIN!

Nein!

ein, ist es nicht

Wegen der Vorfahrt könnte es evtl. Ärger geben, wenn es Zeugen gab

Chantal1984 
Fragesteller
 13.11.2016, 09:37

Das glaube ich wiederum nicht. Wir stehen uns gegenüber und wollen in die selbe Richtung auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen. Er biegt rechts ab, daher hat er Vorfahrt. Er stand eine Minute bei völlig freier Straße da. Ich muss nicht stunden warten weil ein seniler Opa nicht mehr in der Lage ist, einfachste Verkehrsregeln anzuwenden

landregen  13.11.2016, 09:39
@Chantal1984

nicht unbedingt eindeutig, dass du dann Vorfahrt hättest - aber es gäbe wohl nicht viel zu befürchten.

Chantal1984 
Fragesteller
 13.11.2016, 09:41
@landregen

Natürlich hatte ich keine Vorfahrt, aber dann wäre er wegen Behinderung im Straßenverkehr dran

Spielwiesen  13.11.2016, 10:01
@Chantal1984

.....und - wo sind deine Zeugen für den Vorgang?

EINE MINUTE wartend auf einer Kreuzung - sorry, das kann ich dir nicht abnehmen!

War für ihn klar (KLAR!) ersichtlich, dass du nach links abbiegen wolltest? Wenn jemand z.B. geblendet wird, kann es schwierig sein, das zu erkennen.

landregen  16.11.2016, 18:11
@Chantal1984

Die Vergehen werden nicht gegeneinander aufgerechnet.

"... aber dann wäre er wegen Behinderung im Straßenverkehr dran" ist nicht folgerichtig dargestellt uns ergibt so keinen Sinn.

Sicher kann man dem Typen unter Umständen Behinderung im Straßenverkehr vorwerfen. Das ist das eine.

Es ging hier aber ja mehr um das Thema, ob und was man dir vorwerfen könnte - und ich wage nicht zu behaupten, dass du dich auf jeden Fall korrekt verhalten hättest - egal wofür der andere ggf. angeklagt wird.

Für das Lächeln kann man dich aber meiner Einschätzung nach auf keinen Fall belangen.