Lachen/Lächeln als Beleidigung?
Vor ein paar Tagen gab es im Straßenverkehr folgenden Vorfall. Ein Opa fuhr nicht (Kreuzung) obwohl er Vorfahrt hatte und alles frei war. Ich wartete brav, nach einer Minute fuhr ich dann. In dem Moment fuhr er auch, ich habe dann zurecht gehupt. Er hat sich fürchterlich aufgeregt mit der Faust gefuchtelt und geschrien. An der nächsten Ampel wo er neben mir stand hat er damit weitergemacht, Vogel gezeigt etc. Ich hab mich dann zu ihm umgedreht, ein breites Lächeln (nicht auslachen) aufgesetzt und ihm freundlich gewinkt. Er hat das Fenster runtergekurbelt und geschrien dass er mich jetzt wegen Beleidigung anzeigt. Ich bin einfach gefahren. Lächelnd.
Neben der Tatsache, dass ich ihn wegen des Vogels anzeigen könnte und dass senile Individuen nichts im Straßenverkehr zu suchen haben: ist ein Lächeln als Beleidigung wertbar?
6 Antworten
Ältere Menschen reagieren verzögert und der alte Herr ist fürchterlich erschrocken, als ihm die Verkehrslage klar wurde, durch dein Hupen ist er aufgeschreckt und hat überreagiert.
Er hat die möglichen Folgen vor sich gesehen, er wusste um seine Schuld, er konnte nicht anders, als loszuschreien und (sichselbst auch) zu beschimpfen.
Dann begegnet er total verunsichert deinem Lachen, was er in der für ihn aufgeheizten Situation als Frechheit interpretiert.
Du weisst nicht, was er bereits erlebt haben mag mit jungen Fahrern, die alle Rechte für sich in Anspruch nehmen und die älteren am liebsten daheim einsperren würden- übertrieben gesagt.
In der Zwischenzeit hat er nachgedacht und ein Lachen- wie auch immer du es gemeint haben magst!- ist kein Grund für eine Anzeige.
Aber mach dir Gedanken über deine Intoleranz, die ich herauslese. Auch ältere Menschen dürfen unterwegs sein und verdienen Respekt und Rücksicht. Sie wohnen oft ländlich und brauchen ein Auto, oder sie können die Wege zum einkaufen, Arzt etc. nicht mehr anders bewältigen.
Wenn du einen solchen Fahrer siehst und man erkennt sie oft an alten großen Autos- Schlachtschiffen wie Mercedes Benz- und der verkrampften Haltung, oder einem Hut, dann nimm von dir aus Rücksicht, suche den Blickkontakt und sei dir bewusst- auch wenn es noch lange hin ist- auch du wirst alter und willst deinen Führerschein behalten!
Klasse Erklärung !
Natürlich nicht.
NEIN!
Nein!
ein, ist es nicht
Wegen der Vorfahrt könnte es evtl. Ärger geben, wenn es Zeugen gab
nicht unbedingt eindeutig, dass du dann Vorfahrt hättest - aber es gäbe wohl nicht viel zu befürchten.
Natürlich hatte ich keine Vorfahrt, aber dann wäre er wegen Behinderung im Straßenverkehr dran
.....und - wo sind deine Zeugen für den Vorgang?
EINE MINUTE wartend auf einer Kreuzung - sorry, das kann ich dir nicht abnehmen!
War für ihn klar (KLAR!) ersichtlich, dass du nach links abbiegen wolltest? Wenn jemand z.B. geblendet wird, kann es schwierig sein, das zu erkennen.
Die Vergehen werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
"... aber dann wäre er wegen Behinderung im Straßenverkehr dran" ist nicht folgerichtig dargestellt uns ergibt so keinen Sinn.
Sicher kann man dem Typen unter Umständen Behinderung im Straßenverkehr vorwerfen. Das ist das eine.
Es ging hier aber ja mehr um das Thema, ob und was man dir vorwerfen könnte - und ich wage nicht zu behaupten, dass du dich auf jeden Fall korrekt verhalten hättest - egal wofür der andere ggf. angeklagt wird.
Für das Lächeln kann man dich aber meiner Einschätzung nach auf keinen Fall belangen.
Das glaube ich wiederum nicht. Wir stehen uns gegenüber und wollen in die selbe Richtung auf eine Vorfahrtsstraße abbiegen. Er biegt rechts ab, daher hat er Vorfahrt. Er stand eine Minute bei völlig freier Straße da. Ich muss nicht stunden warten weil ein seniler Opa nicht mehr in der Lage ist, einfachste Verkehrsregeln anzuwenden