Nötigung im Straßenverkehr MPU Pflicht?
Hallo erstmal,
ich habe eine Frage undzwar wurde ich heute von der Polizei wegen folgendes angehalten. Ich war zufuss mit paat Kollegen draussen und dann fuhr ein Kollege neben uns her und ich habe habe aus Spass einfach meinen Fuß/Bein so “getretten”. Gemau als er vorbeifuhr. Das Problem jedoch war, dass direkt hinter ihm die Polizei war und das ganze gesehen hat. Natürlich sind sie angehalten und haben mich sofort gefragt was das sein sollte und nach meinen Ausweis gefragt. Habe daraufhin meinen Führerschein gegeben und der Beamte meinte dann das dies eine Nötigung im Strassenverkehr sei und dass eine MPU und Anzeige aufkommen wird. Mit wenn und aber hat er mir aber gesagt das er die MPU nicht aufschreiben wird und nur Notigung im Straßenverkehr und dadrunter Ordnungswiedrigkeit schreiben wird. Als Grund nannte er das gute Verhalten was ich hatte und das wir zusammen gut daruber reden könnten. Den Rest würde dann der Richter entscheiden. Jetzt waere meine Frage was würde auf mich zukommen und wie schlimm ist denn das ganze eigentlich? Ich weis das das gefahrlich ist und es zu einem Unfall kommen könnte (kann ja passieren) aber trotzdem mit wechen Konsequenzen kann ich rechnen? Ich bedanke mich schonmal im Vorraus und einen schönen Abend noch :)
7 Antworten
Ich war zufuss mit paat Kollegen draussen und dann fuhr ein Kollege neben uns her und ich habe habe aus Spass einfach meinen Fuß/Bein so “getretten”.
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Sorry, aber mit dem Müll, den du schreibst, kommt niemand zurecht. Was sind das denn für Kollegen, die du hast? Arbeitskollegen?
und dann fuhr ein Kollege neben uns her und ich habe habe aus Spass einfach meinen Fuß/Bein so “getretten”
Sogar der Fahrer des KFZ war ein Kollege? Und was ist "aus Spaß meinen Fuß so getretten"?
Letztendlich kann ein Polizist keine MPU anordnen. Das macht die Führerscheinstelle. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum zeigst du deinen Führerschein, wenn du zu Fuß unterwegs bist?
Erste was mir einfällt, wenn ich SV und Nötigung höre, 6 bis 18 Monaten FF. Sorry.
Was meinst du denn mit SV?
Und was ist mit den 6-18 Monaten gemeint? Und ich finde dass das garmicht soooo schlimm ist wie was anderes oder nicht?
6 - 8 Monate Freiheitsstrafe. Nötigung ist eine Straftat und kann nicht, wie Du im Text geschrieben hast, von einem Polizeibeamten zu einer Ordnungswidrigkeit heraubgestuft werden. Aber eine Freiheitsstrafe wird in der Regel erst bei besonders schweren Fällen verhängt, z.B. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigen, oder seine Befugnisse als Amtsträger mißbrauchen.
Es könnte eine Geldstrafe auf dich zukommen. Diese könnte so im Bereich 30-60 Tagessätze liegen. Das berechnet sich aus deinem Einkommen, denn es soll ja weh tun.
Viel schlimmer wiegt der Eintrag ins Bundeszentralregister, denn der verhindert die nächsten 5 Jahre, das Du einen Job oder eine Ausbildung im öffentlichen Dienst bekommst. Da die Nötigung im Straßenverkehr stattgefunden hat, sind wohl auch Berufe als Kraftfahrer oder Taxifahrer erst mal Geschichte.
Zu guter letzt könnte die Fahrerlaubnisbehörde dich auf Anordnung des Richters auf die Eignung zum Führen von KFZ prüfen lassen. Damit wäre dann auch deine Fahrerlaubnis in Gefahr.
....der Beamte meinte dann das dies eine Nötigung im Strassenverkehr sei und dass eine MPU und Anzeige aufkommen wird.
Nur über die "Verhängung" einer MPU entscheiden andere und wohl kaum dieser Polizist.
Straßen Verkehr