Verkehrsrecht - Mittelfinger nach Nötigung trotzdem Beleidigung?

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ohne zeugen: vergiß es

weder dein stinkefinger noch das fehlverhalten des anderen wird geahndet, weil es keine gerichtsverwertbaren beweise gibt.

aussage steht gegen aussage; du hättest dir ggf. 1-2 kennzeichen der überholten fahrzeuge merken sollen, die das drängeln des hintermanns bestätigen könnten.

ich wurde mal vor ein paar jahren als zeuge vernommen, da ich einen ähnlichen, noch waghalsigeren vorgang mit rechtsüberholen etc. beobachtet hatte und der bedrängte fahrer sich mein und ein anderes kennzeichen gemerkt hat.

es kam sogar zu einer verhandlung und die pappnase wurde verurteilt, weil auch der andere zeuge die gleiche aussage machte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie wäre ja blöd das zu melden, denn dann müsste sie ja das Auffahren u.a. zu geben. Das wäre ja bescheuert. Aber prinzipiell stellt das natürlich eine Beleidigung dar! Aber in dubio pro reo, es steht Aussage gegen Aussage, angekommen es hat kein andere gesehen, und somit hat sie Pech!

Wenn ich gerade einen anderen Verkehrsteilnehmer massiv genötigt hätte, würde ich sämtliche Finger stillhalten.

Ich glaube nicht, dass da was kommt.

Der andere kann es nicht beweisen, also mach dir keine Sorgen.

Eine Straftat rechtfertigt die andere nicht.