Verkehrsrecht - Mittelfinger nach Nötigung trotzdem Beleidigung?
Hallo zusammen,
Ich hätte eine rechtliche Frage:
Ich habe heute auf einer zweispurigen Autobahn in einer Kolonne mit rund 160 km/h mehrere Fahrzeuge überholt, als plötzlich ein Sportwagen mit eingeschaltetem linken Blinker und Lichthupe von hinten mit hoher Geschwindigkeit angefahren kam.
Da rechts von mir noch Autos fuhren, konnte ich nicht einscheren und führte meinen Überholvorgang fort. Der Sportwagen fuhr mir weiter sehr dicht auf (bei besagten 160 km/h - Abstand kleiner 10m) und betätigte wiederholt die Lichthupe. Mein Fehltritt, ich zeigte daraufhin nach hinten den Mittelfinger. Als ich rechts einscheren konnte drängelte sich die Fahrerin des Sportwagens neben mich, bremste ab und gestickulierte wild. Da Sie mich so auf der rechten Spur für ein weiteres Überholen blockierte musste ich stark abbremsen und zeigte ihr erneut den Mittelfinger. Sie bremste erneut ab fuhr hinter mich und notierte sich so (vermute ich) mein Kennzeichen.
Nun natürlich meine Angst - Ich habe online nachgeschaut und gelesen, dass man für den Mittelfinger bis zu 4000€ Strafe erhalten kann. Allerdings fände ich das in dieser Situation einfach nicht fair. Was denkt ihr? Sie hat mich durch ihr dichtes Auffahren ebenfalls genötigt und quasi von der Strecke gedrängt.
7 Antworten
ohne zeugen: vergiß es
weder dein stinkefinger noch das fehlverhalten des anderen wird geahndet, weil es keine gerichtsverwertbaren beweise gibt.
aussage steht gegen aussage; du hättest dir ggf. 1-2 kennzeichen der überholten fahrzeuge merken sollen, die das drängeln des hintermanns bestätigen könnten.
ich wurde mal vor ein paar jahren als zeuge vernommen, da ich einen ähnlichen, noch waghalsigeren vorgang mit rechtsüberholen etc. beobachtet hatte und der bedrängte fahrer sich mein und ein anderes kennzeichen gemerkt hat.
es kam sogar zu einer verhandlung und die pappnase wurde verurteilt, weil auch der andere zeuge die gleiche aussage machte.
Sie wäre ja blöd das zu melden, denn dann müsste sie ja das Auffahren u.a. zu geben. Das wäre ja bescheuert. Aber prinzipiell stellt das natürlich eine Beleidigung dar! Aber in dubio pro reo, es steht Aussage gegen Aussage, angekommen es hat kein andere gesehen, und somit hat sie Pech!
Wenn ich gerade einen anderen Verkehrsteilnehmer massiv genötigt hätte, würde ich sämtliche Finger stillhalten.
Ich glaube nicht, dass da was kommt.
Der andere kann es nicht beweisen, also mach dir keine Sorgen.
Eine Straftat rechtfertigt die andere nicht.