Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Fahrer alleine im Auto saß, steht Deine Aussage gegen seine!

Und da Du ja nichts gemacht hast, kann auch niemand sonst bezeugen, dass Du ihn beleidigt hast. Wenn er allerdings 1 oder 2 Zeugen im Auto gehabt hätte, die eine Falschaussage machen würden und Dich zu Unrecht belasten würden, hättest Du vermutlich mehr Schwierigkeiten.

Hatte auch schon mal den Fall, ich hab' durchs offene Fenster eine vor mir fahrende Frau angebrüllt, sie solle endlich ihr Scheißhaus(ich meinte ihren Wagen, war sehr wütend, weil sie vor sich hin geschlichen ist) von der Fahrbahn bewegen. Sie hatte mich angezeigt, weil ich sie angeblich als "blöde Kuh" beschimpft hatte. Die Polizei rief mich an, ich sagte ihnen, dass ich sie nicht beleidigt hatte...und wenn,  würde ich sie nicht als blöde Kuh, sondern als blöde Sau bezeichnen. Dann bekam ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Damit war der Fall erledigt.

Aber falls es für Dich brenzlig wird, schalte Deinen Anwalt ein! Du hast ja vermutlich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, z.B. beim  ADAC!

Danke für die Auszeichnung:-)!

Dein Fall geht vermutlich aus, wie das "Hornberger Schießen".  Mach dir also keine zu großen Gedanken.

@siggibayr: Vielen Dank! Das vermutet ich mittlerweile auch.

Habe heute morgen freiwillig bei der Polizei angerufen und ihnen schon gesagt, dass ich die Fahrerin war, so dass mein Verlobter gar nicht mehr dort hin muss. Habe aber auch schon am Telefon gesagt, dass ich überhaupt nicht weiß, warum der andere eine Anzeige gegen mich gemacht hat, zumal er ja (weil er es wohl eilig hatte) gehupt hatte, ich mich jedoch auf den Verkehr konzentriert hätte. Als er dann an mir vorbei zog, habe ich nur zu ihm rüber geschaut - mehr aber nicht. Da meinte der Polizist, dass das wohl den anderen schon gestört hätte. Außerdem würden die meisten Verfahren diesbezüglich eh eingestellt.

Dieses Aussage gegen Aussage gibt es nur in schlechten Filmen. Dein Verlobter braucht Dich nicht als Fahrer angeben und das ist genau das, was ihr tun solltet. 

Findet man Dich heraus, schau Dir genau an, was gesagt worden ist. Dann rede mit einem Anwal darüber, wenn nötig. Solche Kleinstreitigkeiten werden oft eingestellt, oft ohne eine genaue Würdigung der Beweislage

Hatte gestern bei der Polizei angerufen und dort wurde mir auch ganz genau gesagt, was der "Gegner" gegen mich vorgebracht hatte ... Er hat auch gesagt, dass er mich angehupt hätte, weil ich bei Grün nicht sofort los gefahren sei... Wenn man es eilig hat .... Außerdem hätte ich ihm den "Stinkefinger" gezeigt. Na klar .... das einzige was ich in solchen Fällen mache, ist höfliches Winken, aber niemals Stinkefinger - ist mir echt zu primitiv !!!! Jedenfalls sagte mir der Polizist, dass man öfter "Koleriker" hätte, die in ihrer "Rage" Dinge sehen, die eigentlich gar nicht so abgelaufen sind. Er meinte, dass mein Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Wenn Du keine Zeugen hast und der Anzeigende/r aber welche aufbieten kann, dann wird es haarig werden, bis die Sache Klärung findet. Habe einen ähnlich gearteten Fall gehabt, da hat der Gegner zwei Falschaussagen zweier falschen Zeugen aufgetischt. Die Deutsche Justiz war auf alle Augen - inklussiver Hühneraugen aller Justizangestellten - blind! LG, Nx.

Ich habe keine Ahnung, ob noch jemand bei ihm im Auto mit saß ... Habe mich ja schließlich auf den Verkehr konzentriert. Vielleicht hatte der ja seine Frau dabei - die würde natürlich für ihn aussagen.

Kann mein Verlobter nicht die Aussage verweigern?

Aber dann würden die ja eh auf mich kommen, weil wir ja zusammen wohnen.

Würde es sich dann lohnen, ebenfalls die Aussage zu verweigern?