Rechtsfrage wegen Stinkefinger im Straßenverkehr?

8 Antworten

Da würde ich ja sagen, hier wäre anwaltlicher Rat angebracht, auch wenn ich Anwälten skeptisch gegenüber bin. Das hört sich eher kompliziert an und kann schwerwiegende Folgen haben. Dafür solltest du auch erstmal die Aussage verweigern, weil man sich da allzuleicht verformuliert und einem dann die Wörter im Munde umgedreht werden. Ein Anwalt kann evtl. verhindern, dass es überhaupt zum Prozess kommt und das ganze eingestellt wird. Der kann auch die Brauchbarkeit des Handyvideos beurteilen.

1. Nötigung
Es ist sehr zweifelhaft, ob eine Nötigung vorliegt. Kurzfristiges Unterschreiten des Abstandes zum Zwecke des Überholens ist keine Nötigung. Für eine Nötigung muss das ganze massiv, länger anhaltend und in der Absicht geschehen, den anderen zu einer Handlung zu zwingen, die er freiwillig nicht begehen würde. Ob das mit dem Video möglich ist, ist eher zweifelhaft. Hier wärst du der Täter und Angeklagte.

Für Nötigung muss man mit einer 4-stelligen Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

2. Beleidigung
Hier wäre deine Frau die Täterin und müsste gesondert ein Schreiben erhalten. Gruppenhaftung gibt es nicht. Eine Gegenanzeige ohne Beweis wird häufig als Racheakt gewertet und oft nicht ernst genommen. Für den Stinkefinger kann es je nach Einkommen 600,- bis 4000,- Strafe geben. Ein Kumpel von mir war mit 1200 Teuronen dabei.

Besprich das mit deinem Anwalt, der kann das vorliegende Beweismaterial besser einschätzen, auch ob eine Gegenanzeige sinnvoll ist. Aber völlig unabhängig davon: Ein Stinkefinger ist eine Beleidigung. Und wird nicht dadurch gerechtertigt und legal, dass ein anderer ihn auch gezeigt hat.

Natürlich die Wahrheit sagen! Wenn sie meinen das sie zuerst ihnen den Stinkefinger gezeigt haben und ihre Frau dann zurück, sind sie aber leider trzd dafür mit dran. Gezeigt ist gezeigt da ist der Polizei dann leider egal wer angefangen hat. Ich bin leider gerade selbst in so eine ähnlichen Fall verwickelt. Und weiss das daher nur zu gut.

Ich würde erst mal die Aussage zum Sachverhalt verweigern. Niemand muss sich selbst belasten. Ob das Video als Beweismittel zugelassen wird, ist auch fraglich. Im Härtefall könnt ihr das mit dem gegnerischen Finger immer noch aussagen, bzw. daß der Gegner die ganze Zeit das Handy im Anschlag hatte,   und man den Eindruck bekam, als wolle er das Fehlverhalten provozieren.

Wenn deine Geschichte wirklich so stimmt und du deinen Sicherheitsabstand nur kurz unterschritten hast, dann ist das lange keine Nötigung. Der Mittelfinger hingegen wird wohl schwieriger, allerdings kannst du Glück haben und es endet Aussage gegen Aussage, sofern das Video nicht als Beweismittel zugelassen wird (Verletzung deines Persönlichkeitsrechts).