nötigung+beleidigung im strassenverkehr - was tun?

12 Antworten

Hi hebbe88dav,

... obwohl ein Teil Deines Textes für meinen Browser absolut unleserlich ist, ist er trotz weniger verständliche Worte für mich nachvollziehbar.

Ich erkenne allerdings auch, dass Dein Fahrverhalten nicht unbedingt dazu beigetragen hat, die "typische Prollkarre" einfach vorbeifahren zu lassen und ... "gut is!" zu denken.

Jetzt hat der "Doedel" Dir doch tätsächlich noch den Mittelfinger gezeigt, und Du fühlst Dich von diesem Verkehrsteilnehmer nicht "ernst genommen".

Sicherlich kennst Du noch die zwei Grundregeln im Strassenverkehr?

  1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn Du mal in Dich gehst, und hinsichtlich Deinem Verhalten Regel 1 und Regel 2 eingehenst überprüfst, und hierbei feststellst, dass Du Dich entsprechend der Regeln gegenüber dem anderem Verkehrsteilnehmer, und somit absolut gesetzeskonform verhalten hast, dann steht (D)einer Anzeige wegen strafbaren ("Mittelfinger" zeigen kann eine Beleidigung entsprechend StGB sein) und ordnungswidrigen (Strassenbenutzung, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, etc.) Verhalten nichts im Wege ... sofern Du Dir das Autokennzeichen merken oder besser ... "notieren" konntest.

Eine Anzeigenerstattung kannst Du mittels Brief, FAX, durch persönliches Erscheinen bei der Polizei oder auch online machen. Für's "online" gehst Du auf www.polizei.de und klickst das Bundesland an, in welchem Du wohnst, oder in welchem dieser Vorfall passiert ist. Dann suchst Du auf der Länderpolizeiseite das Modul "Onlinewache" oder "Onlineanzeige" oder ähnliches. Das Modul klickst Du an, schreibst das "Erlebte" im Textfeld nieder, und schickst es "online" ab.

Den geschriebenen und zu versendenden Text kannst Du Dir vorher für Deine Unterlagen ausdrucken. Eine solche Kopie wirst Du bei einem persönlichen Erscheinen nämlich nicht bekommen.

Nach der Anzeigenerstattung wartest Du einfach ab. Es wird zu jeder Anzeigenerstattung eine staatsanwaltliche, richterliche oder verwaltungstypische Entscheidung geben. Eine davon ist die Einstellung des Verfahrens ...

IdS

MrDirekt

Anzeige wegen Beleidigung an der nächsten Polizeidienststelle aufgeben. Falls Du Zeugen im Auto hattest, diese benennen. Der Spass kann mal eben 4-stellig werden bezüglich des Stinkefingers.

Auch für die Nötigung brauchst Du Zeugen.

Allerdings kann es auch sein, das ein Gericht Dir Glauben schenkt, wenn der andere schon mehrfach wegen solchem Verhalten auffällig geworden ist.

Zusätzlich kann man eine Mitteilung ans Strassenverkehrsamt schicken, den Vorfall schildern und berechtigte Zweifel an der Eignung dieses Mitmenschen zur Teilnahme am Strassenverkehr anmelden. Das SVA ist dazu verpflichtet, jeden Hinweis zu prüfen und diesem Nachzugehen. Auch wenn es keine Strafe nach sich zieht, den Ärger hat er auf jeden Fall am Hals.

gib ihm deine Nummer und biete ihm an mal was trinken zu gehen. Vielleicht werdet ihr ja Freunde und könnt ab und zu mal das Auto tauschen

Wenn "er" bei zweispuriger Straße rechts neben dich fährt, dann hast Du nicht gelernt, dass Du(!) es bist, der auf der zweispurigen Straße rechts fahren musst. Dann kann dich ein schnelleres Fahrzeug links überholen. Wenn man diese einfachen Regeln beherzigt, dann gibt es keine Konflikte. Also: immer schön rechts fahren und links überholen.

so wie ich das hier raus lese haben beide sich gegenseitig provoziert. du hättest rechts fahren sollen nachdem du schon gemerkt hast das er überholen will und er nicht so dicht auf fahren!!! kein wunder das immer soviel Unfälle passieren weil der eine den anderen dann auch noch weiter provozieren will!!! und anzeigen bei der Polizei bringt au nichts. es steht aussage gegen aussage!!!