Kündigung wegen unentschuldigtem fehlen und trotzdem Lohn?

4 Antworten

Er kann nicht rückwirkend gekündigt werden. Er kann innerhalb der Probezeit mit der dann geltenden Frist gekündigt werden. Das sind gesetzlich 14 Tage.

Der Arbeitgeber kann das Entgelt für seine nicht begründete Abwesenheit zurückbehalten, bis eine Begründung vorliegt und die eingereichten Nachweise eine Auszahlung des einbehaltenen Entgeltes rechtfertigen. Beispielsweise und im häufigsten Falle die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

EDIT: Grad erst gelesen, dass es der 6.6. ist. Das wäre ja ohnehin nicht rückwirkend.

loewin1967 
Fragesteller
 26.05.2017, 11:19

Danke für die Antwort. Wie ist das mit Urlaubstagen die er noch hatte? Werden die in irgendeiner Weise berücksichtigt? Also ich denke ja auch, dass er nur für die Zeit vom 01.05. - 05.05. Geld bekommt

SiViHa72  26.05.2017, 11:20

war grad verwundert bis ich das Edit las. Eben,a uch bei einer verspätet vorgelegten AU muss der AG nicht zahlen, da die Verspätung auf Kosten des AN geht.

Mojoi  26.05.2017, 11:52
@SiViHa72

Nein. Wenn der AN die AU nachträglich nachweist, muss er AG die LFZ nachträglich leisten.

Die verspätet eingereichte AU-Bescheinigung ist aber eine Sorgfaltspflichtsverletzung des AN und kann zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall zur Kündigung führen. Aber das ist ja hier ohnehin obsolet.

Familiengerd  26.05.2017, 12:57
@SiViHa72

@ SiViHa72:

Eben, auch bei einer verspätet vorgelegten AU muss der AG nicht zahlen, da die Verspätung auf Kosten des AN geht.

Das ist schlicht und einfach falsch.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG ist eindeutig, und diesbezüglich gibt es in der Welt der Juristen auch keine Diskussionen.

In § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1 heißt es, dass der Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgelts verweigern kann, solange der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vorlegt.

Das Entgelt muss aber nachgezahlt werden, sobald sie vorgelegt wird!

nein

es kann sogar sein, dass er dafür etwas bezahlen muss

er hatte sich verpflichtet, zu denen zu kommen und zu arbeiten, das war seine pflicht aus vertrag

die erfüllt er nicht und hat auch keine entschuldigung, wie einen krankenschein zb

er kann sogar schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn die firma dadurch zb einen auftrag verliert, den er bearbeiten musste

Kommt drauf an. Da er wirklich (so ganz wisst Ihr es ja nicht?) einfach unentschuldigt fehlte, ist er vertragsbrüchig geweorden.

Denn der Deal ist Lohn gegen Arbeit- er hat seinen Teil aber nicht eingehalten.

Kann man ähnlich sehen wie krank sein, aber sich weder beim Arbeitgeber melden noch eine Krankschreibung einreichen (beides muss man). Dann kann der AG den Lohn auch kürzen.

Falls er noch Urlaubstage oder auch Überstunden hat, wird der AG sie wohl verrechnen.. d.h. er kriegt noch einen anteiligen Lohn.

Theoretisch ist der saumseelige Kollege sogar schadensersatzpflichtig, wenn dem AG z.B. wichtige Aufträge deswegen platzten oder so.

Also ich sag mal: er fehlt seit 1. Mai , wird jetzt zu 31. gekündigt. Er hatte  noch 2 Tage Urlaub, außerdem Überstunden für 2 Tage.

Dann kriegt er (wenn der AG keinen Bock auf Streß wegen Schadensersatz hat) 4 Tage bezahlt. Mehr nicht.

loewin1967 
Fragesteller
 26.05.2017, 11:23

Vielen Dank für die Antwort. Also er fehlt seit dem 06.05. Auf Arbeit und hat aber noch 17 Tage Urlaub die für das Jahr ihm zustanden. Aber ich weiß halt nicht wie das gehandhabt wird, wenn jemand unentschuldigt fehlt.

Mojoi  26.05.2017, 11:55
@loewin1967

17 Tage bei Ausscheiden im Juni???

Da muss er aber viel Jahresurlaub gehabt haben. So, überschlägig 40 Tage?

Wenn er in der Firma war, bekommt er den anteiligen Lohn bis zum Vertragsende (06.05.)