Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen in der Probezeit?
Hallo GF-Community, mir steht folgendes Problem bevor. Ich arbeite derzeit in einem Betrieb auf Teilzeit um die Zeit zu der nächsten Ausbildung zu überbrücken. Jede Woche, wie auch in dieser schreib ich mir den Dienstplan immer wieder ab und werfe dann im Nachhinein keinen Blick mehr auf diesen, es sei denn, der Dienstplan für die folgende Woche wurde erstellt. Nun war ich der Meinung, dass Ich Mo, Di, Do und Fr arbeiten musste und am Mi, Sa und So frei habe. Ich stehe dann heute an dem vermeintlich freien Samstag auf und sehe 2 Anrufe in Abwesenheit von meiner Arbeit. Als ich dort zurückrief hieß es, dass ich heute arbeiten müsse, aber nicht mehr an diesem Tag erscheinen sollte. Das alles obwohl ich mir sicher bin, dass ich den Dienstplan richtig abgetragen hab. Muss ich mir jetzt Gedanken machen, dass eine fristlose Kündigung erfolgen kann, nur weil ich quasi am heutigen Tag unentschuldigt fehle?
7 Antworten
Das wird sich Montag aufklären . Keine Kündigung , wenn du sonst immer fleißig warst .
Mach demnächst ein Foto vom Dienstplan - mit einer Uhr darauf , wann du das gesehen hast ! Manchmal ändert sich das noch kurz vor Feierabend , wg. Krankheit z.B. !
Das kann in der Probezeit,ohne Angebe von Gründen, passieren, das Du gekündigt wirst.
Während der Probezeit ist die Kündigung grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich.
Obnun fristlos oder mit zwei Wochen Frist, wird keinen großen Unterschied machen.
Versuche das Missverständnis aufzuklären. Ob der Plan nachträglich geändert wurde, lässt sich sicher nachvollziehen.
Wenn der Arbeitgeber kündigen will, wird er zu einer eventuellen fristlosen Kündigung in jedem Fall hilfsweise die ordentliche Kündigung aussprechen.
Ja, der Unterschied ist ein halbes Monatsgehalt.
Eine fristlose Kündigung wird kaum zu halten sein. Die ordentliche hält auf jeden Fall.
Die eigenen Kosten müsste der FS im Klagefall selbst bezahlen. Da bleibt dann unterm Strich von dem Lohn nicht mehr viel übrig.
Die eigenen Kosten müsste der FS im Klagefall selbst bezahlen.
Bei einer fristlosen Kündigung wäre die Situation (jedenfalls nach der Schilderung) so klar, dass er keinen Anwalt bräuchte, er also auch keine "eigenen" Kosten hätte.
Kann passieren, muss aber nicht. Wirst Du ja Montag sehen.
In Zukunft den Dienstplan nicht abschreiben, sondern abfotografieren, dann hast Du auch einen Zeitstempel in den Details zum Foto.
Hallo.
In der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung möglich.
Wenn du aber mit dem Kopf unterm Arm dich entschuldigst und es ein versehen war, wird wohl keiner davon Gebrauch machen.
Erstens wäre fristlos hier widerrechtlich, zweitens macht das einen Unterschied von fast einem halben Monatsentgelt.