Fristlose Kündigung nach unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz

13 Antworten

Eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, bedarf es nach § 626 BGB eines wichtigen Grundes. Es muß ein Grund von derartiger Schwere vorliegen, daß dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Das liegt in Deinem Fall nicht vor. Mit einer Abmahnung wirst Du allerdings rechnen müssen. Natürlich ist die Vertretung Deiner Abteilungsleiterin dazu berechtigt - wenn es sein muß - eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Was hat den bitte das unentschuldigte Fehlen auf der Arbeit mit dem Arztbesuch zu tun? Dafür braucht man ein Handy, keinen Mediziner.

Du musst natürlich dafür sorgen, dass die Krankschreibung innerhalb von 3 Tagen in der Firma ist. Ist der Bearbeiter der Krankschreibungen nicht anwesend, muss der Krankenschein an eine Person gegeben werden, die da ist. Es müssen Pläne gemacht werden, wenn einer fehlt.

Ich glaube nicht, dass man dich deshalb kündigt, aber mit einer Abmahnung könntest du schon rechnen. Das entscheidet aber der Betrieb!

Die Krankmeldung habe ich am dritten Werktag (also Mittwoch) bei der Arbeit bei der Stellvertretung meiner Cheffin abgegeben. Lediglich der Sonntag ist jetzt als unentschuldigt anzusehen...

@InduNoxi

Das war leider Dein Fehler, daß Du nicht direkt am Montag zum Arzt gegangen bist. Dann hättest Du auch rückwirkend ab Sonntag krankgeschrieben werden können.

Bescheid gesagt auf der Arbeit, dass ich an diesem Tag nicht komme, habe ich natürlich bereits Sonntag morgen.

Es geht lediglich um das Fehlen des ärztlichen Attests...

das ist gut und war sehr wichtig. Eigentlich kann Dir da nichts mehr passieren!

Nein, aber mit einer Abmahnung kannst du rechnen.

Eine fristlose Kündigung ist rechtswidrig.Du müsstest dann innerhalb einer 3 Wochen-Frist Kündigungsschutzklage einreichen.

LG