Darf Chefin einfach Lohn aus letztem Monat einbehalten?
Hallo ich brauche dringend Hilfe!!! und zwar Ich habe am 01.05.2015 einen minijob angenommen,war bis 29.6.2015 durch gehend Arbeiten,ab 30.6 hatte ich Krankenschein bis zum 04.07.2015 war dann wieder am 6.7 Arbeiten . am 7.7 rief ich meine Chefin an und teilte ihr mit,das ich Kündigen möchte,sie sagte,das ich das nicht so einfach kann und 14 tage Kündigungsfrist einhalten muss,sie käme abends zur Arbeit, also bin ich nochmal arbeiten gegangen,aber meine Chefin tauchte nicht auf. dann am nächsten Tag meldete ich mich Krank und schickt ordnungsgemäß die Krankmeldung ab,auch eine SCHRIFTLICHE KÜNDIGUNG. Mein Lohn sollte am 15.7.2015 (also heute) auf meinem konto sein, ist er aber nicht. im Vertrag steht, das sie den ganzen lohn einbehalten darf,bei kündigung vor Dienstantritt,was aber eigentlich nicht war,da ich ja noch arbeiten gegangen bin und Krankenscheine hatte.Laut sendungsnummer vom Einschreibebrief der Kündigung,liegt der Brief noch bei der Post( sie hat ihn nicht abgeholt).. meine Frage also, darf sie einfach den Lohn für meine geleistet Arbeit komplett einbehalten für den letzten Monat? Das sie den für Juli einbehält,könnte ich noch verstehen,aber den für juni? vielen Dank
3 Antworten
Jetzt warte doch erst mal ab ob der Lohn kommt.
Der Tag ist ja noch nicht vorbei.
Ich würde auch morgen noch nichts unternehmen, Freitag würde ich zunächst mal anrufen und fragen was mit dem Lohn ist.
Je nach Antwort, kann mann dann immer noch ein Schriftstück aufsetzen und den Lohn einfordern.
Deine Arbeitgeberin wird wegen so einer Lappalie sicherlich keinen Arbeitsgerichtsprozess bestreiten wollen...
ja sicher,,mein erster Lohn wurde am 15.5 Pünktlich gezahlt und war morgens schon um 8 uhr auf meinem Konto , deswegen bin ich jetzt total verunsichert..und solange Warten kann ich nicht, da ich das Geld dringend brauche
Sie muß das Gehalt bis zu dem Zeitpunkt zahlen, an welchem die Kündigung wirksam wird; die zweiwöchige Kündigungsfrist ist von Dir einzuhalten - wenn Du trotz Kündigungsfrist nicht zur Arbeit erscheinst, dann braucht sie natürlich für diese Zeit auch kein Gehalt zahlen.
Bei Krankheit muß sie 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Die Kündigung ist noch nicht zugestellt - wenn ein Einschreiben nicht abgeholt wird, ist die Kündigung nicht zugestellt (Ausnahme: der Empfänger weiß von der Kündigung und holt den Einschreibebrief vorsätzlich nicht ab - dann handelt es sich um eine Zustellungsvereitelung) - dann kann der Einlieferungsbeleg als Anscheinsbeweis gelten..
Ein Einschreiben ist eine völlig unsichere Methode zu kündigen; Kündigungen sollten offen (nicht im verschlossenen Umschlag) gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie übergeben werden oder per Gerichtsvollzieher zugestellt werden (Kosten ca. 10 - 15 €).
Das vorenthaltene Gehalt ist schriftlich einzufordern (Fristsetzung) und bei Nichtzahlung kann es arbeitsgerichtlich eingeklag werden bzw. es kann auch ein Mahnbescheid beantragt werden.
Zudem ist der 15. ja noch nicht um...
Nun - warte heute und morgen ab - wenn nichts auf Deinem Konto eingeht, dann mahne die Gehaltszahlung schriftlich an...
das wirste wohl vors arbeitsgericht müssen
hallo, ja das verstehe ich ja auch,, mit der Kündigungsfrist,deshalb so wie ich es verstehe, dürfte sie den lohn im August einbehalten, dieser wäre für Juli,,aber ich erwarte meinen lohn von Juni, der jetzt im Juli gezahlt werden sollte