Kündigung - Kündigung zu wann?

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Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschliessen!

Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 14 Tage. Wenn Du morgen die Kündigung abgibst beginnt übermorgen die Frist zu laufen. Der 08. 03. wär dann Dein letzter Arbeitstag.

Du mußt also zum 08.03. kündigen. Die Kündigung gibst Du dem Filialleiter. Er wird sie weiterleiten. Eine Kopie lässt Du Dir gegenzeichnen. Erhalten am:....Unterschrift

DerCAM  22.02.2013, 00:10

Genau so ist es!

Die, die mal wieder irgendwas von "In der Probezeit geht's immer fristlos" faseln, sind anscheinend gedanklich nie ueber ein Ausbildungsverhaeltnis hinaus gekommen. Bei einem Ausbildungsverhaeltnis wuerde das naemlich wirklich stimmen, nicht aber bei einem Arbeitsverhaeltnis.

Also wenn Du dort erst zwei Monate arbeitest, bist Du jetzt noch normalerweise in der Probezeit. In der Probezeit kann man jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen und auch ohne Grundangabe. Vielleicht gibst Du den Filialleiter die Kündigung, dass Du ab nächster Woche kündigst. z.bsp.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich (Name, Anschrift) meinen Arbeitsverhältnis mit Ihnen zum 25.02.13. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich keine Kündigungsfristen einzuhalten.

MfG

Druck Dir zwei Exemplare aus und lass Dir auf einer Kündigung bestätigen, dass er sie erhalten hat, mit Datum, Unterschrift.

Ich würde sagen, in der Probezeit kann man jeden Tag kündigen. Ohne Gründe. Einfach einen Brief, Kündigung, mit dem morgigen Datum. Am nächsten Tag brauchst du nicht mehr zu kommen. Zwei Wochen abarbeiten? So was habe ich noch nicht gehört.

Maximilian112  21.02.2013, 22:18

Vielleicht mal nach Kündigungsfristen Googlen.............