Vorsorgliche Kündigung?
Ich habe heute eine Kündigung per Email erhalten, in der es heißt:
„Lediglich vorsorglich kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.“
Falls das vertraglich bis zum Ende des Monats wäre ( noch nicht nachgeguckt ), muss ich doch trotzdem bis dahin nicht zur Arbeit erscheinen, oder?
3 Antworten
Bisher ist das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. Eine Kündigung nach deutschem Recht setzt Schriftform voraus. Schriftform bedeutet ein echtes Dokument mit einer echten Unterschrift. Eine E-Mail reicht hier nicht aus. Von daher bestehen nach wie vor die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Manchmal kann es aus taktischen Gründen Sinn machen dennoch Kündigungsschutzklage einzureichen. Dies vor allem, wenn bewusst versucht werden soll eine Abfindung auszuhandeln. Ansonsten, bis er besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Dementsprechend musst du natürlich nach wie vor zur Arbeit erscheinen
Vorsicht, das wird ein Fake sein. Wir haben da so einen Witzbold in der Firma, der unter falscher Mail-Adresse Mitteilungen und Anweisungen verschickt.
Die Kündigung per Mail ist jedenfalls ungültig; bei einem bestehenden Arbeitsvertrag wäre eine Kündigung per Mail auch keine Arbeitserleichterung für den Arbeitgeber (steht so im Gesetz).
Wenn du gekündigt wirst, heißt das nicht, dass du ab sofort von der Arbeit freigestellt bist, du musst immer bis zum letzten Tag arbeiten (abzügl. Urlaubstage).
Dir wurde bisher noch nicht gekündigt. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nicht per email.
Du musst aber bis zum Kündigungstermin arbeiten, außer Du hast noch Urlaub oder Du wirst freigestellt.