Was bedeutet die Kündigungsfristangabe: sechs Wochen zum Monatsende?
Heißt das, dass ich nur am 15. eines Monats kündigen kann und kann dann am 01. des übernächsten Monats bei einem anderen Arbeitgeber anfangen? Beispiel: Kündigung 15.04., Neubeginn: 01.06.. Oder kann ich auch am 30.04. kündigen (Monatsende) und dann am 15.06. beginnen? Werden die sechs Wochen richtig wochenweise gezählt???
8 Antworten
Du musst 6 Wochen vor Arbeitsende kündigen und als Endtermin kommt nur ein Monatsende in Frage.
6 Wochen sind 6x7 Tage.
Gruß wiele
monatsende heißt nicht 15., sondern 30. also am 15. kündigen.
HALT !!!- - - Alles zum Teil Quatsch!!! §622 BGB Abs.1 ist hier eindeutig! 4 Wochen Kündigungsfrist, zum 15. oder zum Ende eines Monats. Ausnahmen lässt das Gesetz zu! Siehe §622 BGB Abs.6! Jetzt kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag steht, und wie lange du im Betrieb gearbeitet hast. Steht nichts im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag, bist du wenn du am 15.05.09 kündigst am 15.06.2009 raus. Das selbe gilt für das Monatsende. Nur dürfen die Kü-Fristen die Kü-Fristen die der Arbeitgeber einhalten muss, nicht überschreiten.>>>§622 BGB Abs.2. Sind die Angaben im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag verschieden, greift das Günstigkeitsprinzip! MfG SB
Nee dein erstes Beispiel war richtig.
bevor der Monat endet, musst du 6 wochen vorher die kündigung beim "anderen" auf dem tisch zu liegen haben!