Deutsche Post Arbeitsvertrag kündigen? Wp?

4 Antworten

Einen befristeten Arbeitsvertrag kann man nur dann vorzeitig ordentlich kündigen, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich ausdrücklich vereinbart worden ist - sonst nicht! (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

Bei der Post gilt ein Tarifvertrag, da heißt es in § 33 Abs. 2 des Manteltarifvertrags: "Das Arbeitsverhältnis kann während der ersten zwei Wochen von beiden Teilen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Schluss einer Arbeitsschicht gekündigt werden. Nach Ablauf der ersten
zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist für beide Teile 4 Wochen zum 15. oder zum Schluss eines Kalendermonats. Abweichend hiervon kann während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

Deine schriftliche Kündigung schickst du an die Adresse, die in deinem Arbeitsvertrag steht. Du kannst sie auch deinem Vorgesetzten an deinem Arbeitsplatz abgeben oder sonst irgendjemandem, der Post entgegennehmen darf.

Relevant ist im Übrigen das Eingangsdatum. Geht deine Kündigung heute ein, beginnt die Frist morgen zu laufen.

Das musst du mit deinem ZSPL regeln. Also das quasi der standort, zu dem dein ZSP gehört. Dort musst du auch eigentlich den Vertrag unterschreiben. Wenn nicht, bekommst du das mit sobald du angefangen hast. Da gibt's dann auch so ein Fach, da kannst du alles reinlegen was da hingeschickt werden muss. 

Welche Adresse steht denn auf deinem Arbeitsvertrag?

Du kannst auch deinen Vorgesetzten fragen. Vielleicht kannst du ihm die Kündigung auch geben und der leitet sie weiter.

Hallo bxnn7,

das Datum mit dem du unterschreibst ist wichtig.

Du musst dich ja irgendwo beworben haben. Selbst wenn du nur in der Postfiliale direkt nach einem Job gefragt hast, dann gib ihn doch auch da ab.

Solltest du dennoch nicht wissen wohin mit dem Brief dann schick diesen zu unsere Payroll in Fulda: 


Deutsche Post AG

Am Rosengarten 7
36037 Fulda


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DarthMario72  24.07.2017, 09:18

das Datum mit dem du unterschreibst ist wichtig.

Bei einer Kündigung? Woher hast du diesen Blödsinn? Es kommt einzig und allein darauf an, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt.

JaBu84  24.07.2017, 09:37

Man sagt, eine Kündigung ist erst dann wirksam sobald sie in den Verfügungsbereich des Empfängers kommt. Man kann also sagen, dass Deine Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald das Schriftstück im Briefkasten der Firma ist. Aus Nachweisgründen sollten Kündigungen immer mindestens als "Einwurfeinschreiben" verschickt werden, besser ist natürlich ein "Übergabeeinschreiben". Beim zweiten Fall kannst Du sogar im Streitfall nachweisen wer die Kündigung entgegen genommen hat.

MajDiiiii  24.07.2017, 09:40
@JaBu84

@DarthMario72 Danke für deinen Hinweis. Habe anders Gedacht als geschrieben. Zu spät um nochmal korrigieren zu können.

'Der AG / Personalbüro setzt einen Stempel / Unterschrift auf diesen Brief' daran hab ich gedacht. Aber war dann zu schnell geschrieben.

DarthMario72  24.07.2017, 10:12
@JaBu84

Aus Nachweisgründen sollten Kündigungen immer mindestens als "Einwurfeinschreiben" verschickt werden, besser ist natürlich ein "Übergabeeinschreiben"

Nein, genau umgekehrt! Bei einem Einwurf-ES dokumentiert der Postbote, wann er das Schreiben beim Empfänger eingeworfen hat. In dem Moment ist es zugegangen. Beim Übergabe-ES muss der Empfänger den Erhalt quittieren. Verweigert er die Annahme oder holt das Schriftstück bei der Post nicht ab, ist es nicht zugegangen und man verpasst schlimmstenfalls die Kündigungsfrist.

JaBu84  24.07.2017, 12:22
@DarthMario72

@DarthMario72

bei genauerem drüber nachdenken muss ich Dir zustimmen :-) Es ist wirklich besser nur das Einwurf-ES zu wählen, dann hat er alles richtig gemacht.