Welches Datum in Kündigung schreiben?

5 Antworten

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welchen datum muss ich den jetzt rein schreiben ?

Wann möchtest Du denn den letzten Arbeitstag haben? Gibst Du die Kündigung selbst ab oder schickst Du sie mit der Post (Einwurfeinschreiben)?

Die Frist von 14 Tagen fängt erst am Tag nachdem der AG die Kündigung bekommen hat an zu laufen.

Wenn Du z.B. am 29. Januar den letzten Arbeitstag möchtest, musst Du zu diesem Datum kündigen. Solltest Du am Samstag und Sonntag nicht arbeiten, empfehle ich Dir eine Kündigung zum 31. Januar. Du hast dann noch Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Kündigst Du zum 29. Januar steht Dir für diesen Monat kein Urlaub zu, da man den nur für voll gearbeitete Monate erwirbt (§ 5 Bundesurlaubsgesetz).

Wenn Du zum 31. Januar kündigst, muss der AG die Kündigung spätestens am 17. Januar erhalten. Da das ein Sonntag ist, kannst Du sie auch am Freitag, den 15. Januar abgeben.

Text:

"Sehr geehrte(r).......hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgemäß innerhalb der Probezeit zum 31. Januar 2016. MfG"

Das reicht für die Kündigung. Solltest Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden haben, bitte den AG um Freizeitausgleich. Ich weiß ja nicht, wie lange Du dort schon gearbeitet hast. Du solltest Deinen AG aber, sind es schon mehrere Monate, um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.

nunuci 
Fragesteller
 14.01.2016, 12:23

Ich schicke sie per Post heute . Ich arbeite auch samstags . 

Hexle2  14.01.2016, 12:37
@nunuci

Schick die Kündigung aber mit Einwurfeinschreiben und nicht mit Rückschein und kündige, wie gesagt, zum 31. Januar. Sonst geht Dir der Urlaubsanspruch für diesen Monat wegen einem Tag verloren. Außerdem ist die Frist von 14 Tagen nicht einzuhalten, wenn Du zum 29. Januar kündigst und der AG die Kündigung erst am Samstag erhält.

Hexle2  15.01.2016, 13:07
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Du schreibst oben drüber links Deine Adresse und rechts das Datum von heute.

Darunter die Anschrift des Arbeitgebers

dann: Kündigung

Und in den Text: Ich kündige (fristgerecht) zum 29. 2.

Willst Du erst zum 29.2. raus, dann 29.2. als Datum. Den arbeitest Du dann auch noch.

Willst Du eher raus, dann z.B. jetzt zügig zum 31.01. kündigen.

Oder in der ersten Februarwoche zum 19.2.  Usw.

Denk dran: auch in Probezeit erwirbst Du pro Monat 1/12 Deines Jahresurlaubs. Abfeiern oder auszahlen löassen. Und Zeugnis nicht vergessen.

Text von o4o7Erika ist ok bis auf das Datum 29.2.!!, begründen mußt Du nicht.

Ich empfehle aber, nicht vor dem 12.2. zu kündigen. Sonst könnte der AG seinerseits mit 2 Wochen Frist kündigen und Du hättest im Februar keinen Job mehr.

nunuci 
Fragesteller
 14.01.2016, 10:59

Das ist nicht schlimm , das heißt aber das ich dann vom Samstag nur noch 2 Wochen arbeiten muss oder bis zum 29.2 ? 

SiViHa72  14.01.2016, 11:12
@nunuci

Das kommt aufs Datum an, das Du angibst. Du kannsta uch schon zu weinem früheren Zeitpunkt kündigen, Du musst "nur" immer die 14 Tage einhalten.

Also wenn Du jetzt noch zügig rausschickst, dann bist Du in 2 Wochen raus.

In Deinem Vertrag steht aber nichts von z.B. "14 Tagen zum 15. oder Monatsende"?

nunuci 
Fragesteller
 14.01.2016, 11:15
@SiViHa72

Ne steht nix drin . Ich schick es heute raus also ist es glaub ich Samstag da . Also von da an gehen dann die 2 Wochen Frist n ? Und dann bin ich raus ?

Januar07  14.01.2016, 11:16
@nunuci

Du bist zum 29. Februar raus, wenn Du zu diesem Datum kündigst.

nunuci 
Fragesteller
 14.01.2016, 12:10
@Januar07

Ich möchte aber nur noch 2 Wochen arbeiten 

Probezeit ist doch immer ohne irgendwelche Gründe und für sofort kündbar?

Also kannst du einfach heute morgen z.B. reinschreiben und gut ist