Kann ich z.b. am 7.1. meine Kündigung zum 31.01. einreichen?

5 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt

Anscheinend hast du dich etwas missverstaendlich ausgedrueckt. Du willst nicht zum 31.1. kuendigen, sondern zum 28.2. (der 28.2. soll der letzte Arbeitstag sein). Richtig?

Das kannst du natuerlich auch heute schon. Du musst nicht bis zum 31.1. warten. Wenn dein Arbeitsverhjaeltnis aber nicht dem Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz unterliegen sollte und die Kuendigungsfrist es hergibt, koennte dir dein Arbeitgeber dann auch noch zu einem frueheren Termin kuendigen. Kein Kuendigungsschutz besteht grundsaetzlich in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhaeltnisses und in Kleinbetrieben mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitbeschaeftigten auch nicht danach.

klar kannst du auch jetzt schon deine Kündigung einreichen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
emesvau  06.01.2022, 21:26

Es kann auch nur zum Monatsende vorgeschrieben sein. Wissen wir nicht.

LinusMemdos  06.01.2022, 21:28
@emesvau

naja. Er möchte zum01.03. woanders anfangen. Das sind 2 Monate.
Wenn er zwischen dem 01.01. bis 14.01. kündigt, ist er am 15.02. frei.
Wenn er zwischen dem 15.01. bis 31.01. kündigt, ist er am 28.02.frei.
Beträgt seine Kündigungsfrist nur 14 Tage, ist er entsprehcend früher frei.
Passt.

Aber eigentlich muss eine Kündigung bis 3. Werktag eines Monats eingehen. oder?

1hateman1 
Fragesteller
 06.01.2022, 21:35
@LinusMemdos

Also ich möchte die Kündigung nächste Woche abgeben. Inhaltlich soll aber der 31.01. als Datum der Kündigung im Brief stehen. Sodass ich den Februar noch in der alten Firma verbringe und ab dem 1.3 die neue Tätigkeiten aufnehmen kann.

LinusMemdos  06.01.2022, 21:46
@1hateman1

Ich würde erstmal meinen Arbeitsvertrag bezüglich der Kündigungsfristen durchlesen. Wenn sich dort auf die gesetzlichen Kündigungsfristen bezogen wird, dann würde ich nächste Woch eine Kündigung abgeben, aus der hervorgeht, dass ich unter Einhaltung der gestzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin kündige. (Das würde einer 4 wöchigen Frist zum 28.02.2022 entsprechen)

1hateman1 
Fragesteller
 06.01.2022, 22:05
@LinusMemdos

Da geht es um die Fristen für den Arbeitgeber.

LinusMemdos  06.01.2022, 22:08
@1hateman1

Gut. Dann zählen für dich die Gesetzlichen. Und wie lange bist im Betrieb? Bzw. sags mir nicht. Vergleiche einfach mit den Angaben auf der Webseite.

Bei normaler Kündigungsfrist reiche die Kündigung nach dem 18.01 ein und kündige zum nächst möglichne Termin. Der Chef weiß dann, dass du am 28.02. aufhörst. (Lass die in jedem Fall eine Arbeitsbescheinigung austellen. Für den Fall, das du mal einen Nachweis beim Arbeitsamt benötigst.)

emesvau  06.01.2022, 22:12
@1hateman1

Wenn der Arbeitgeber deine Kündigung zum 31.01.2022 akzeptiert, kann er dich nicht mehr im Februar beschäftigen. Denn dann ist dein Arbeitsverhältnis beendet und du musst dich arbeitslos melden.

emesvau  06.01.2022, 22:14
@LinusMemdos

Korrekt, deswegen kann er nicht zum 31.01.2022 kündigen. Wenn eine Kündigung gem. Arbeitsvertrag zum 15. eines Monats zugelassen ist, kann er jetzt noch zum 15.02.2022 kündigen. Dann wäre er allerdings vom 16.02.2022 bis zum 28.02.2022 arbeitslos - macht also keinen Sinn.

Wenn er seine neue Beschäftigung erst am 01.03.2022 aufnimmt, kann er jetzt schon zum 28.02.2022 kündigen.

Ich bin Personaler in unserem Unternehmen (der einzige). Habe damit schon öfter zu tun gehabt.

LinusMemdos  06.01.2022, 22:16
@emesvau

Danke für dein Feedback. Das wird er gut gebrauchen können.

1hateman1 
Fragesteller
 06.01.2022, 22:24
@emesvau

Danke erstmal für die ausführlichen Antworten. Also wie im ersten Post von mir geschrieben - nicht der 15. des Monats.

Wenn ich also schreibe:" ...hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichem Zeitpunkt. Dies ist nach meiner Berechnung der 28.02.2022." Dann kann ich das nächste Woche so abgeben und meinem Beginn am 01.3. steht nichts mehr im Wege? Sorry das ich nochmal nachfragen muss.

LinusMemdos  06.01.2022, 22:26
@1hateman1

Wenn du mit Datumsangabe zum 28.02.22 kündigst, dann kannst es nächste Woche abgeben. Wenn du mit 4 Wochen Frist zum nächstmöglichen Termin kündigst, dann musst du es nach dem 18.ten abgeben. Sonst ist die Kündigung zum 15.02. wirksam, weil die 4 Wochen Frsit nur 28 Tage sind.,

emesvau  06.01.2022, 22:29
@LinusMemdos

Nicht ganz. Er kann die Kündigung theoretisch auch schon am 15.12.2021 oder so abgeben zum 28.02.2022. Das ist kein Problem! Die 4 Wochen bzw. der eine Monat darf nur nicht unterschritten werden.

LinusMemdos  06.01.2022, 22:31
@emesvau

Ich sag ja, wenn er ein Datum angibt. Wenn er aber zum nächstmöglich Termin kündigt, dann wäre es der nächstmögliche Tag nach der 28 Tage Frist.
Kündigt er vor dem 18. per 4 Wochen frist, wäre er nächsten Monat am 15. raus. 2 Wochen zu früh

emesvau  06.01.2022, 22:39
@LinusMemdos

Stimmt. Aber der Fragesteller schrieb bereits, dass eine Kündigung bei seinem Arbeitgeber zum 15. nicht zulässig ist.

LinusMemdos  06.01.2022, 22:41
@emesvau

Er schrieb, dass sein Kündigungswunsch nicht mit einer Kündigung zum 15. verwechselt werden soll. Dass er also zum Monatsende kündigen will. Von Zulässigkeit habe ich nichts gelesen.

Familiengerd  07.01.2022, 19:26
@LinusMemdos
Aber eigentlich muss eine Kündigung bis 3. Werktag eines Monats eingehen. oder?

Das gilt z.B. für Mietverhältnisses, aber nicht für Arbeitsverhältnisse.

LinusMemdos  07.01.2022, 22:06
@Familiengerd

Danke für die Richtigstellung!

Familiengerd  07.01.2022, 22:39
@LinusMemdos

Um das zu präzisieren:

Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses muss beweisbar spätestens 1 (betrieblichen Arbeits-)Tag vor Beginn der Kündigungsfrist in den Zugriffs-/Machtbereich des Arbeitgebers gelangen (ob er sie zur Kenntnis nimmt, liest, spielt keine Rolle).

Beispiel: Kündigungsfrist 4 Wochen (28 Kalendertage), Kündigung zum 31. des Monats, Zugang spätestens am 03. Ist dieser 03. kein betrieblicher Arbeitstag (also z.B. ein Samstag oder Sonntag, an dem der Betrieb nicht arbeitet), muss die Kündigung entsprechend vorher zugehen.

Hallo,

Du kannst deine Kündigung jederzeit einreichen, jedoch gelten die im Vertrag festgeschriebenen Kündigungsfristen.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

wenn du eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende hast, kannst du jetzt frühstmöglich zum 28.02.2022 kündigen.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung