welche Kündigungsfrist habe ich als AN?

4 Antworten

Wichtige Frage in dem Fall, wie lange Arbeitest du schon dort?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Es gelten für dich die Kündigungsfristen, die auch der AG dir gegenüber hat.

Willst du schneller raus, dann geht das eventuell per Aufhebungsvertrag.

Wenn ich mir BGB §622 (1) anschaue habe ich als AN einen Monat, oder nicht?

Wo steht, dass es anders ist?

@2fragesteller2

In deinem Arbeitsvertrag: "Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG aus gesetzlicher oder sonstigen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den AN."

@Appelmus

Und diese Klausel im Arbeitsvertrag ist rechtlich gültig, daran ist nichts auszusetzen.

@berlina76

Da noch keine 12 volle Jahre, ist in der Kündigung welcher Austrittstermin zu nennen?

@2fragesteller2

Geh morgen zu deinem AG und frag nach nem Aufhebungsvertrag.

@berlina76

Geht nicht, AG hat die vorherigen AN auch bis zum letzten Tag ausgelutscht.

@2fragesteller2

Probier es, du hasüt ja nichts zu verlieren.

Formulier das mit in deine Kündigung. Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.05.2020. Ich bin an einem Aufhebungsvertrag zum 29.02. 2020 interessiert.

Ausformulieren und morgen deinem Chef übergeben und hoffen.

Ich möchte meine Kündigung am 31.1. abgeben und am 01.03. wo anders anfangen. Is das möglich?

Nur wenn der Chef damit einverstanden ist. Deine Kündigungsfrist beträgt nach so vielen Jahren 4 Monate.

Du könntest den Chef fragen ob er mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden ist.

7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats

2 Jahre = 1 Monat zum Ende des Kalendermonats

5 Jahre = 2 Monate zum Ende des Kalendermonats

8 Jahre = 3 Monate zum Ende des Kalendermonats

10 Jahre = 4 Monate zum Ende des Kalendermonats

12 Jahre = 5 Monate zum Ende des Kalendermonats

15 Jahre = 6 Monate zum Ende des Kalendermonats

20 Jahre = 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Je nach Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist

7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats

In diesem Fall bereits von Anfang an 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (ab dem 3. Jahr dann so wie in der von dir angegebenen Staffel). Es wurde keine Probezeit vereinbart!

@DerCaveman

ja, da keine Probezeit vereinbart wurde

@Deepdiver
ja, da [...]

Und was heißt das jetzt konkret!

7 Monate bis 2 Jahre = 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats

Wie kommst Du denn bloß darauf, dass diese Frist erst ab dem 7. Beschäftigungsmonat gelte?!?

Diese Frist von 4 Wochen gilt selbstverständlich (wie DerCaveman schon richtig angemerkt hat) von Beginn an - es sei denn, es wurde eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist, maximal aber für die Dauer von 6 Monaten, vereinbart!