Kontoüberziehung. Bei Sparkasse - was geht? und was nicht?
Hallo,
Ich hatte mal ein Jugendgirokonto auf Guthabenbasis gehabt.
Nun da ich schon längst ü18 bin (ich weiss nicht ob es der Grund ist) aber es steht dort nicht mehr auf Guthabenbasis sondern,
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Kontobezeichnung: Sichteinlagen
Kontoart: Kontokorrent-/Girokonto
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Ich habe nichts beantragt oder so, und trotztdem (ich habe LBS Bausparen und das jeden Monat wird es abgezogen)
ist es mir einmal passiert, dass ich nich ausreichend Geld aufn Konto hatte und die haben das LBS Bausparen trotzdem Abgezogen. (als Lastschrift)
und das Konto hatte dann . Minus 30 Euro.
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Und nun meine Frage, geht das auch wenn ich selber jemanden was überweisen möchte? Oder ist es quasi nur ein "Puffer" wenn bei einer Lastschrift nicht genug Geld da ist.?
7 Antworten
Solange du mit deiner Bank keine Vereinbahrung über einen Dispositionskredit getroffen hast ist das ganze nur eine "geduldet Überziehung". Diese geduldete Überziehung kann dir jederzeit versagt werden so dass dann unter Umständen Rücklastschriften die Folge sind. a) Rücklastschriften sind oftmals sehr teuer b) Dispositionskredit ist oftmals auch sehr teuer c) Geh mit deinem Geld etwas sparsamer um, weil wenn du in den Bereich Dispositionskredit, Rücklastschriften abrutscht, wirst du auf Dauer immer weniger von deinem Geld haben.
Du hast recht. Man solle sich nicht auf Kredite verlassen.
wenn du selber jemanden was überweisen willst, dann geht das nicht, denn wenn du nix hast kannst auch nix abgeben, mache einfach mal ein beratungstermin auf der sparkasse u lasse dich aufklären über solche probleme u wie das alles abläuft, dann weist auch warum u musst dir keine sorgen machen, sie wissen was sie tun
Wenn du nicht ausdrücklich einen Dispositionskredit vereinbart hast, wird zwar die eine oder andere Buchgung ausgeführt. Prozentuel ist das aber richtig teuer. Da kommst du locker auf 20 %
Hm es steht da aber . Kontokorrent
an sich dürften die das nicht!denn meines wissens darf man ein jugendkonto gar nicht überzeihen.
Ich sagte doch es wurde wohl umgewandelt.
Es ist kein Jugendkonto mehr sondern ein "ganz normales" Girokonto. Und da der Fragensteller bereits über 18 und somit voll geschäftsfähig ist, darf er auch Schulden machen. Nur bis zu welcher Höhe die Bank im das zutraut ist abhängig von seinem Einkommen ;)
Du mußt bei der Sparkasse den Lastschrifteinzug widerrufen, dann können die auch nichts mehr abbuchen.
Nein du verstehst das falsch, ich möchte dass die das abziehen. Aber mich wundert es nur das es bis ins minus ging.