Wird die Lastschrift eingelöst vom P-Konto?

4 Antworten

Die Überweisung wird ausgeführt wenn Guthaben auf dem Konto ist. Dazu ist die Bank übrigens verpflichtet.

Kontoleistungen wie zum Beispiel das Onlinebanking, Lastschriften, Überweisungen, Nutzen von Bankterminals zum Geldabheben usw., die unabhängig von der Bonität des Kunden beim normalen Gehaltskonto eingeräumt wurden, müssen auch nach der P-Konto-Umstellung weiter Bestand haben.

Verfügungen sind immer bis zum Freibetrag (welcher nicht gepfändet werden darf) frei. Das sind knapp 1.070 € + evlt. Freibeträge für Kinder pro Monat. Unabhängig von den Geldeingängen stehen ihnen im Rahmen des Kontos immer dieser Freibetrag zu. 

Wie der genutzt wird, Bar, Lastschriften oder Überweisungen ist dabei egal. Also solange die Lastschriften den Freibetrag nicht überschreiten werden Sie eingelöst. 

Für genauere Infos bitte direkt an Ihrem Bankschalter nachfragen, die können Ihnen Ihren genauen Freibetrag mitteilen, ebenso wie lange die Bearbeitung von Geldeingängen etc dauert. (ist bei Pfändungskonten meist ein wenig verzögert)

Über den unpfändbaren Teil kannst du frei verfügen. Die Bank wird deinen Überweisungsauftrag ausführen, so lange das unpfändbare Guthaben ausreicht.

Wenn Du P-Konto hast, werden die laufenden Ausgaben wie Miete, Strom usw. erst bedient, wenn dann noch Geld über den pfändungsfreien Betrag vorhanden ist, wird die Pfändung bedient!