Lastschrift zurückerhalten wegen fehlender Kontodeckung?

10 Antworten

"Genügt es, wenn ich die offene Rechnung überweise? "

Bloße Überweisung bringt nichts. Wie soll der Überweisungsempfänger denn wissen, wie deine Zahlung zuzuordnen ist? Du bist doch nicht der Einzige, der durch Rücklastschriften dort in der Kreide steht. 

Zugeordnet werden kann es durch den selben Verwendungszweck.

@sunflower2902

Den "Verwendungszweck" bei einer Lastschrift durch Verwendung einer "ec-Karte" im Einzelhandel (z.B. bei Edeka) ist mir doch nicht bekannt.

Doch, doch. Den gibt es. Besteht aus einer Nummer bzw. mehreren Nummern. :)

Genügt es, wenn ich die offene Rechnung überweise?

Nein.

Durch die Rücklastschrift bist du nun im Zahlungsverzug und daher schuldest du dem Grunde nach auch die Verzugskosten (§ 286 Abs. 2, Nr. 4 BGB).

Dies wären

  • Zinsen (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Rücklastschriftkosten (zw. 3-6,- €)
  • ggf. Kosten der Adressermittlung (manche Banken lassen sich dies mit bis zu 20,- € vergüten).
  • Mahngebühren von bis zu 2,50 € pro Mahnung, wenn du Mahnungen bekommen solltest.

Weitere Folgen dürften nicht anfallen, jedoch sei dir für die Zukunft ein kleiner Hinweis gegeben:

Wenn du mit der Karte zahlst in dem Wissen (also vorsätzlich), dass du nicht, nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen kannst, machst du dich strafbar wegen Betrugs.

Dann ist der Fall abgeschlossen. Vorausgesetzt, du hast die Zahlungsfrist eingehalten.

Bedenken solltest du aber, dass das Lastschriftmandat möglicherweise nicht mehr gilt und du in Zukunft alle Zahlungen per Überweisung tätigen musst.

War eine EC Zahlung, die Zahlungsfrist ist bereits überschritten, die Rücklastschrift selbst war verzugsbegründend.

Du solltest dich mit der Firma in Verbindung setzen und sagen, dass du es überweisen willst.

2. Möglichkeit, Konto abdecken, dann können die noch mal die Lastschrift starten.

Auf jeden Fall musst du dort anrufen.

die Rücklastschriftgebühr musst du in jedem Fall bezahlen, denn eine mangelnde Kontodeckung ist dein Verschulden. Deine Sparkasse ist da mit 0,90 € wirklich sehr entgegenkommend. Die meisten Rücklastschriften belaufen sich auf 1,00 € und höher!! http://www.bankenvergleich.de/ruecklastschrift-wer-traegt-die-kosten/

Die 0,90 € sind die Kosten für die Benachrichtigung.

Die Kosten der Rücklastschrift die dem einziehenden Händler entstehen, kommen noch und die sind realistisch im Bereich zwischen 3 und 6,- €.