Kontoauszug online ausdrucken rechtsverbindlich?
Hallo liebe Community,
das Wohngeldamt braucht von meinem Konto Kontoauszüge im Original zum vorlegen. Reicht es denn aus, wenn ich die Umsätze bei der Sparkasse einfach per Onlinebanking ausdrucke? Sind diese Rechtsverbindlich?
5 Antworten
Ja, das geht. Du musst allerdings die Ausdrucke laufend und vollständig vorlegen und darfst nichts unkenntlich machen.
Es muss der Kontoauszug sein. Den kriegt man ja im Onlinebanking auch regelmässig. Ob eine Kopie der Datei reicht oder ob sie wirklich ein Original wollen, musst Du erfragen.
(dann ruf den Service an nd bitte um Zusendung der entsprechenden Auszüge> kostet meist was)
Habe schon angerufen. Kostet 6 Euro pro Blatt...
Du mußt schon die Kontoauszüge runter laden und ausdrucken.
Die Umsatzabfrage ist nicht rechtsverbindlich.
Natürlich geht das bei der Sparkasse. Beim Onlinebanking aus dem Postfach.
Wie kommst Du denn sonst an deine Kontoauszüge?
So weit ich weiß kann man die, wenn man Onlinebanking macht, gar nicht mehr am Drucker ausdrucken lassen bzw. nur wenn das umgestellt wird.
"Wie kommst Du denn sonst an deine Kontoauszüge?"
Ich bekomme die immer per Post zugeschickt.
Ich werde das mal versuchen.
Du kannst aber auch Morgen zur nächsten Geschäftsstelle der Sparkasse gehen und dir dort am Kontoauszugsdrucker die Auszüge ausdrucken lassen.
hallo,
meine wohngeld-sachbearbeiterin war mit den online-ausdrucken absolut zufrieden.
Im Original heißt im Original, also nein.
Was heißt aber jetzt original? Die aus dem Internet sind doch keine Kopie, sondern auch originale oder nicht?
Ja, das sind auch Originale. Es geht nur darum, dass du nicht aus einzelnen Ausdrucken Schnipsel zusammenkleben sollst.
Runter laden? Geht das auch bei der Sparkasse oder wie funktioniert das?