Kontaktverbot Tochter zu Freund erteilen?
Hallo, ich hab ein großes Problem.
Eine Verwandte 17( In 3 Monaten 18, es bleibt nicht viel Zeit) ist nun seit zwei Wochen in einer Beziehung mit einen 54 Jährigen Mann.
Normalerweise würde man sagen:``Lass sie doch``
Das Problem ist, das eben besagter Mann sie total manipuliert, so zwingt er sie zu sexuellen Handlungen, diese wurde zur Anzeige gebracht aber sie wurde aus Angst ihrerseits zurückgezogen.
Der Mann ist außerdem 4fach angezeigt wegen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und steht im Verdacht Prostitution zu betreiben.
Das Verfahren läuft schon lange, die Polizei ist machtlos. Aber über das Jugendamt wäre es wohl möglich ein Kontaktverbot zu erwirken.
Sie ist nun in eine Abhängigkeit zum ihm geraten, sowohl finanziell als auch psychisch.
Gespräche mit den Herrn eskalierten leider immer wieder gewaltvoll, ein Dialog ist leider nicht mehr möglich.
Sie ist psychisch durch ihre schwere Kindheit krank, hat keine Erfahung und weiß einfach nicht worrauf sie sich einlässt.So hatte sie gedroht sich umzubringen sollte die Famlie ein Verbot erwirken.
Gespräche blieben erfolgslos, daher bleibt der Sorgeberechtigten keine andere Wahl ein Kontaktverbot zu erwirken und eine Therpie zu erzwingen.
Daher meine Frage.
Wo finde ich diesen ver#### Antrag dazu? Und ist das so möglich?
4 Antworten
Gespräche blieben erfolgslos, daher bleibt der Sorgeberechtigten keine andere Wahl ein Kontaktverbot zu erwirken
Da muss sie sich aber beeilen, und nützen wird es auch nicht.
und eine Therpie zu erzwingen.
Auch das ist ein sinnloses Unterfangen. Zu einer Therapie gehören immer mindestens zwei: Einer der Therapiert und einer der sich therapieren lassen will.
An der Sache ist nichts mehr zu retten.
hat keine Erfahung und weiß einfach nicht worrauf sie sich einlässt.
Klingt hart, aber die Erfahrung wird sie jetzt machen.
In 3 Monaten 18
Und damit ist die Frage eigentlich beantwortet... In drei Monaten kann sie tun und lassen was sie will und wenn sie für den Typen auf den Strich geht, dann ist und bleibt es ihre Entscheidung.
Jetzt ist sie noch minderjährig und man kann ihn anzeigen. Aber ehrlich: wozu? Wäre sie 16 oder gerade 17, dann könnte und sollte man Himmel und Hölle in Bewegung setzen. Aber so kann man ihr nur anbieten, dass man jederzeit für sie da ist wenn sie Hilfe benötigt.
Ja, absolut. Aber sie wird hoffentlich eines Tages erkennen, dass der Mann ihr nicht gut tut. Und je mehr man dagegen angeht, desto eher wird sie an ihm festhalten.
so zwingt er sie zu sexuellen Handlungen,
Das ist ganz klar Vergewaltigung, ob sie nun 18 oder jünger ist.
Allerdings muss SIE die Bereitschaft haben, so was zu benanzeigen. Du kannst da gar nix machen, gegen ihren Willen. Außer natürlich Überzeugen.
seit zwei Wochen
Also ein Strohfeuer. Da werden ihr noch viele andere und bessere Typen über den Weg laufen, wobei man ja auch ein bisschen "nachhelfen" kann.
Es steht dir frei, bei Gericht eine Verfügung zu beantragen. Den Antrag "findest" du nicht, den musst du schreiben.
Dafür gibts Rechtsanwälte.
Und viel Spass: bis das dann alles ausprozessiert ist, ist sie volljährig.
Und du sie vermutlich los.
Traurig ja...