Kann ich mit 17 Zuhause raus, ohne das Jugendamt zu involvieren?

kugel  26.04.2022, 04:59

Wann wirst du 18?

Isabell0212 
Fragesteller
 26.04.2022, 15:02

Im Dezember

6 Antworten

wenn deine Eltern das erlauben und finanzieren, ja,

Du wirst leider nicht viel machen können.

Zwar sind deine Eltern verpflichtet dich finanziell zu unterstützen, solange du in der Erstausbildung bist.

Das heisst aber nicht, dass sie dir eine eigene Wohnung finanzieren müssen, so lange es vom Weg her zumutbar ist, diese vom elterlichen Wohnsitz her gut zu erreichen.

Deine Mutter kann dich mit 18 rauswerfen, wenn du weder zur Schule gehst, noch in einer Ausbildung bist.

Sie müssen erst wieder bezahlen, wenn du etwas davon in Angriff nimmst. Ansonsten giltst du als erwachsene Person, die für ihr Auskommen selbst sorgen muss.

Isabell0212 
Fragesteller
 26.04.2022, 05:26

Mit 18 kann ich aber sicher ausziehen und sie müssen zahlen richtig? Also muss ich wohl bis dahin durcvhhalten

Prinzessle  26.04.2022, 05:42
@Isabell0212

Jein. Bezahlen müssen sie nur, wenn du in einer Ausbildung oder am Studieren bist und es unmöglich ist, dies vom Wohnsitz der Mutter her zu machen. Ansonsten entscheidet sie, wo du wohnst oder du finanzierst die Wohnung selbst, wenn du nicht zu Hause bleiben willst.

Das ist die einzige Option die du hast. In der Schweiz wird über eine Stunde Anreiseweg zur Arbeit als zumutbar erachtet.

Ich nehme an, das wird in Deutschland auch in dieser Grössenordnung liegen.

Von daher müsstest du weg aus Berlin, denke ich mal, dass du diesen Anspruch geltend machen kannst.

Isabell0212 
Fragesteller
 26.04.2022, 05:56
@Prinzessle

Hättest du einen Beleg dafür? "Bezahlen müssen sie nur, wenn du in einer Ausbildung oder am Studieren bist und es unmöglich ist, dies vom Wohnsitz der Mutter her zu machen." Ich hab das so noch nirgends gelesen und das ist schon eine sehr wichtige information

Prinzessle  26.04.2022, 06:09
@Isabell0212

Es ist nun mal so. Wenn es möglich ist vom Elternhaus her studieren zu gehen oder aber die gewünschte Ausbildung zu machen. So kann der Geldgeber bestimmen, ob er dir eine Wohnung finanziert oder aber die für ihn günstigere Variante wählt, dass du eben noch zu Hause wohnst.

Du selber kannst da nur ausweichen, wenn du weit weg studierst oder eine Lehre machst. Dann müssen sie dir die Unterkunft und Verpflegung bezahlen.

Sie müssen dir nur die Möglichkeit bieten, das zu lernen was du gerne möchtest. Nicht mehr und nicht weniger. So sieht das der Staat vor.

Können das Eltern finanziell nicht stemmen, unterstützt der Staat, damit dies möglich ist.

Isabell0212 
Fragesteller
 26.04.2022, 15:03
@Prinzessle

Alles klar, hab es jetzt auch im BGB gefunden §1612.danke dir

Prinzessle  26.04.2022, 17:13
@Isabell0212

Bitte, ich wünsche dir alles Gute

Als Minderjährige/r hast du wenig Möglichkeiten.

Du sagst, dein Vater hat das geteilte Sorgerecht. Vielleicht kann er für dich eine Bleibe anmieten in einer WG oder auf möblierte Untermiete.

Ab 18 sind, so du ausziehst und noch nicht mit der (Schul)Ausbildung fertig bist, BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig!

Frage deinen Vater, ob er dir (ab 18) die Miete fürs erste finanziert im Rahmen seiner Unterhaltspflicht und ob er dir den Mietvertrag unterschreibt. Über einen Anwalt forderst du die Mutter nach Auszug zur Unterhaltszahlung auf. Und bis das vor Gericht durch ist, gehst du zum Grundsicherungsträger und forderst Hilfe auf Darlehensbasis und trittst die Unterhaltsansprüche an den Träger (Sozialamt) ab! Außerdem beantragst du die Abzweigung des Kindergelds an dich, weil du nicht mehr im Haushalt der Mutter lebst. Sozialamt statt JC, weil du als Schüler nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Als Begründung: Deine Mutter setzt dich mit 18 vor die Tür und du musst ja sehen wo du bleibst.

Das wird nicht einfach, die Anfangszeit wird sehr haarig, bis alles geregelt ist und das Geld rein kommt.

Als erstes such dir einen Schülerjob und lege Geld zurück! Und wenn du "nur" Zeitungen/Prospekte austrägst!

So hast du wenigstens ein klein wenig eigenes Geld in der Hinterhand.

Das Jugendamt wird nichts machen, da dein Lebensunterhalt als solches aktuell gesichert ist. Dass du daheim unter Druck gesetzt wirst, ist leider kein Grund zum Eingreifen durch das JA.

Ich habe an meinem 18. Geburtstag mein "Elternhaus" verlassen und eine vergleichbare Kiste durchgezogen. Bei mir hat die Oma die Bude angemietet und für 6 Monate finanziert. Das war allerdings Anfang der Achtziger....das Sozialamt hat damals noch weniger geholfen als es heute möglich ist.

Du kannst ausziehen, aber Geld kannst du keines verlangen.

Sabbi999  26.04.2022, 05:09

Wenn die Bedingungen nicht in Ordnung sind steht ihr Unterhalt zu . Deshalb ist es wichtig das Jugendamt einzubinden

Hacker48  26.04.2022, 05:11
@Sabbi999

Nein, deshalb ist es essentiell das Jugendamt einzubinden. Ohne ist es ein freiwilliger Auszug = kein Unterhalt.

Isabell0212 
Fragesteller
 26.04.2022, 05:13
@Sabbi999

Aber die verstehen das ja nicht. Für das Jugendamt ist alles in ordnung.

Dahika  26.04.2022, 12:59

nicht mit 17, da er nicht volljährig ist,

Hacker48  26.04.2022, 16:37
@Dahika

Doch, doch. Was soll die Mutter tun? Kein Polizist wird ihn mit Gewalt aus einer Situation holen, in der er versorgt ist und es ihm gut geht. Plus, der entsprechende Paragraph, der Vernachlässigung bestraft, gilt nur bei U16.

Du kannst auf jeden Fall mit Deinem Vater sprechen und fragen, ob Du zu ihm ziehen darfst.

Ich weiß nicht, wie lange Deine Eltern getrennt sind, aber mit 17 Jahren wirst Du bei Gericht gefragt, wo Du leben möchtest. Wenn sich Deine Eltern das Sorgerecht teilen, wird Dich Dein Vater dabei unterstützen, solange Du noch minderjährig bist.

Natürlich ist ein Schulwechsel kurz vor dem Abi nicht einfach, aber wenn Du motiviert bist, schaffst Du das.

Beide Eltern sind verpflichtet, Dich zu unterhalten, solange Du eine Ausbildung machst. Wenn Deine Mutter Dich mit 18 Jahren rauswirft, muss sie genauso zahlen, wie Dein Vater jetzt schon. Möglicherweise musst Du den Unterhalt vor Gericht einklagen, dafür bist Du ab Volljährigkeit selbst zuständig.

Wo leben Deine Großeltern? Vielleicht bleibt Dir so ein Schulwechsel erspart, wenn Du bei ihnen wohnen darfst.

Giwalato