Kontaktverbot zum eigenen Kind?


31.03.2020, 15:17

Hat einer von euch den eine Ahnung was dass ganze mich beim Familiengericht kosten würde? Bzw. Wie dass ganze denn abläuft?

7 Antworten

Du hast die Vaterschaft anerkannt? Ihr ward bzw. seid vielleicht verheiratet?

Dir steht ein Umgangsrecht zu. Das kannst du selbstverständlich auch einklagen. Du könntest natürlich auch zuerst den Weg über das Jugendamt gehen und dort darum bitten, ob man ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter und dir führen könnte, eine Umgangsregelung mit euch festlegt und auch den Unterhalt der zu zahlen ist berechnet.

Zwar sind Umgang und Unterhalt getrennt voneinander zu betrachten, aber es wäre schon sinnvoll, wenn du deinen Unterhaltsverpflichtungen auch nach kommst. Denn der Unterhalt ist für das Kind und dient ja nicht dazu, damit Mutti sich neue Schuhe kauft oder du ein Druckmittel in der Hand hast.

Zeitgleich solltest du sie auffordern, dass sie dir den Umgang ermöglicht. Schriftlich und nachweislich solltest du ihr Termine anbieten und eine Regelmäßigkeit im Sinne des Kindes vorschlagen. Ebenso solltest du ihr mitteilen, dass du die Unterhaltszahlungen unverzüglich wieder aufnehmen wirst. Hier solltest keine Angriffsfläche bieten!

lillil105 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:27

Die Vaterschaft habe ich anerkannt, verheiratet waren wir aber nicht. Reicht dass wenn ich einfach einen Termin beim Jugendamt vereinbare?

Kessie1  31.03.2020, 15:39
@lillil105

Damit würde ich anfangen, nachdem du die Mutter schriftlich und nachweislich gebeten hast sich mit dir sachlich über den Umgang auszutauschen. Nenne ihr Termine, alle 2 Wochenenden, 1-2 Nachmittage in der Woche, halbe Ferien etc. und bitte sie darum sich zeitnah mit dir in Verbindung zu setzen. Bestätige, dass du die Unterhaltszahlungen umgehend wieder aufnimmst. Zeige also erstmal "good will" direkt an die Kindsmutter. Lässt sie den Termin (max. 1-2 Wochen) verstreichen, dann wende dich an das Jugendamt. Zeige dich dort kooperativ und freundlich. Verliere kein schlechtes Wort über die Mutter oder die Großeltern! Du bist ein guter Vater! Das muss die Botschaft sein. Unterstützt das Amt nicht bzw. will die Mutter nicht zu einem gemeinsamen Gespräch, dann wäre der Anwalt dran. Dokumentiere Alles und vor allem deine Bemühungen und ihre Verweigerung der Zusammenarbeit.

Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, dann hast du ein Recht auf Umgang.

Eine Familienberatungsstelle bzw. das Jugendamt können hierzu beraten. Diese beraten kostenlos und können auch Gespräche mit dir und der Kindesmutter führen. Hierbei könnte der Kindesmutter klar gemacht werden, dass du ein Umgangsrecht hast und es könnte debattiert werden, wie dieses ausgestaltet werden soll. Falls das nichts bringen sollte, müsste der Weg über das Gericht gewählt werden.

Hast du dir schon Gedanken darüber gemacht, was du möchtest? Wie oft und wie lange möchtest du gerne dein Kind sehen? Soll es langfristig auch Übernachtungen bei dir geben?

P.S. Es ist notwendig, zumindest das allernotwendigste (kindbezogene Sachen) mit der Mutter zu besprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wenn du eingetragener vater des kindes bist, hast du das recht auf umgang. in der regel sind das ca.:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

entwirf eine umgangsvereinbarung (siehe mustervereinbarungen google) und schick dies der km zu. bitte um unterschrift und kenntnisnahme innerhalb von 14 tagen. in der zwischenzeit kannst du einen beratungstermin beim jugendamt zur mediation vereinbaren.

sollte die km darauf nicht eingehen wollen, wird dir nichts anderes übrig bleiben als auf umgang zu klagen.

welche probleme deine ex hat, welche vorbehalte die großeltern haben, sind völlig belanglos und egal. du hast das recht auf umgang ohne km und ohne deren eltern.

rede mit ihr nicht über eventuelle klagen, sondern nur darüber das umgang recht des kindes ist und dem wohl des kindes dient.

weiterhin hast du anrecht auf gemeinsames sorgerecht. hat die km das mit dir nicht erklärt oder weigert sie sich dies auf aufforderung deinerseits zu tun, dann wende dich ans gericht und klage es ein.

weitere infos findest du hier: www.vatersein.de

www.allein-erziehend.net

lillil105 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:19

Danke für den Tipp! Das gemeinsame Sorgerecht haben wir bereits.

wushelse  31.03.2020, 15:21
@lillil105

dann würde ich die sache schritt für schritt gehen und immer monoton "es dient dem wohl unseres kindes". bedenke das es derzeit länger dauern kann, bis du was in die wege leitest bei gericht oder jugendamt. also versuche zu überzeugen mit einer vereinbarung. guck mal ins forum, da sind immer welche mit guten ideen unterwegs.

lillil105 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:25
@wushelse

Vielen Dank! Ich werde ich es erstmal mit der Vereinbarung versuchen und schauen wie sich dass alles entwickelt.

wushelse  31.03.2020, 15:26
@lillil105

und zahle schnell den zurückliegenden unterhalt nach

lillil105 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:28
@wushelse

Dass werde ich

Über einen Anwalt. Wenn du allerdings irgendwie Problem mit dem Jugendamt hattest, wird es schwierig.

lillil105 
Fragesteller
 31.03.2020, 14:42

Ne Probleme mit dem Jugendamt hatte ich keine. Es gab halt nur Stress zwischen der Mutter und Ihr, vor kurzem habe ich auch die Unterhaltzahlung vorerst eingestellt. Ich weiß nicht ob dass negative Auswirkungen haben wird

Tuehpi  31.03.2020, 14:44
@lillil105
vor kurzem habe ich auch die Unterhaltzahlung vorerst eingestellt.

Das würde ich vielleicht lieber nicht tun.

Es geht lang und kurzfristig darum vor Behörden gut dazustehen. Und sowas ist da nicht hilfreich.

MaraMiez  31.03.2020, 14:45
@lillil105

Könnte es. Der Unterhalt ist ja etwas, das dem Kind zusteht, unabhängig davon, wie das Verhältnis zur Mutter oder deren Eltern ist oder ob man das Kind sieht oder nicht.

MsMagikarp  31.03.2020, 14:45
@lillil105

Unterhalt solltest du lieber weiter bezahlen.

wushelse  31.03.2020, 14:48
@lillil105

du hast kein recht den unterhalt einzustellen. den kann und sollte sie pfänden lassen zu deinen lasten

Ja, den gibt es.

Wende dich an einen Anwalt für Familienrecht und erkläre ihm die Situation. Das geht dann recht fix.

Oh, und, fang schon mal an immer wenn die Mutter querschießt das ganze mit Datum zu protokollieren.