Vormundschaft Mutter unter 18

10 Antworten

Ihr erklärt gegenüber dem Jugendamt, das Du der Vater des Kindes bist, dann gehts ab zum zuständigen Amtsgericht und da könnt Ihr das gemeinsame Sorgerecht für Euer Kind beantragen (ist auch kein Problem, wenn Ihr euch einig seid).

Jetzt hat das Kind (2) Sorgeberechtigte Eltern, von denen einer  das 18te Lebensjahr vollendet hat und Ihr werdet (hoffentlich) glücklich und zufrieden gemeinsam mit Eurem Kind (und noch vielen weiteren) alt und grau werden. Wenn nichts gravierende schiefgeht, könnt Ihr ja einmal im Jahr an das Jugendamt Denken und euch freuen, das Ihr mit den "Experten" da nichts zu tun habt.

Viel Glück und spass mit Eurem Nachwuchs.

Was um alles in der Welt hat das Jugendamt damit zu tun?

Wenn die Familie nicht schon unter Beobachtung steht, dann ist es dem Jugendamt vollkommen schnurz, wer wann wohin zieht - gerade wenn die Eltern einverstanden sind. Du kannst ganz einfach jetzt schon die Vaterschaft anerkennen und gemeinsames Sorgerecht beantragen - gemeinsam mit Deiner Freundin.

juvedelpiero10  12.04.2011, 02:28

Ja sehe ich genauso.

Der Arbeiter oder die Arbeiterin von Jugendamt wollte einfach nur seinen/ihren Senf dazu geben.

Wie du schon oben beschrieben hast, das Jugendamt meint. Die Meinung von Jugendamt ist in dieser Situation ohne Bedeutung.

In so einem Jugendamt arbeiten auch "nur" Menschen, d.h. mit denen kann man reden. Warum machst Du nicht einfach einen Termin zusammen mit Deiner Freundin beim Jugendamt und sprichst mit denen darüber.  Es geht hier ja auch um das Wohl des Kindes und das braucht auch den Papa.

ereste  12.04.2011, 08:19

sehe ich auch so.

ist nicht ganz richtig das Jugendamt bekommt die Vormundschaft wenn niemand sie beantragt.

 

§ 1791c Gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts
(1) Mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, wird das Jugendamt Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat; dies gilt nicht, wenn bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist. Wurde die Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 oder 2 durch Anfechtung beseitigt und bedarf das Kind eines Vormunds, so wird das Jugendamt in dem Zeitpunkt Vormund, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird.
(2) War das Jugendamt Pfleger eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, endet die Pflegschaft kraft Gesetzes und bedarf das Kind eines Vormunds, so wird das Jugendamt Vormund, das bisher Pfleger war.
(3) Das Familiengericht hat dem Jugendamt unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen; § 1791 ist nicht anzuwenden.

17 ist noch sehr, sehr jung. Wenn da schon ein Kind kommt, könnte ich mir vorstellen, dass auch Deine Freundin sehr bedürftig sein wird und den Beistand ihrer eigenen Mutter gut gebrauchen kann. Geht es nicht irgendwie, dass Du in ihre Nähe ziehst? Ihr müsst in Eure Partnerschaft finden, Ihr müsst in Eure Elternrolle finden und dann noch zusammen ziehen und zusammen leben lernen. Das birgt eine Menge Risiken und geht nicht so einfach, wie es zuerst einmal aussieht. Da wäre eine Oma in der Nähe, die auch mal das Kind nehmen kann, mehr als hilfreich.

Alles Gute für Euch!