Kommt man immer die Hälfte seiner Knast Zeit raus bei guter Führung?

4 Antworten

Beim Gericht muss ein Antrag gestellt werden, dass die restliche Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt wird. Dann liegt die Entscheidung beim Gericht. Dabei geht es nicht nur um guter Führung während der Haftzeit, sondern auch darum, ob die Bereitschaft vorhanden ist, sich in der Gesellschaft wieder zu intregieren und dabei straffrei zu bleiben. Denn das ist ja das Ziel, dass man nach der Haftentlassung nicht wieder rückfällig wird.

Nach der Hälfte schon mal gar nicht. Es gibt eine 2/3-Regelung. Das ist aber ein "Kann", und kein "Muss". Niemand hat Anspruch darauf.

TheGrow  17.06.2018, 15:54

Nach § 57 Absatz 2 des StGB ist die Aussetzung der Strafe zur Bewährung in einigen Ausnahmefällen tatsächlich nach  der Hälfte der Haft tatsächlich möglich.

Aber vom Grundsatz her, hast Du natürlich recht

Nur gute Führung reicht nicht aus um nach § 57, Abs. 2 StGB bereits nach der Hälte der Strafzeit entlassen zu werden.

Nein, kommt man nicht. Denn es muss mindestens 2/3 der Haftzeit abgesessen werden, bevor man die Chance auf vorzeitige Entlassung (mit Auflagen auf Bewährung) bekommt. Also um bei dem Beispiel mit 6 Jahren zu bleiben: Nach 4 Jahren besteht möglicherweise die Chance auf vorzeitige Entlassung.

Um diese Chance nutzen zu können, sind aber bestimmte Voraussetzungen erforderlich - so etwas geschieht nicht automatisch und zwangsläufig.

Berndten  17.06.2018, 05:04

Besser kann man es nicht zusammenfassen.

Artus01  17.06.2018, 07:57

Die Antwort deckt nur einen Teil der frage ab. Es gibt auch die vorzeitige Entlassung nach § 57, Abs. 2, StGB, demnach kann die Strafaussetzung zu Bewährung schon nach der Häfte der Strafe erfolgen. Wenn auch die Voraussetzungen dafür sehr streng sind, besteht immerhin die Möglichkeit.