Aus u-haft entlassen und vergessen sich bei der Polizei zu melden (Auflage)?

9 Antworten

Vergessen? Wie kann man so blöd sein.

Kommt jemand, der mit Auflagen aus der U-Haft entlassen wurde, seinen Auflagen nicht nach, meldet* die zuständige Polizeidienststelle den Verstoß der Staatsanwaltschaft. Dann wird in der Regel neu inhaftiert.

*es mag sein, dass die Polizeidienststellen da unterschiedliche Toleranzschwellen haben, wann sie einen Verstoß gegen Meldeauflagen melden, aber wenn es blöd läuft, wird die Meldung sofort abgegeben.

Hilft eine Krankmeldung? Ist schon allerdings die zweite

@verreisterNutzer

Eine Krankmeldung kann helfen. Aber eines stößt nicht nur bei mir auf Unverständnis: Niemand ist gerne in U-Haft. Das ist - wenn es das erste Mal ist - eine gravierende Lebenserfahrung. Nun kommt man mit Auflagen frei, ist diesem Monstrum U-Haft entkommen. Und nichts soll einen wieder dort hin bringen. Und da schaffe ich es nicht, das Revier anzurufen und denen zu sagen, dass man wegen einer Erkrankung nicht der Meldepflicht nachkommen kann? Völlig unglaubwürdig.

wie kann man sowas vergessen ?

nix aus der Sache gelernt ? sie hat jetzt gegen die Auflagen verstoßen und wird mit Konsequenzen rechnen müssen. Was das genau sein wird, wird die Polizei entscheiden

Was das genau sein wird, wird die Polizei entscheiden

Nein, die Staatsanwaltschaft, die Polizei führt nur aus.

@ZuumZuum

dann hast du mich nicht verstanden.. natürlich entscheidet die Polizei, ob sie es der Staatsanwaltschaft weitergibt.. sie könnten ja auch ein Auge zudrücken oder ?

Sie meldet sich zeitnah bei der Polizei und hier kann niemand sagen, was das Vergessen für Folgen haben wird. Es kommt immer darauf an, wie glaubwürdig sie wirkt und wie ernst sie genommen wird.

Wie kann man denn so etwas vergessen?

Wenn sie sich nicht an ihre Auflagen hält, werden Konsequenzen folgen. Wie die dann genau aussehen, wird sie sehen.

Sicher ist, dass diese Konsequenzen nicht angenehm sein werden. Es soll ja schließlich eine Strafe sein.

Durchaus möglich. Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. Mir ist schleierhaft, wie man sowas "vergessen" kann.