In Welchen Fällen kann man frühzeitig aus der Haft entlassen werden?

7 Antworten

Ich kenne jemanden der 13 Jahre Haft wegen Mordes bekommen hat

Das möchte ich bezweifeln. Die Strafe für Mord ist lebenslänglich, und das bedeutet in Deutschland 25 Jahre, und ist nicht verhandelbar.

Er kann frühestens nach der 2/3 Regelung nach etwa 15 Jahren aus der Haft entlassen werden, wenn bei seiner Verurteilung nicht "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde. Dann wäre eine vorzeitige Entlassung auch bei guter Führung und guter Sozialprognose nicht möglich.

Eine Strafe gilt ab Urteil.

Jeder Tag in Haft wird angerechnet. Grundsätzlich steht 2/3 jedem inhaftierten zu. Man kann seine Chancen es zu bekommen aber auch selbst verbessern indem man die Zeit in Haft nutzt und zb eine Lehre abschliessen in welchem Bereich auch immer. In so einem Fall fällt eine Ablehnung einer vorzeitigen Entlassung nach 2/3 der Strafe für die Staatsanwaltschaft, schwer. Er kann auch eine Entlassung nach 1/2 der Strafe beantragen. Wobei das sehr selten genehmigt wird und man dasieht sehr gut begründen muss.. alles gute und viel Glück 

Wenn der inhaftierte drogen oder aggressionsprobleme hat oder hatte besteht auch die möglichkeit einer therapie statt strafe regelung.  

Also grundsätzlich gilt die Strafe ab der Verurteilung. Sollte er sich vorher in Untersuchungshaft befunden haben, so wird diese auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 

Im Falle eines Mordes ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe. Somit kann der Gefangene frühestens nach 15 Jahren auf Bewährung frei kommen. Bei anderen Straftaten kann er nach 2/3 der Haftzeit auf bewährung freikommen (§57 ff. StGB)

Hallo. Ja das ist möglich, das ist auch möglich bei Führerscheinentzug, das bei guter Führung die Frist verkürzt werden kann.

Mord ist lebenslänglich!

ist die die Strafe geringer, war es keine Verurteilung wegen mord

nach 15 Jahren ist der früheste Zeitpunkt eines Antrag auf Begnadigung.

hat er zwei weitere Jahre bekommen wird er def nicht nach 13 Jahren raus kommen... es sei denn es war kein mord