Wie lange U-Haft nach einer Schlägerei?

11 Antworten

Das hängt davon ab, wieviel Strafe er zu erwarten hat - oder wann es zur Verhandlung kommt.

Das war eigentlich nix schlimmes...Der Typ hat halt gemeint er kann über mich reden und mein Freund hat ihm dann eine geknallt aber mehr war das auch nicht...Also nich wirklich ne Schlägerei...Jetzt frag ich mich aber warum sie ihn gleich mitnehmen? Wegen einer Backfeiffe??

kaesbrot  17.09.2008, 23:11

Nein, das geht in Ordnung. Wenn jemand draußen so dreist ist und nach meinem Wohlergehen fragt, dann poliere ich auch ihm seine Fresse. Das geht klar.

SHANTii 
Beitragsersteller
 17.09.2008, 23:20
@kaesbrot

er hat mich aufs übelste beleidigt...is ja klar das mein freund da austickt oder nicht? und außerdem hat der andere angefangen selbst schuld wenn er ne zu große fresse hat und dann meint er muss den ersten schlag machen oder nicht?

Kommt darauf an was der Richter dazu sagt. Die "Cops" haben da gar nichts zu melden, die dürfen ihn nur max. 24 Std. festhalten.

Also, wenn man ihn erst heute früh abgeholt hat, ist noch nicht einmal sicher, dass gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde (oder hatten die Polizisten -so nennt man wohl die "Cops" hierzulande-, die ihn abholten, einen roten Zettel dabei? WEnn ja, dann wurde ihm der von einem Richter eröffnet. Danach die Einweisung in die U-Haftanstalt. Er kann jederzeit einen Haftprüfungstermin beantragen. Haftgründe: Fluchtgefahr (wenn eine hohe Strafe wartet), Verdunkelungsgefahr (dürfte hier nich vorliegen, weil der Tatbestand klar ist), oder Wiederholungsgefahr (die scheint gegeben zu sein). Trotzdem (und ich schliesse mich den anderen an), leider gute Chancen, dass Du ihn bald wieder hast, denn Körperveletzung zählt bei uns leider viel zu wenig. Denn wenn der Geschädigte nur über Dcih geredet hat, dann kann man ihn bitten es zu lassen, sich selbst vom Acker machen und vermutlich noch andere Dinge, an die ich gerade nciht denke. Aber dem eine zu knallen, dass die Polizei ihn zumindest vorläufig festnimmt, also das muss schon mehr als eine "Schelle" gewesen sein. Mindestens muss der geblutet haben.

SHANTii 
Beitragsersteller
 17.09.2008, 23:54

nein leider nicht würd ihm ja gerne helfen aber weiss nich wie...

wfwbinder  17.09.2008, 23:57
@SHANTii

Besorg ihm einen Anwalt (muss wohl die Mutter zahlen) und wenn du nciht dabei warst, woher weisst Du, wie es war. Nur von Deinem Freund, oder auch von anderen Leuten. Mir fehlt (und ich habe da Erfahrung) jedes Vertrauen in Äusserungen von Beteiligten.

SHANTii 
Beitragsersteller
 17.09.2008, 23:59
@wfwbinder

es haben mir leute erzählt wie gesagt er wollte es mir verheimlichen weil ich sowas hasse

SHANTii 
Beitragsersteller
 17.09.2008, 23:24

Das war nicht mehr als ne Schelle... Das war ein Schlag und der kam auch erst nachdem er eine bekommen hatte...also warum? ich raffs nicht

wfwbinder  17.09.2008, 23:37
@SHANTii

Also, wenn Dein Freund zuerst geschlagen wurde und sich demnach ja nur gewehrt hat, dann kommt es auf die Aussagen der umstehenden Leute an. Ich bin anscheinend nciht so gut in der Terminologie von ca. 20jährigen. Ein Schlag, ist bei mir schon mal mehr als eine Schelle. Ausserdem, strafrechtlich ist es von großer Bedeutung, ob es zu Verletzungen kam, oder nciht. Also wo hat der andere mit welcher Auswirkung Deinen Freund geschlagen und wo hat Dein Freund ihn geschlagen und welche Verletzung gab es bei ihm. War einer, oder beide angetrunken. Also, ich bin mir relativ sicher, beim Haftprüfungstermin ist er raus. Entweder der Haftbefehl wird aufgehoben, oder zumindest ausser Vollzug gesetzt. Der zweite Fall bedeutet, dass er Auflagen bekommt. 1-3 mal Pro Woche bei der Polizei melden z. B. Wenn da schon mal was war, auch ohne Vorstrafe, dann sollte Dein Freund noch unbedingt vor der Verhandlung selbst ein Antiaggressionstraining beginnen. Wenn er mit dem Schein, dass er dort teilnimmt in die Verhandlung geht, kommt er vermutlich ungeschoren da raus.

SHANTii 
Beitragsersteller
 17.09.2008, 23:40
@wfwbinder

mein freund hatte keine verletzungen und der andere auch nicht. also ein schlagabtausch das wars dann auch schon. danke für die tips ich werde sie ihm alle vorschlagen hoffen wir das er dazu bereit ist...

wfwbinder  17.09.2008, 23:50
@SHANTii

Also bei Deiner Schilderung finde ich es seltsam, dass er überhaupt festgenommen wurde. Warst Du dabei? Dann wärst Du eine wichtige Zeugin.

Bis der Staatsanwalt die Anklageschrift ausgearbeitet hat, jedoch sollte es innerhalb eines halben Jahres sein. Bis dahin kann man jemanden in U-Haft lassen.

SHANTii 
Beitragsersteller
 18.09.2008, 16:09

EIN HALBES JAHR? OH MEIN GOTT!