Klarna - Ist das alles so rechtens?

6 Antworten

Der Fall wurde dann von Klarna netterweise einfach weiter verkauft

Wurde er das tatsächlich? Wurde klar und deutlich von einer "Abtretung" gesprochen, oder nur von einer Beauftragung o.ä.?

Um die Inkassogebühren kommst du in jedem Fall herum, es ist ausgehend von meiner Frage nur noch von Bedeutung an wen du die (hoffentlich unstrittige) Hauptforderung überweist.

Klarna ist bekannt für seine leicht unseriösen Methoden, aber wer als Schuldner geschickt vorgeht braucht sich daran nicht zu stören.

Gab es einen Lastschriftrückläufer, oder wodurch wurde das ganze ausgelöst?

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 12:33

So wurde es mir am Telefon von Klarna, sowie vom Inkasso Unternehmen bestätigt.

Das Inkasso Unternehmen interssiert sich leider nicht dafür was vorher schief gelaufen ist bei Klarna und möchte natürlich das Geld für den gekauften Fall haben. Wie das Inkasso Unternehmen mir mitteilte dürfe Klarna mir garkeine Auskunft mehr über den Fall geben, weil der Fall nicht mehr bei Klarna liegt.

Ich hatte mehrer Pakete zum selben Zeitpukt bestellt und war wirklich der Meinung alle direkt bezahlt zu haben, eins davon habe ich blöderweise wohl irgendwie vergessen! Klar ist mein Fehler - sehe ich ein. Aber hätte ich jemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnungen erhalten - hätte ich natürlich sofort meine Zahlungen überprüft und direkt bezahlt um weiteren Kosten aus dem Weg zu gehen. Die Möglichkeit bot sich mir aber leider nicht.

franneck1989  26.01.2016, 12:42
@Cuttissly

So wurde es mir am Telefon von Klarna, sowie vom Inkasso Unternehmen bestätigt.

Uninteressant. Wenn das Inkassounternehmen neuer Gläubiger werden will, muss es eine schriftliche Urkunde vorlegen (§410 BGB) und wäre auch nicht mehr berechtigt, Gebühren zu fordern (das wäre versuchter Betrug, da keine Rechtsdienstleistung vorliegt)

Wie das Inkasso Unternehmen mir mitteilte dürfe Klarna mir garkeine Auskunft mehr über den Fall geben, weil der Fall nicht mehr bei Klarna liegt

Hahnebüchener Unfug. Für die Zukunft merken: Ein Inkassobüro erteilt keine Rechtsauskünfte. Niemals mit einem Inkasso telefonieren!

Du kannst ohne Probleme direkt an Klarna die fällige Rechnung (und nur den Betrag!) bezahlen mit dem Verwendungszweck "Nur HF". Da Klarna Gläubiger ist, ist dadurch deine Schuld erloschen.

Man könnte hier auch argumentieren, dass du gar nicht in Verzug bist. Klaran wird sicher Probleme bekommen den Zugang der Mail nachzuweisen

Wie man es dreht und wendet: Du musst außer der Hauptforderung nichts bezahlen. Widerspreche den Inkassogebühren kurz durch eine Mail und halte dich danach bedeckt. Das Inkasso wird vermutlich noch Druck aufbauen wollen, aber da kannst du ganz entspannt bleiben.


Wieso hast du die Wahre nicht einfach bezahlt? Wenn man keine Rechnung bekommt und die Sachen angenommen hat fragt man mal nach...

Also ich mache es mir unseren Kunden nicht anders, wenn die auf die zweite Mahnung nicht reagieren bekommen sie einen Mahnbescheid

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 12:39

Ich hatte mehrer Pakete zum selben Zeitpukt bestellt und war wirklich der Meinung alle direkt bezahlt zu haben, eins davon habe ich blöderweise wohl irgendwie vergessen! Klar ist mein Fehler - sehe ich ein. Aber hätte ich jemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnungen erhalten - hätte ich natürlich sofort meine Zahlungen überprüft und direkt bezahlt um weiteren Kosten aus dem Weg zu gehen. Die Möglichkeit bot sich mir aber leider nicht.

Apfel2016  26.01.2016, 12:40
@Cuttissly

Natürlich bot sich dir diese Gelegenheit oder ist dein Spamordner nicht zugänglich? Für dein auserwähltes Mailprogramm bist du zuständig...Du wirst um die Zahlung eh nicht rumkommen also spar dir lieber weitere Zinsen und zahl das

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 12:51
@Apfel2016

Mails im Spam Ordner werden bei mir gelöscht. Wie auch immer.. Abgesehen von der Zahlungserinnerung per Mail bleibt immernoch das Problem mit den Mahnungen per Post die niemals angekommen sind.

Der Fall wurde dann von Klarna netterweise einfach weiter verkauft an ein Inkasso Unternehmen

Verkauft wurde da gar nichts, würde ich mal tippen, lediglich beauftragt.

War schonmal jemand beim Verbraucherschutz bzgl. Klarna?

Das ist deine Frage?

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 18:23

Das Inkasso Unternehmen und Klarna haben mir beide telefonisch die Auskunft gegeben, dass Klarna den Fall weiter verkauft hat und Klarna nun nichts mehr mit dem Fall zu tun hat. Und das Inkasso Unternehmen hat mir gesagt das mir auch keiner mehr Auskunft geben dürfte weil der Fall jetzt bei Ihnen liegt.

Meine Frage ist hauptsächlich ob das alles so rechten ist, in erster Linie die Sache mit den Mahnungen. Ob schon jemand beim Verbraucherschutz war, war als Nachtrag zu der Frage gemeint, weil laut Internetrecherche ziemich viele Leute der Meinung sind, dass die Firma eine gemeine Masche abzieht....

kevin1905  26.01.2016, 18:36
@Cuttissly

Das Inkasso Unternehmen und Klarna haben mir beide telefonisch die Auskunft gegeben, dass Klarna den Fall weiter verkauft hat und Klarna nun nichts mehr mit dem Fall zu tun hat.

Dann würde ich mal die Abtretungsurkunde (§ 410 BGB) von dem Inkassobüro verlangen, denn bis die vorliegt, liegt keine Zession vor und dein Gläubiger ist nach wie vor Klarna.

Wenn das Inkassobüro bei einer aufgekauften Forderung Gebühren erhebt, ist die ggf. schon strafbar. Es erbringt keine Dienstleistung für irgendwen, sondern handelt in eigener Sache.

Meine Frage ist hauptsächlich ob das alles so rechten ist, in erster Linie die Sache mit den Mahnungen.

Eine Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, heißt der Absender muss die Zustellung nachweisen können. Die Mahnung unterliegt keinem Formerfordernis und kann auch elektronisch ausgesprochen werden. Womit wir wieder beim Thema Beweisbarkeit wären.

Es gibt in der Tat Ausnahmefälle in denen eine Mahnung obsolet ist und der Verzug automatisch eintritt, z.B. beim Zahlen per Lastschrift, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, da das Konto nicht gedeckt ist (§ 286 BGB).

Also an deiner Stelle würde ich o.g. Urkunde mal anfordern. Wenn die behaupten, die wären Gläubiger, sind sie ja auch in der Lage dies nachzuweisen.

Dun dun!

Man sollte von Zeit zu Zeit den Spamordner mal sichten, ob da nicht wichtiges drin landet. Seriöse Absender mit denen man zu tun hat kann man auf die Whitelist setzen und so sicherstellen, dass die nicht im Spam landen.

Wenn man zudem seine Rechnungen pünktlich bezahlt, kommen auch erst keine Zahlungserinnerungen oder Mahnungen. Wenn schriftliche Mahnungen nicht ankommen, obwohl die richtige Adresse vorliegt, dann war wohl der Postbote faul?

Und wir lassen bei uns auch nicht Hinz und Kunz bis zum Geschäftsführer durch, der hat weder Zeit noch Lust sich um jeden Mist zu kümmern.

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 12:36

Ich hatte mehrer Pakete zum selben Zeitpukt bestellt und war wirklich der Meinung alle direkt bezahlt zu haben, eins davon habe ich blöderweise wohl irgendwie vergessen! Klar ist mein Fehler - sehe ich ein. Aber hätte ich jemals eine Zahlungserinnerung oder Mahnungen erhalten - hätte ich natürlich sofort meine Zahlungen überprüft und direkt bezahlt um weiteren Kosten aus dem Weg zu gehen. Die Möglichkeit bot sich mir aber leider nicht.

Klarna hat mir die Adresse mitgeteilt an die die Mahnungen gingen und das war nicht meine Adresse. Komischerweise kam aber das Paket an meine Adresse. Das ist ja das misteriöse!

Ich empfinde es schon als wichtig einem höheren Haupt in der Firma mitzuteilen wie die Mitarbeiter mit Kunden umgehen! Ich denke das würde ihn interessieren

Hi,

das Zahlungsaufforderungen im Spam-Ordner landen, liegt an deinem Email-Provider und damit in deiner Verantwortung. Das hat mit Seriosität erst einmal nichts zu tun.

Das mit den Mahnungen dagegen ist tatsächlich merkwürdig - sollten die nicht auch eigentlich per Einschreiben verschickt werden?

Das bei ausbleibender Zahlung ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird, dürfte wiederum gängige Praxis sein - die meisten Unternehmen sind selbst nicht in der Lage, solche Fälle weiterzuverfolgen - hat mit Abzocke auch nichts zu tun.

Da ich persönlich keine Erfahrungen mit dem Unternehmen habe, will ich den Kundenservice selbst mal nicht beurteilen - möchte deine Erfahrungen aber ebenso wenig anzweifeln. Aber wenn ich das alles so richtig sehe, hast du eine Leistung erhalten und nicht dafür gezahlt - ich würde den Fehler also erst einmal bei dir selbst suchen. Natürlich kann es sein, dass auch bei Klarna einiges schief gelaufen ist - letztendlich scheint der ganze Vorfall aber aus deinem Mist gewachsen zu sein. :)

Viele Grüße,
SacredChao

franneck1989  26.01.2016, 12:27

die meisten Unternehmen sind selbst nicht in der Lage, solche Fälle weiterzuverfolgen

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett? Ein paar Briefchen kann jedes Unternehmen schreiben, dafür braucht man kein Inkasso. Im übrigen steht diese Argumentation auch im krassen Widerspruch zur gängigen Rechtsprechung an deutschen Gerichten.

SacredChao  26.01.2016, 12:35
@franneck1989

Ein paar Briefchen kann jedes Unternehmen schreiben, dafür braucht man kein Inkasso.

Habe ich auch nicht behauptet. Inkassounternehmen werden nach den "paar Briefchen" tätig - so wie im Fall des Fragestellers. Wenn die Briefe tatsächlich verschickt wurden, und es sich um ein seriöses Inkassounternehmen handelt (ja, die gibt es!), dürfte es da rechtlich absolut keine Bedenken geben.

Ob das bei dem obigen Fall zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Habe ich auch nicht. :)

Im übrigen steht diese Argumentation auch im krassen Widerspruch zur gängigen Rechtsprechung an deutschen Gerichten.

Hast du da eine Quelle? 

SacredChao  26.01.2016, 12:54
@franneck1989

Und wie sieht deren "Tätigkeit" aus?

Wie Wiki so treffend formuliert: Die "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen".

Zu deiner Quelle: Da scheint es auf den ersten Blick ausnahmslos um vorgerichtliche Inkassogebühren zu gehen. Darüber habe ich nichts gesagt, da der Fragesteller da auch keine näheren Informationen genannt hat. Das spricht aber weder gegen Inkasso-Unternehmen an sich, noch gegen meine Argumentation.

franneck1989  26.01.2016, 12:58
@SacredChao

Die "gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen".

Das ist eine schön blumige Umschreibung für "Schreiben von belanglosen Bettelbriefen"

Hier geht es eindeutig um vorgerichtliche Inkassogebühren, das geht aus der Frage hervor.

SacredChao  26.01.2016, 13:23
@franneck1989

Das Einfordern ausstehender Zahlungen ist für dich also belangloses Betteln? Wow, mit dir möchte ich keine Geschäfte machen ;)

Inkassounternehmen unterstützen ihre Klienten als Dienstleister beim Einzug rechtmäßiger Forderungen - und das sogar mit behördlicher Erlaubnis. Natürlich gibt es schwarze Schafe mit unseriösen Geschäftspraktiken - über die Branche selbst sagt das aber nichts aus.

Hier geht es eindeutig um vorgerichtliche Inkassogebühren, das geht aus der Frage hervor.

Nein, hier geht es um: 1. Die Verantwortung und die Rechtmäßigkeit bezüglich Emails im Spam-Ordner, 2. Mahnungen, 3. Die Abtretung an Inkassounternehmen, 4. Schlechten Kundenservice.

Die "immens hohen Kosten" werden vom Fragesteller nur beiläufig erwähnt - ob es sich dabei tatsächlich um unrechtmäßige Inkassogebühren handelt, kann man also nur vermuten. Oder weißt du mehr über den Fall, als hier erwähnt wird? Klär mich auf ;) 





franneck1989  26.01.2016, 14:29
@SacredChao

Inkassounternehmen unterstützen ihre Klienten als Dienstleister beim Einzug rechtmäßiger Forderungen

Und wie sieht dieses Unterstützen aus? Werd doch mal konkret! Was macht ein Inkassobüro, was der Gläubiger nicht selbst erledigen kann?

SacredChao  26.01.2016, 15:12
@franneck1989

Was macht ein Inkassobüro, was der Gläubiger nicht selbst erledigen kann?

Nichts - grundsätzlich könnte das Unternehmen das alles selbst erledigen. Manche sind dazu aber nicht in der Lage. Und da das die Formulierung ist, an der du dich die ganze Zeit so festbeißt, nenne ich dir auch gerne ein paar Gründe: Eventuell möchte das Unternehmen kein spezialisiertes Personal einstellen? Oder die Anzahl der Fälle ist so hoch, dass eine eigene Abteilung nicht wirtschaftlich wäre? Vielleicht haben sie auch schlicht und ergreifend keine Lust?

Was auch immer der Grund ist - es spielt keine Rolle. Und ich hab auch keine Ahnung was du damit begründen möchtest.

Inkassounternehmen sind Dienstleister. Sie leisten einen Dienst, den der Klient nicht selbst leisten möchte oder kann. Zum Vergleich: Ich könnte mir auch selbst die Haare schneiden - da ich weder Zeit, Lust noch Kompetenz dazu besitze, gehe ich zum Dienstleister (auch Friseur genannt). 

Wie wäre es, wenn du ausnahmsweise mal konkret wirst? Dein einziges sachliches Argument bisher: Gerichte haben Inkassogebühren unter bestimmten Umständen für unrechtmäßig erklärt. Dem stimme ich voll und ganz zu - und so sollte es auch sein.

Wie du aber so zu dem Ergebnis kommst, dass alle Inkassounternehmen unrechtmäßig handeln, und was das ganze mit dem Fall hier zu tun hat, ist mir nach wie vor schleierhaft. Oder ist da jemand etwas zu voreingenommen an die Sache rangegangen? :)

Wie oben schon gesagt: Klär mich auf - ich lass mich sehr gerne eines Besseren belehren. ;)

mepeisen  26.01.2016, 15:47
@SacredChao

Stichwörter für dich:

- §254 BGB

- §4 RDGEG Absatz 5 (insbesondere die weiteren Sätze)

- RVG Gebühr für Schreiben einfacher Art

Recherchiere und dann stelle deine Fragen.

Geheim0815  26.01.2016, 16:51
@franneck1989

Die Post kann der Gläubiger auch selbst austragen, warum dafür etwas in Rechnung stellen....

mepeisen  27.01.2016, 06:42
@Geheim0815

Och komm, du weißt doch nach all den Monaten in diesem Forum, wie der Hase läuft, werter Geheim...

franneck1989  27.01.2016, 09:36
@SacredChao

@Sacred Chao

Les dir doch einfach mal die Urteilsbegründungen in meinem Link durch :)

SacredChao  27.01.2016, 12:28
@franneck1989

@franneck1989

Das habe ich getan. Nur finde ich da leider nichts, was dein Argument bekräftigt. Das einige Gerichte Inkassounternehmen für unnötig oder "überflüssig" halten, heißt nicht, dass sie nicht rechtmäßig und ordentlich arbeiten. Außerdem geht es in den Urteilen immer noch um Inkassogebühren, nicht um Inkassounternehmen an sich ;) 

Cuttissly 
Fragesteller
 26.01.2016, 12:43

Ob Mahnungen per Einschreiben verschickt werden müssen würde ich auch gerne wissen. Ich finde es einfach unverschämt das die Firma merkt, das die Mahnungen zurück kommen weil die Adresse falsch ist und keine Nachforschungen / Nachfragen / was auch immer - anstellt, um die Mahnungen an die richtige Adresse zu schicken. Das Inkasso Unternehmen hat die Forderung schließich auch an meine Adresse geschickt und das Paket kam auch an meiner Adresse an. Mir kommt das sehr wie Abzocke vor!

SacredChao  26.01.2016, 12:57
@Cuttissly

Ob Mahnungen per Einschreiben verschickt werden müssen würde ich auch gerne wissen.

Meines Wissens nicht - aber ich bin auch kein Jurist. Im Zweifesfall muss Klarna aber nachweisen, dass eine eindeutige Zahlungserinnerung verschickt wurde - das ist mit Einschreiben deutlich leichter.

Abzocke ist das trotzdem nicht zwangsläufig - es können auch Fehler passieren, die sich manchmal problemlos klären lassen. Vorausgesetzt, du erreichst da mal endlich jemanden (wie gesagt, ich glaube dir sehr gerne, das der Kundenservice erhebliche Schwächen aufweist).


wurzlsepp668  26.01.2016, 13:38
@SacredChao

wenn auf der Rechnung ein festes, terminiertes Zahlungsziel angegeben ist (z.B. zahlbar bis 28.01.2016) UND der Rechnungsempfänger auf § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen wurde, braucht gar keine Zahlungserinnerung verschickt werden ....

dann ist der Schuldner automatisch nach 30 Tagen im Zahlungsverzug ..


und NEIN, Zahlungserinnerungen / Mahnungen müssen nicht per Einschreiben verschickt werden

mepeisen  26.01.2016, 15:38
@wurzlsepp668

dann ist der Schuldner automatisch nach 30 Tagen im Zahlungsverzug ..

Nö. Denn es gibt eine zusätzliche Anforderung bei Verbrauchern. Die ausführliche (!) Belehrung über die Verzugsfolgen. Hast du so etwas schon einmal jemals auf einer Rechnung gesehen, also eine längere Abhandlung zu den Verzugsfolgen?

Davon abgesehen ist das immer noch kein Argument für die außergerichtlichen Inkassogebühren.

und NEIN, Zahlungserinnerungen / Mahnungen müssen nicht per Einschreiben verschickt werden

Im Zweifel ist der Gläubiger den Beweis halt schuldig, dass es den Machtbereich des Schuldners erreicht hat. Und üblicherweise sehen Gerichte die eMails gerade deswegen als unsicher an, weil es diverse Regeln gibt, die schon dafür sorgen, dass eMails direkt vom Empfängerserver abgewiesen werden. Ein Spam-Filter mag im Verantwortungsbereich des Schuldners liegen, aber die Behauptung, es möge dort gelandet sein, reicht für den Nachweis, dass die eMail tatsächlich versandt wurde und korrekt ankam, trotzdem nicht aus.

wurzlsepp668  26.01.2016, 16:06
@mepeisen

ich habe nix von Emails geschrieben ....

normaler Brief reicht auch ....

und was glaubst Du, wie oft ich bereits gehört habe: Rechnung und Mahnung NICHT bei mir angekommen .....

tja, vor Gericht haben sie dann zugeben, ups, sorry, war gelogen, liegen mir doch vor ...

wurzlsepp668  26.01.2016, 16:08
@wurzlsepp668

und auf meinen Rechnungen war dieser Hinweis auf den Zahlungsverzug bisher enthalten ...

und der hat ausgereicht ....

mepeisen  27.01.2016, 06:45
@wurzlsepp668

und der hat ausgereicht ....

Nö. Was ausgereicht hat war deine zusätzlich versandte Mahnung. Der BGH war eindeutig. Mag sein, dass irgendein Richter vor dem Amtsgericht dem nicht folgt, aber wenn der Schuldner sich korrekt wehrt, wird er das gewinnen unter der Konstellation, wie du es beschrieben hast.

tja, vor Gericht haben sie dann zugeben, ups, sorry, war gelogen, liegen mir doch vor ...

Und hätten sie das nicht zugegeben, hätte das Gericht von dir einen beweis verlangt. Und dann hättest du dumm aus der Wäsche geschaut.